Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14336

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß der Anlage 4 zu behandeln.

 

2. Die Aufhebungssatzungen für die in der Sitzung ausgehängten Bebauungspläne LE 16 (Baublock 51/2b, Urfassung) vom 20. September 1960, OE 7 (Baublock 52/7a, Urfassung) vom 25. Mai 1963 und OE 32 „Sudetenstraße“, vom 14. Juni 1996 werden gemäß § 1 (8) in Verbindung mit § 10 (1) BauGB beschlossen.

 

3. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht zu den Aufhebungssatzungen wird beschlossen.“  

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Planungsziel

 

Folgende Bebauungspläne wurden vom Rat der Stadt Braunschweig als Satzung beschlossen und traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft:

  • LE 16 (Baublock 51/2b, Urfassung), Stadtgebiet nördlich St.-Ingbert-Straße zwischen Saarlouisstraße und Dudweilerstraße, Rechtskraft 20. September 1960. Der Geltungsbereich lag bei der Aufstellung des Bebauungsplans in dem im Wesentlichen bereits bebauten Stadtteil Lehndorf.
  • OE 7 (Baublock 52/7a, Urfassung), Stadtteil Kanzlerfeld beiderseits der Bundesallee, nördlich von Pawelsches Holz, Rechtskraft 25. Mai 1963. Der Bebauungsplan bildete die Grundlage zur Erweiterung des Stadtteils Kanzlerfeld.
  • OE 32 „Sudetenstraße“, Stadtgebiet zwischen Sudetenstraße, Schölke, NW-Grenze des Flurstücks 254/6, der A 391 und der A 392, Rechtskraft 14. Juni 1996. Der Bebauungsplan hatte das Ziel, anhand von ergänzenden Textlichen Festsetzungen die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in Gewerbegebieten zu regeln.

 

Die aufzuhebenden Bebauungspläne bezogen sich bezüglich der zulässigen Art der baulichen Nutzung auf die Braunschweiger Bauverordnung (BVO) mit dem dazugehörigen Baunutzungsplan (BNP) aus dem Jahr 1957/Ergänzung 1963. Mit Urteil vom 24. November 1999 stellte das Verwaltungsgericht Braunschweig fest, dass diese Bauverordnung durch Fristablauf außer Kraft getreten war. Damit haben die aufzuhebenden Bebauungspläne eine wesentliche Rechtsgrundlage verloren und sind nicht mehr anwendbar. Um diese Situation rechtlich einwandfrei nachvollziehbar zu machen und die planungsrechtliche Situation zu bereinigen, sind förmliche Aufhebungsverfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches erforderlich.

 

Die Bebauungspläne LE 16, OE 7 und OE 32 sollen deshalb endgültig aufgehoben werden. Die Aufhebungen dienen auch der Bereinigung des Plankatasters.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 20. März 2020 bis 20. April 2020 durchgeführt.

 

Auf ihre Stellungnahmen, die sie während der Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB abgegeben hatten verwiesen:

  • BS│NETZ: K Bestehende Dienstbarkeiten für Versorgungsanlagen sollen nicht beeinträchtigt werden.
  • IHK: Es wird an den Abschluss des noch laufenden Bebauungsplanverfahrens OE 40 zur Umsetzung des Zentrenkonzeptes Einzelhandel für den Bereich Sudetenstraße erinnert.
  • NLStBV: Hinweise zur Bauverbotszone und zu Werbeanlagen an Autobahnen.

 

In der Begründung zu den Aufhebungssatzungen wurde auf die jeweiligen Stellungnahmen bereits eingegangen. Auswirkungen auf die Aufhebungssatzungen ergeben sich daraus nicht.

 

Die Stellungnahmen sind in der Anlage 4 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 7. Juli 2020 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 21. Juli 2020 bis 21. August 2020 durchgeführt. Während dieser Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in der Anlage 4 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und die Aufhebung der Bebauungspläne LE 16 (Baublock 51/2b, Urfassung), OE 7 (Baublock 52/7a, Urfassung) und OE 32 „Sudetenstraße“ als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise