Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14703

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Dem Abschluss eines 2. Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Senefelderstraße 2a“, ST 82, zwischen der Stadt und der Firma Küchen Aktuell GmbH, Braunschweig, als Vorhabenträgerin mit den unter Vertragsinhalte genannten wesentlichen Inhalten wird zugestimmt.“
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Beschlusskompetenz

 

Die formale Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4d der Hauptsatzung der Stadt. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage um einen Beschluss über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, für den der Planungs- und Umweltaus­schuss beschlusszuständig ist.

 

Sachverhalt:

 

Zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Braunschweig wurde am 05.05.2011 ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 3a BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungs­plan „Senefelderstraße 2a“, ST 82, abgeschlossen. Mit diesem Durchführungsvertrag hat sich die Vorhabenträgerin zum Neubau eines Küchenfachhandels mit Ausstellungs- und Verkaufsflächen, Büro- und Schulungsräumen, Ladenflächen und Appartements für Schu­lungsteilnehmer und Nebenanlagen in der Senefelderstraße 2a in Braunschweig verpflichtet. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist am 12. Juli 2011 in Kraft getreten. Das Vorhaben gemäß dem Durchführungsvertrag vom 05.05.2011 wurde mittlerweile realisiert.

 

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt nun, ihr Bestandsgebäude zu erweitern sowie eine Teil­fläche umzunutzen. Der geplante Erweiterungsbau und die Umnutzung entsprechen den Festsetzungen des bestandskräftigen Bebauungsplanes, aber nicht dem im Jahre 2011 ab­geschlossenen Durchführungsvertrag. Da im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Be­bauungsplanes „Senefelderstraße 2a“, ST 82, nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag verpflichtet hat, ist beabsichtigt, mit der Stadt einen 2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebau­ungsplan „Senefelderstraße 2a“, ST 82, abzuschließen.

Vertragsinhalte

Der Durchführungsvertrag wird folgende wesentliche Inhalte haben:

(1)   Das Bauvorhaben umfasst:

  1. die Erweiterung des vorhandenen Verkaufs- und Ausstellungsgebäudes für Kücheneinrichtung um 1.553,13 m², Gesamt BGF einschl. Fluchtgang: 1.771,74 m² (Bauteil A),
  2. Nutzungsänderung der vorhandenen Verkaufsfläche von ca. 2.040 (Bauteil C, EG und 1. OG) in 12 Appartements zur zeitlich beschränkten Unterbrin­gung eigener Mitarbeiter während betriebsbedingter Schulungen sowie Errich­tung von 12 Büroräumen und 5 Schulungs- und Besprechungsräumen,
  3. Umbau der vorhandenen Stellplatzanlage für Besucher und Betriebsangehöri­ge einschl. Begrünung mit mind. einem mittelkronigen Laubbaum je sechs Stellplätze.

(2)    Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich,

  • innerhalb einer festgelegten Frist nach Unterzeichnung des 2. Durchführungsvertra­ges je Bauteil einen vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrag für das Vor­haben einzureichen.
  • Sie wird spätestens 6 Monate nach Eintritt der Bestandskraft der jeweiligen Bauge­nehmigung mit dem Bau des Vorhabens nach dem 2. Durchführungsvertrag begin­nen und dieses innerhalb von weiteren 24 Monaten fertigstellen.

(3)    Werden die genannten Fristen aus Gründen, die die Vorhabenträgerin oder die von ihr beauftragten Firmen zu vertreten haben, nicht eingehalten, behält sich die Stadt vor, den Vertrag zu kündigen, wenn die Vorhabenträgerin auch nach fruchtlosem Ablauf einer von der Stadt gesetzten Nachfrist ihren Durchführungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Finanzielle Auswirkungen
 

Das Vorhaben wird zu 100 % von der Vorhabenträgerin finanziert. Es entstehen keine finan­ziellen Verpflichtungen der Stadt.
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise