Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14484

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Einziehung einer Teilfläche der Gemeindestraße „Hagenmarkt“ ist - vorbehaltlich des Beschlusses des Planungs- und Umweltausschusses zu Drucksache 20-14454 - entsprechend der Anlage 2 zu verfügen und öffentlich bekanntzumachen.“
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Einziehung von Straßen um einen Beschluss, für den der Bauausschuss beschlusszuständig ist.

 

Nach § 8 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) vom 24. September 1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit den hierzu erlassenen Richtlinien vom 15. Januar 1992 hat der Träger der Straßenbaulast die Einziehung von Straßen zu verfügen, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen.

 

Im Rahmen der Umgestaltung des Hagenmarktes ist geplant, die Flächen um den Brunnen neu zu gestalten und die seit dem vorherigen Umbau des Hagenmarktes nicht mehr vorhandenen Verkehrsflächen einzuziehen. Dafür soll künftig das Brunnenumfeld nicht mehr als Verkehrsfläche deklariert werden und von der in diesem Teilbereich entsprechenden Festsetzung im rechtskräftigen Bebauungsplan IN 28, gültig seit dem 1. Oktober 1952, abgewichen werden. Eine Abweichung kann ohne eine Änderung des geltenden Bebauungsplans erfolgen, da in diesem die Ausgestaltung der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche im Einzelnen nicht geregelt ist. Die festgesetzte städtebauliche Ordnung wird durch die Herausnahme nicht beeinträchtigt, da die Verkehrsfunktion anderenorts vollständig erfüllt werden. 

 

Die Absicht der Einziehung einer Teilfläche muss nach erfolgter Zustimmung gemäß § 8 Abs. 2 NStrG durch ortsübliche Bekanntmachung drei Monate vor der endgültigen Einziehung veröffentlicht werden. Wenn keine Beschwerden vorgebracht werden, wird die Einziehung anschließend in Form einer Verfügung mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft als Straße endet oder für den Benutzerkreis eingezogen wird, erneut veröffentlicht.


 

Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise