Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14549
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH Nachtragswirtschaftsplan 2020 und Wirtschaftsplan 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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26.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Nachtragswirtschaftsplan der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2020 in der dem Aufsichtsrat zu seiner Beratung am 10. November 2020 vorgelegten Fassung wird festgestellt.
2. Der Wirtschaftsplan der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2021 in der dem Aufsichtsrat zu seiner Beratung am 10. November 2020 vorgelegten Fassung wird festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Diese Vorlage beinhaltet die Beschlussempfehlungen zur Nachtragswirtschaftsplanung 2020 und zur Wirtschaftsplanung 2021 der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG).
In diesem Jahr hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Ergebnisse der meisten städtischen Gesellschaften. In der Vergangenheit wurden Nachtragswirtschaftspläne nur in seltenen Fällen aufgestellt. Um eine höchstmögliche Transparenz der entstandenen Coronaauswirkungen zu erlangen, sollen diese im Rahmen einer Nachtragswirtschaftsplanung dargestellt werden. Die durch die Corona-Pandemie zusätzlich entstehenden Verluste sollen noch in diesem Jahr von der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Über die über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel, für die gemäß § 182 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 NKomVG keine Deckungsmittel erforderlich sind, hat der Rat in seiner Sitzung am 17. November 2020 entschieden. Vor diesem Hintergrund haben die Gesellschaften, bei denen durch die Corona-Pandemie negative Ergebniseffekte eintreten, Nachtragswirtschaftspläne für das Jahr 2020 erstellt. Die Nachtragswirtschaftspläne weisen nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie aus. Gegebenenfalls weitere bereits bekannte positive oder negative Effekte sind in den Nachtragswirtschaftsplänen nicht enthalten. Diese Effekte werden im Rahmen der Prognosen nach Abschluss des 4. Quartals 2020 sowie in den Jahresabschlüssen 2020 gezeigt.
Gemäß § 12 Ziffer 3 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der SBBG entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes sowie der Nachtragswirtschaftspläne. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den Nachtragswirtschaftsplan 2020 und den Wirtschaftsplan 2021 in den in der Anlage vorgelegten Fassungen in einer Videokonferenz am 10. November 2020 beraten. Eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung wird noch in einem anschließenden Umlaufverfahren eingeholt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Zu 1. Nachtragswirtschaftsplan 2020
- Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG)
Der Nachtragswirtschaftsplan 2020 der SBBG weist einen Fehlbetrag in Höhe von insgesamt 32.237 T€ aus. Gegenüber der ursprünglichen Wirtschaftsplanung ergibt sich ein corona-bedingter Mehrbedarf in Höhe von 3.019 T€.
Der Nachtragswirtschaftsplan basiert auf dem Kenntnisstand September/Oktober 2020. Mögliche Auswirkungen des Lockdown Light im November 2020 sind entsprechend nicht berücksichtigt.
Im Vergleich zur ursprünglichen Wirtschaftsplanung 2020 stellt sich der Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2020 wie folgt dar:

Die Corona-Pandemie hat keine Auswirkungen auf das Betriebsergebnis, das Zinsergebnis und die sonstigen Steuern der SBBG.
Bei den meisten Tochtergesellschaften entstehen allerdings erhebliche Auswirkungen auf ihr jeweiliges Ergebnis. Diese Auswirkungen resultieren überwiegend aus Umsatzrückgängen. Beispielsweise hat die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) während des Lockdowns deutlich weniger Fahrgäste befördert als üblich. Die Durchführung von Großveranstaltungen ist untersagt. Entsprechend kann die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH) ihre Räumlichkeiten derzeit nur für kleinere Veranstaltungen vermieten. Die Einrichtungen der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH) mussten zeitweise geschlossen werden und können aktuell nur von einer begrenzten Anzahl von Besuchern genutzt werden. Die Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG) hat Umsatzeinbußen durch Insolvenzen zu verzeichnen. Im Teilkonzern Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) ist im Wesentlichen der Reisebereich von der Corona-Pandemie betroffen. So durften zeitweise keine Busreisen durchgeführt werden. Die aktuelle Nachfrage ist eher gering. Die Gesellschaften haben Maßnahmen ergriffen, um der negativen Entwicklung entgegenzuwirken. Beispielsweise ist dies durch Leistungsreduzierungen wie Fahrplananpassungen bei der BSVG erfolgt. Weiterhin wurden beeinflussbare Kostenpositionen soweit wie möglich reduziert. Hierzu hat auch die Inanspruchnahme des Instruments der Kurzarbeit beigetragen. Zudem können in einzelnen Bereichen Mittel aus verschiedenen Rettungsschirmen vereinnahmt werden. Hinsichtlich der Ergebnisentwicklungen der einzelnen Gesellschaften wird auf die jeweiligen Vorlagen zu den Nachtragswirtschaftsplänen der Gesellschaften verwiesen. Lediglich bei der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo) und der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) sind keine negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu verzeichnen. Das Beteiligungsergebnis verschlechtert sich entsprechend von -27.778 T€ um 3.254 T€ auf
-31.140 T€.
Zu einem kleinen Teil wird diese Verschlechterung aber durch folgenden Effekt kompensiert. Das für die Berechnung der Steuern vom Einkommen und Ertrag relevante Ergebnis wird durch die o. a. Effekte im Reisebereich negativ. Dadurch werden im Jahr 2020 keine Ertragsteuern anfallen. Die Position Steuern vom Einkommen und Ertrag verbessert sich deshalb von dem ursprünglich geplanten Wert von -235 T€ auf null.
- Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM)
Gemäß § 10 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM bedürfen Änderungen des Wirtschaftsplans der Gesellschaft der Zustimmung des Aufsichtsrates. Eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung ist nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat der KVM hat den Nachtragswirtschaftsplan in einer Videokonferenz am 18. November 2020 beraten. Die Zustimmung wird noch in einem anschließenden Umlaufverfahren eingeholt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Der Nachtragswirtschaftsplan 2020 der KVM weist einen Fehlbetrag in Höhe von 799 T€ aus. Das Ergebnis setzt sich aus dem eigenen Ergebnis der KVM in Höhe von -46 T€, einer Gewinnausschüttung der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) in Höhe von 44 T€ sowie einer Verlustübernahme der Mundstock Reisen GmbH (MR) in Höhe von 797 T€ zusammen. Gegenüber dem ursprünglich geplanten Überschuss in Höhe von 78 T€ ergibt sich eine Verschlechterung um 877 T€.
Die Umsatzerlöse fallen aufgrund von Fahrgastrückgängen auf der eigenen Linie geringer aus als geplant. Aufgrund partieller Linieneinstellungen der BSVG ergeben sich zudem Rückgänge aus den Erträgen für die Erbringung von Subunternehmerleistungen. Gegenläufig wirken die beantragten Ausgleichszahlungen aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung für den ÖPNV, die zunächst in Höhe von rd. 180 T€ angesetzt sind.
Im Materialaufwand wirken zum einen eine Senkung der Energieaufwendungen aufgrund der reduzierten Leistung und zum anderen Mehraufwendungen für den Einbau von Spuckschutzscheiben in den Fahrzeugen.
Die Personalaufwendungen konnten durch den zeitlichen Einsatz von Kurzarbeit leicht reduziert werden. Derzeit laufen Verhandlungen zu dem im März ausgelaufenen Tarifvertrag, mit unklarem Ergebnis.
Mundstock Reisen GmbH
Der Nachtragswirtschaftsplan der MR weist einen Fehlbetrag in Höhe von 797 T€ aus. Gegenüber dem ursprünglich geplanten Überschuss in Höhe von 31 T€ ergibt sich eine Verschlechterung von 828 T€. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens kam die gesamte Reisebranche zu Beginn der Frühjahrssaison nahezu komplett zum Erliegen. Aufgrund der sich ständig ändernden Gegebenheiten z. B. in Bezug auf Verbote von Busreisen, Reisewarnungen, Beherbergungsverbote und geltende Abstands- und Hygienevorschriften konnten nur wenige Reisen durchgeführt werden. Entsprechend ergibt sich eine deutliche Reduzierung der Umsatzerlöse, die auch durch Maßnahmen zur Aufwandsreduzierung nicht kompensiert werden können. Aufgrund der Beteiligungsstruktur wird die Gesellschaft nach aktuellen Erkenntnissen keine Hilfsmittel aus Rettungsschirmen in Anspruch nehmen können.
Der ausgewiesene Fehlbetrag wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der KVM ausgeglichen. Auf Ebene der KVM erfolgt aufgrund des ebenfalls bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wiederum ein Ausgleich durch die SBBG. Es ist beabsichtigt, der SBBG hierzu entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Ausgleich eines Fehlbetrages der MR ist aus beihilferechtlicher Sicht grundsätzlich kritisch zu betrachten. Auf Basis der aufgrund der Corona-Pandemie geschaffenen „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ kann jedoch ein Ausgleich eines Fehlbetrages der MR im Jahr 2020 beihilfeunschädlich in Höhe von bis zu 800 T€ erfolgen.
Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH
Die MNS verzeichnet keine negativen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie. Durch den gestiegenen LKW-Verkehr während der Krise ist sogar eine leicht positive Entwicklung zu verzeichnen. Die Gesellschaft erwartet für das Jahr 2020 einen Überschuss in Höhe von 92T€.
Peiner Verkehrsgesellschaft mbH
Die Nachtragswirtschaftsplan der PVG weist noch einen geringen Überschuss in Höhe von 7 T€ aus. Gegenüber dem ursprünglich geplanten Überschuss in Höhe von 65 T€ ergibt sich eine Verschlechterung um 58 T€. Aufgrund des Lockdowns und der reduzierten Nachfrage ergeben sich auch hier insbesondere Rückgänge bei den Fahrgelderträgen und den Freistellungsverkehren. Die Rückgänge aus Fahrgelderträgen sind größtenteils ausgleichsfähig. Aus dem ÖPNV Rettungsschirm wird eine Zahlung von rd. 100 T€ erwartet. Im Materialaufwand wirken auch hier zum einen eine Senkung der Energieaufwendungen aufgrund der reduzierten Leistung und zum anderen Mehraufwendungen für den Einbau von Spuckschutzscheiben in den Fahrzeugen. Die Gesellschaft hat ebenfalls das Instrument Kurzarbeit eingesetzt.
Die Nachtragswirtschaftspläne 2020 der SBBG und der KVM sind als Anlage beigefügt.
Zu 2. Wirtschaftsplan 2021
Der Wirtschaftsplan 2021 der SBBG weist einen Fehlbetrag in Höhe von insgesamt 34.407 T€ aus, der sich aus dem Betriebsergebnis inklusive sonstigen Steuern (-459 T€), dem Zinsergebnis (-814 T€), den Steuern vom Einkommen und Ertrag (-229 T€) sowie dem Beteiligungsergebnis der Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften (-32.905 T€) zusammensetzt. Eine Übernahme des Verlustes durch die Stadt Braunschweig ist vorgesehen.
Aufgrund der fortgeschriebenen Ergebnisentwicklungen – vor allem im Beteiligungsergebnis der SBBG – ergibt sich gegenüber der bisherigen mittelfristigen Planung für das Jahr 2021 in Höhe von -32.553 T€ ein um 1.854 T€ höherer Verlustausgleichsbedarf für die SBBG.
Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2019 und 2020 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

Die Ergebnisentwicklung der SBBG wird hauptsächlich vom Beteiligungsergebnis bestimmt, das im Jahr 2021 einen Verlust in Höhe von 32.905 T€ ausweist.
Gegenüber der ursprünglichen Planung für das Jahr 2020 weist die Wirtschaftsplanung 2021 einen Mehrbedarf in Höhe von 5.189 T€ aus. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen eine Verschlechterung des Beteiligungsergebnisses in Höhe von 5.019 T€, das Verschlechterungen der Ergebnisse nahezu aller Beteiligungsgesellschaften ausweist.
I. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG)
Im Betriebsergebnis wird das operative Geschäft der SBBG abgebildet. Das Betriebsergebnis 2021 (inklusive sonstige Steuern) beträgt -459 T€. In der mittelfristigen Unternehmensvorschau bewegt sich das Betriebsergebnis im Bereich von -498 T€ bis
-511 T€. Der Dienstleistungsbereich ist sehr stabil. Ergebnisschwankungen, Chancen und Risiken ergeben sich insbesondere aufgrund von Entwicklungen im Immobilienbereich im Hinblick auf die im Eigentum der SBBG stehenden Gebäude Taubenstraße 7, Neue Knochenhauerstraße 5 und Wilhelmstraße 62 - 71. Hierzu wird auf die Ausführungen in der Textziffer 3.3 auf Seite 10 des der Vorlage beigefügten Wirtschaftsplans verwiesen.
Im Personalaufwand sind insbesondere Tariferhöhungen für den aktuellen Personalstand von 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von denen fünf in Teilzeit arbeiten, berücksichtigt.
Das Zinsergebnis beläuft sich im Jahr 2021 auf -814 T€. Aufgrund der Zinsentwicklung wird das Ergebnis besser ausfallen als noch in der Planung des letzten Jahres angenommen. Insbesondere wird die Ende 2020 vorgesehene Umfinanzierung eines Darlehens zu niedrigeren Konditionen erfolgen können als ursprünglich erwartet. Im weiteren Zeitablauf entstehen weitere leichte Verbesserungen durch die vollständige Tilgung einiger Darlehen.
Das Beteiligungsergebnis 2021 beläuft sich auf -32.905 T€. Die sich im Finanzplanungszeitraum ergebenden Schwankungen sind insbesondere durch die Ergebnisabführung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG) und die Verlustübernahmen der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) und der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH) bedingt. Zur Ergebnisentwicklung der Beteiligungsgesellschaften wird auf die Ausführungen in der Textziffer 3.2 auf den Seiten 7 f. des Wirtschaftsplans verwiesen.
Bei der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag ist zu berücksichtigen, dass bei der SBBG durch die steuerliche Organschaft erhebliche Steuervorteile realisiert werden. So werden die auf die SBBG entfallenden Gewinnanteile der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG letztlich nicht mit Körperschaftsteuer belastet. Vom Jahr 2017 an wurde auch die Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH in die steuerliche Organschaft aufgenommen, so dass auch die von dieser Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne nicht mehr durch Ertragssteuern belastet werden. Die geplanten Körperschaft- und Gewerbesteuern in Höhe von 229 T€ fallen insbesondere für die Aktivitäten im Immobilien- und Reisebereich an.
Der Investitionsplan 2021 der SBBG hat einen Umfang von 903 T€. Neben Ersatzinvestitionen im Bereich der IT-Ausstattung (15 T€) sind vorsorglich Mittel für die Erarbeitung von Vorplanungen und Konzepten für die Standorte Wilhelmstraße 62 - 71 und Neue Knochenhauerstraße 5 in Höhe von 130 T€ eingeplant. Zudem wird die SBBG im Rahmen des beschlossenen Anreizsystems für die Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH eine Einstellung in die Kapitalrücklage der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH in Höhe von rd. 752 T€ vornehmen.
II. Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG)
Nach der Wirtschaftsplanung 2021 der BVAG wird für das Jahr 2021 ein Jahresüberschuss in Höhe von 23,6 Mio. € erwartet. Der an die SBBG abzuführende Ergebnisanteil beträgt 25,1 % und beläuft sich somit auf 5.924 T€.
Durch den mit Wirkung vom 1. Januar 2005 vollzogenen Formwechsel der BVAG in eine Personengesellschaft wurde erreicht, dass auf Ebene der SBBG eine Verrechnung der aus der Beteiligung an der BVAG resultierenden Gewinne ohne Körperschaftsteuerbelastung insbesondere mit Verlusten aus dem Verkehrsbereich erfolgen kann.
Die Ergebnisse der BVAG spiegeln die Entwicklung der Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten wider. In der Planung sind umfangreiche Investitionen zur Dekarbonisierung beim Heizkraftwerk Mitte berücksichtigt.
Ein wesentlicher Einflussfaktor auf die Ergebnisse der nächsten Jahre stellt das Klageverfahren gegen die Uniper AG dar. Im Juli 2019 hat das OLG München hierzu ein Urteil gesprochen und gleichzeitig die Revision ausgeschlossen. Entsprechend konnte sich BS|ENERGY mit der Anpassung des Vertrages auf der Basis der Wirtschaftlichkeitsklausel nicht durchsetzen. Der Antrag von BS|ENERGY, die Preisregelung des Vertrages mit Bezug auf das Preisklauselgesetz für unwirksam zu erklären, wurde hingegen vom OLG München bestätigt. Die Preisregelung ist allerdings erst ab Rechtskraft des Urteils unwirksam. Beide Vertragsparteien haben jedoch Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie muss mit einer zeitlichen Verzögerung bei der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerden gerechnet werden. Es erscheint aus heutiger Sicht aber weiterhin am wahrscheinlichsten, dass die Nichtzulassungsbeschwerden abgelehnt werden und das Urteil Rechtskraft erlangt. Die komplette bisherige Preisregelung wäre damit ab 2021 unwirksam und beide Parteien müssten sich auf eine neue Preisregelung verständigen. In der Wirtschaftsplanung hat die BVAG vor diesem Hintergrund abgebildet, dass das Urteil im Jahr 2021 Rechtskraft erlangt und dass sich beide Parteien in der Mitte einigen.
Es ist aber auch vorstellbar, dass den Beschwerden stattgegeben wird und ein neues Urteil ergeht. Entsprechend ist möglich, dass sich letztlich die aus diesem Verfahren ergebenden Auswirkungen auf das Ergebnis anders darstellen als jetzt im Plan abgebildet.
Der Aufsichtsrat der BVAG wird über den Wirtschaftsplan 2021 in seiner Sitzung am 24. November 2020 beschließen.
III. Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo)
Die Ergebnisse der Niwo fließen um ein Jahr versetzt in den Jahresabschluss der SBBG ein, da hier weder ein Ergebnisabführungsvertrag besteht noch Abschlagszahlungen auf das Jahresergebnis zu leisten sind. Unter Berücksichtigung der zwischen der Niwo und ihren Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig und SBBG abgeschlossenen Vereinbarung über die Ergebnisverwendung vom 7. März 2016 entfällt auf die SBBG auf Basis der Ergebnisprognose 2020 der Gesellschaft eine Dividendenzahlung in Höhe von 1.299 T€ im Jahr 2021. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Niwo und der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 der Niwo wurde nach Beratung im Aufsichtsrat der Niwo am 25. September 2020 bereits durch den FPA in seiner Sitzung am 5. November 2020 gefasst. Hierzu wird auf die Drucksachen-Nr. 20-14455 verwiesen.
IV. Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG)
Ende des Jahres 2016 wurden 94,9 % der Anteile an der HBG von der Stadt auf die SBBG übertragen. Die Gesellschaft wurde in den bei der SBBG bestehenden steuerlichen Querverbund integriert, sodass auf die positiven Ergebnisse der Gesellschaft keine Ertragsteuern mehr anfallen. Dabei wurde auch ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, der vom Geschäftsjahr 2017 an wirksam ist. Die Ergebnisse der Gesellschaft fließen somit - bis auf eine fixe Garantiedividende für die Minderheitsgesellschafterin - vollständig an die SBBG. Unter bestimmten Bedingungen können aber trotzdem Rücklagen in der Gesellschaft gebildet werden, ohne den steuerlichen Querverbund zu gefährden. Diese Bedingungen werden aus heutiger Sicht im Planungszeitraum vorliegen, sodass in der Wirtschaftsplanung auch eine Rücklagenbildung in Höhe von jährlich 150 T€ abgebildet ist. Ob dies tatsächlich immer realisiert werden kann, wird aber als Einzelfallentscheidung jedes Jahr erneut betrachtet werden. Auf Basis der Wirtschaftsplanung 2021 und der im Planungszeitraum voraussichtlich in Frage kommenden Rücklagenbildung, ergibt sich eine geplante Gewinnabführung für das Jahr 2021 in Höhe von 336 T€.
Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 der HBG wurde nach Beratung im Aufsichtsrat der HBG am 22. Oktober 2020 bereits durch den FPA in seiner Sitzung am 5. November 2020 gefasst. Hierzu wird auf die Drucksachen-Nr. 20-14476 verwiesen.
V. Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM)
Gemäß § 10 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM bedarf der Wirtschaftsplan der Gesellschaft der Zustimmung des Aufsichtsrates. Eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung ist nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat der KVM hat den Wirtschaftsplanung 2021 in einer Videokonferenz am 18. November 2020 beraten. Die Zustimmung wird noch in einem anschließenden Umlaufverfahren eingeholt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Die wesentliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens besteht neben der Erbringung der eigenen Linienverkehre auf zwei konzessionierten Linien im Braunschweiger Umland in der Durchführung von Auftragsverkehren auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs mit Omnibussen. Hierfür stellt die Gesellschaft auf vertraglicher Grundlage der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) Fahrer und Fahrzeuge zur Verfügung, die im Linienverkehr eingesetzt werden.
Die Gesellschaft hält 100 % der Geschäftsanteile an der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) und der Mundstock Reisen GmbH (MR) und ist mit 50,96 % an der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service-GmbH (MNS) beteiligt. Die KVM ist Mitglied und Gesellschafterin der Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH (VRB).
Ein Ergebnisabführungsvertrag besteht zwischen der KVM und der MR. Die anteilige Gewinnausschüttung der MNS an die KVM erfolgt erst mit der Beschlussfassung über die Verwendung des jeweiligen Jahresergebnisses und damit um ein Jahr zeitversetzt.
Die PVG erbringt ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet und im Landkreis Peine. Die KVM ist für diese Leistungen Inhaber der Linienkonzessionen, die Betriebsführung wurde bereits vor Jahren auf die PVG übertragen. Die Jahresüberschüsse bzw. Jahresfehlbeträge der PVG werden auf neue Rechnung vorgetragen und reduzieren bzw. erhöhen den Bilanzverlust des Unternehmens (Stand per 31. Dezember 2019: 168.707,71 €). Für das Jahr 2021 ist ein Ergebnis in Höhe von 47 T€ geplant.
Die KVM erwartet für das Planjahr 2021 ein Ergebnis in Höhe von 104 T€. Darin enthalten sind prognostizierte Gewinnabführungen der Tochterunternehmen in Höhe von insgesamt 62 T€ (MNS: 47 T€ und MR: 15 T€).
Im Finanzplan der KVM sind für das Jahr 2021 Investitionen im Umfang von 572 T€ vorgesehen. Hiervon entfällt ein Großteil auf die Beschaffung von Linienbussen (450 T€). Daneben ist eine partielle Erneuerung von technisch abgehenden Anlagen der Waschanlage notwendig.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 17. November 2020 einen Anweisungsbeschluss zur Nachrüstung der vier noch nicht mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgestatteten Busse der Fahrzeugreihen jünger als 2010 bis Ende des Jahres 2021 beschlossen (siehe Drucksache 20-14449-04). Von der Möglichkeit Fördermittel zu beantragen ist Gebrauch zu machen. Die für die Nachrüstung der Busse mit Abbiegeassistenzsystemen entstehenden Kosten in Höhe von max. 12 T€ sind in den Investitionsplan der KVM eingearbeitet worden. Aufgrund der zu erwartenden geringen Auswirkungen auf die Abschreibungen der Gesellschaft im Jahr 2021 ist von einer Anpassung des Erfolgsplans zu diesem späten Verfahrenszeitpunkt abgesehen worden. Die Auswirkungen werden in der Prognose zum Ende des Jahres 2021 gezeigt und die mittelfristige Planung im Rahmen der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2022 angepasst. Die Möglichkeit Fördermittel für diesen Zweck zu beantragen ist mangels Förderprogramm aktuell nicht gegeben.
VI. Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG)
Die SBBG ist alleinige Gesellschafterin der BSVG. Der von der BSVG erwirtschaftete Fehlbetrag wird gemäß des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen. Der Aufsichtsrat der BSVG hat den Wirtschaftsplan 2021 der Gesellschaft in einer Videokonferenz am 18. November 2020 beraten. Eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung wird noch in einem anschließenden Umlaufverfahren eingeholt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet. Zum Anweisungsbeschluss zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 der BSVG wird auf die Drucksachen-Nr. 20-14548 zur heutigen Sitzung verwiesen.
VII. Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH)
Die SBBG hält 94,8077 % an der Stadthallen-GmbH und trägt den für das Jahr 2021 geplanten Verlust entsprechend im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Stadthallen-GmbH und der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 der Stadthallen-GmbH wurde nach Beratung im Aufsichtsrat der Stadthallen-GmbH am 27. Oktober 2020 bereits durch den FPA in seiner Sitzung am 5. November 2020 gefasst. Hierzu wird auf die Drucksachen-Nr. 20-14436 verwiesen.
VIII. Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH)
Die SBBG hält 94,8954 % an der Stadtbad GmbH und trägt den für das Jahr 2021 geplanten Verlust entsprechend im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Stadtbad GmbH und der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 der Stadtbad GmbH wurde nach Beratung im Aufsichtsrat der Stadtbad GmbH am 26. Oktober 2020 bereits durch den FPA in seiner Sitzung am 5. November 2020 gefasst. Hierzu wird auf die Drucksachen-Nr. 20-14435 verwiesen.
Die Wirtschaftspläne 2021 der SBBG und der KVM sind als Anlage beigefügt.
Anlagen
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