Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14542

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) werden angewiesen, die Geschäftsführung der SBBG zu veranlassen,

  1. gegenüber der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BS|ENERGY) das konsortialvertraglich eingeräumte Verlangen zur Einrichtung eines Netzbeirates auf Ebene der BS|NETZ GmbH geltend zu machen und
  2. BS|ENERGY zu ersuchen, die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages der BS|NETZ GmbH durch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zeitnah umzusetzen.

 

2. In den Beirat der BS|NETZ GmbH werden mit Wirkung der Eintragung der Änderung des Gesellschaftsvertrages der BS|NETZ GmbH zur Bildung eines Netzbeirates im Handelsregister entsandt:

______________________

Oberbürgermeister bzw. von ihm vorgeschlagene/r Vertreter/in als Vorsitzende/r

 

_____________________

Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion

 

______________________

Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion

 

______________________

Vorschlagsrecht der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Rahmen der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an die Thüga AG (s. DS 18-08271, 18-08272) wurde in der Beitritts- und Ergänzungsvereinbarung zum Konsortialvertrag geregelt, dass der Konsortialvertrag in Abschnitt II um die neu aufzunehmende Ziffer 6.5 ergänzt wird (bei der SWBS handelt es sich um die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH, bei der VSBB um die Veolia Stadtwerke Braunschweig Beteiligungs-GmbH):

 


„Auf Verlangen der SWBS werden SWBS und VSBB dafür Sorge tragen, dass auf Ebene der Braunschweiger Netz GmbH („BS Netz“) durch Änderung der Satzung der BS Netz und Fassung der erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse ein Beirat eingerichtet wird, der mit mehreren Vertretern der Stadt Braunschweig besetzt und dem das Recht eingeräumt wird, regelmäßig Berichte zu netzrelevanten Themen zu erhalten und rechtzeitig angehört zu werden, wenn auf Ebene der BS Netz Maßnahmen umgesetzt werden, sollen, die eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung der BS Netz erfordern.“

 

Nachdem die Konzessionsvertragsverhandlungen abgeschlossen und die Konzessionsverträge Strom und Gas unterzeichnet sind, soll die Einrichtung des Netzbeirates nunmehr in Abstimmung zwischen BS|ENERGY, BS|NETZ, SBBG und Stadt Braunschweig umgesetzt werden.

 

Formal sind hierfür die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG anzuweisen, die Geschäftsführung zu veranlassen, gegenüber BS|ENERGY das konsortialvertraglich eingeräumte Verlangen zur Einrichtung eines Netzbeirates auf Ebene der BS|NETZ GmbH geltend zu machen.

 

Die maßgeblichen Regelungen (Größe, Besetzung und Amtszeit des Beirats sowie seine grundsätzlichen, konsortialvertraglich vereinbarten Aufgaben und Rechte) zur Einrichtung des Beirates sind im Gesellschaftsvertrag der BS|NETZ GmbH zu verankern. BS|ENERGY muss hierfür die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Schritte ergreifen. In diesem Zusammenhang wird zu gegebener Zeit auch der Aufsichtsrat der Braunschweiger-Versorgungs-Verwaltungs-AG beteiligt.

 

Dem Beirat sollen für die Stadt der Oberbürgermeister oder ein von ihm benannter Vertreter als Vorsitzender, ein Vertreter der SBBG als Gesellschafterin von BS|ENERGY mit kaufmännischem Sachverstand und drei von der Stadt Braunschweig zu entsendende Mitglieder mit netztechnischem Sachverstand angehören. Die mögliche Entsendung von weiteren Mitgliedern der anderen Gesellschafter von BS|ENERGY obliegt der dortigen Entscheidung.

 

Die Amtszeit der von der Stadt Braunschweig zu entsendenden Beiratsmitglieder soll jeweils mit Ablauf der Wahlperiode des Rates enden.

 

Der Netzbeirat soll regelmäßig Berichte zu netzrelevanten Themen erhalten und angehört werden, wenn auf Ebene der BS|NETZ GmbH Maßnahmen umgesetzt werden sollen, die eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung erfordern. Die Beiratsmitglieder müssen daher in der Lage sein, netzrelevante Themen zu bewerten. Zu den netzrelevanten Themen zählen insbesondere die in den Präambeln der Konzessionsverträge Strom und Gas genannten Inhalte (z. B. Erarbeitung netzseitiger Konzepte zur Kopplung der Sektoren Gas, Strom, Wärme und Mobilität, die Erdverkabelung bestehender Freileitungsstrecken oder die netzseitige Mitwirkung an Energiekonzepten, die Beratung der Geschäftsführung der BS|NETZ GmbH im Hinblick auf Interessen der Stadt zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines versorgungssicheren, verbraucherfreundlichen, umweltverträglichen, preisgünstigen, effizienten Netzbetriebs im Gebiet der Stadt Braunschweig). Die netzrelevanten Themen sollen sich auf alle Medien beziehen, d. h. auch auf die eigentumsrechtlich weiter BS|ENERGY zugeordneten Medien Fernwärme und Wasser (vgl. DS 20-14543). BSNETZ übernimmt für Wasser und Fernwärme die technische Betriebsführung, unterstützt BS|ENERGY bei der Planung von Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen und der Fortschreibung bei mittelfristigen und langfristigen Investitionsplanungen und entwirft jährlich einen Investitionsplan für das folgende Geschäftsjahr.

 


Für die Benennung und Entsendung von Beiratsmitgliedern ist § 138 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nicht anwendbar, da der Beirat lediglich beratende Funktion haben wird und kein der Gesellschafterversammlung vergleichbares Organ ist. Daher ist der Verwaltungsausschuss wegen fehlender originärer Ratszuständigkeit im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG zuständig. Für die von der Stadt zu entsendenden Mitglieder findet gemäß § 78 Abs. 4 NKomVG das Verfahren nach § 71 Abs. 6 i. V. m. Abs. 2 NKomVG sinngemäß Anwendung, d. h. die von den Fraktionen und Gruppen auszuübenden Vorschlagsrechte sind abhängig von den Fraktions- und Gruppenstärken. Die Vorschlagsrechte stehen den Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu.


 

 

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