Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 20-14300
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung der durch die Neuordnung der Stadtbezirke neu entstehenden bezirklichen Einrichtungen etc. nach § 93 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Interfraktionell im Stadtbezirksrat 132
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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Entscheidung
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09.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Verwaltung wird unter Bezugnahme auf § 93 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebeten, dem Stadtbezirksrat mitzuteilen, welche Einrichtungen (Nr. 1), Straßen, Wege, Plätze (Nr. 2) sowie Park- und Grünanlagen (Nr. 5), die zurzeit überbezirklich sind, durch die Zusammenlegung der Stadtbezirke 131 und 132 im Sinne der genannten Bestimmung in eine bezirkliche Zuständigkeit kommen und in welchen Fällen dies bei der Bestimmung des § 16 der Hauptsatzung der Fall ist.
