Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14357

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

"Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Grundschule Wedderkopsweg“, LE38 sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Das Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates 321 Lehndorf-Watenbüttel entsprechend § 94 NKomVG bezieht sich auf die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche im Geltungsbereich B des Bebauungsplanes (Anlage 1b und 3b).

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Infolge der baulichen Entwicklung im Wohnungsbau, insbesondere wegen der in Planung oder in jüngster Zeit umgesetzten Wohnungsbauprojekte „Ernst-Amme-Straße“, „Feldstraße“, „Noltemeyer-Höfe“ und „Spinnerstraße-Nordost“, ist eine weitere Grundschule im westlichen Ringgebiet erforderlich, um die Grundschulversorgung in diesem Stadtgebiet zu sichern.

 

Innerhalb des dicht bebauten Westlichen Ringgebietes gibt es nur wenige räumliche Möglichkeiten zur Realisierung der neuen Grundschule, wobei die Verfügbarkeit geeigneter Flächen stark eingeschränkt ist. Von den in Betracht kommenden Flächen wurde der Standort Wedderkopsweg bestimmt und zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes der Aufstellungsbeschluss am 11.12.2018 vom VA der Stadt Braunschweig für ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren gefasst.

 

Eine von der Planung betroffene Teilfläche umfasst eine private Grundstücksfläche. Die Grunderwerbsverhandlungen sind auf einem guten Weg. Eine Einigung erscheint grundsätzlich möglich. Aber auch ohne diese Fläche ist die Realisierung einer Grundschule möglich.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese sogenannte frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 22.01.2019 bis 28.02.2019 durchgeführt und dient im Wesentlichen der Ermittlung des erforderlichen Umfanges und Detailierungsgrad der Umweltprüfung. Daraus resultierend wurden insbesondere planbegleitende Gutachten zur Luftschadstoffbelastung, Oberflächenwasserentwässerung, zum Artenschutz, Verkehr, Baugrund sowie Lärmschutz vergeben und ausgearbeitet.

 

Von der Landwirtschaftskammer wurde bemängelt, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen im Außenbereich durch die Planung der Nutzung entzogen werden. Dieser Einwand wird regelmäßig vorgetragen. Eingriffe in landwirtschaftliche Nutzflächen lassen sich bei den aktuellen Bauentwicklungen jedoch nicht immer vermeiden.

 

Von dem Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wurde darauf hingewiesen, dass im Bereich der Bauverbotszone der A 391 auf Grundlage des § 9(1) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in einem Abstand von 40 m baulichen Maßnahmen, insbesondere den vorgesehenen erforderlichen Stellplätzen, nicht zugestimmt werde. Da im Vorfeld der Planung eine Ausnahme mündlich in Aussicht gestellt worden war, hat die Stadt im Folgenden mehrfach diesbezüglich mit dem NLStBV verhandelt, um eine Einigung über eine Reduzierung der Bauverbotszone zu erwirken entsprechend der vorhandenen benachbarten Bebauung in der Schölkestraße und weiteren Abschnitten der Autobahn.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 03.06.2020 bis 15.07.2020 sowie vom 24.07.2020 bis 27.08.2020 durchgeführt.

 

Im Wesentlichen wurden von der Landwirtschaftskammer die Bedenken bezüglich der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen im Außenbereich durch die Planung und externe naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleichsmaßnahmen. Dieser regelmäßig auftretende Konflikt kann wegen mangelnder konkreter Alternativen nicht aufgelöst werden.

 

Das NLStBV hat seine Zustimmung zu einer Ausnahmeregelung bezüglich der Realisierung von Stellplätzen innerhalb der Bauverbotszone weiterhin verweigert. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde nunmehr auf die stringente Einhaltung der Bauverbotszone angepasst.

 

Der BUND hat sich in einer Stellungnahme unter anderem zu den Themen Klima, Luftschadstoffbelastung Regenwasserrückhaltung, Flora und Fauna geäußert. Insbesondere wurde dargelegt, dass bei Realisierung des Baugebietes Feldstraße der Großteil der östlich der A 391 liegenden „kaltluftliefernden Bereiche“ sich stark verändern und sich damit die Bedeutung des kaltluftliefernden Bereiches nördlich des Vogelsangs steigen wird. Daher könne im Umweltbericht bei der Beurteilung bezüglich der Auswirkung der Grundschulplanung auf das Schutzgut Klima auf eine kumulierende Betrachtung möglicher Auswirkungen mit anderen Planungen nicht verzichtet werden. Der Umweltbericht wurde entsprechend ergänzt. Auch bei einer kumulierenden Betrachtung wird aufgrund der geringen Flächengröße durch das Plangebiet „Grundschule Wedderkopsweg“, LE 38, kein wesentlicher Einfluss auf die Kaltluftversorgung des westlichen Ringgebietes zu erwarten sein. Bezüglich des Themas Luftschadstoffbelastung hält der BUND eine genauere Abschätzung der Luftbelastung durch die Autobahn für dringend erforderlich. Im Vorfeld wurde bereits von der Stadt ein gezieltes Luftschadstoffgutachten in Auftrag gegeben. Im Umweltbericht wurden die Ergebnisse umfassend dargelegt, wobei die betrachteten Luftschadstoffe sich deutlich im unkritischen Bereich bewegen. Bezüglich des Themas Regenwasserrückhaltung wurde angeregt, dass neben den wasserwirtschaftlich technischen Funktionen auch die Funktion „Lebensraum für Tiere und Pflanzen“ sowie „Naturerlebnis“ erfüllt werden sollten. Nach derzeitigem Planungsstand, wird aufgrund der Flächenverfügbarkeit und der einschränkenden Bauverbotszone eine Regenwasserrückhaltung nur über unterirdische Rückstauvolumen realisiert werden können. Eine oberirdische Rückhaltung mit naturnaher Gestaltung kann nicht umgesetzt werden.

 

Die Stellungnahmen werden im Wortlaut der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

 

Die Unterlagen zur Planung standen der Öffentlichkeit in Form eines Aushangs sowie im Internet in der Zeit vom18.10 2019 bis 28.10.2019 zur Verfügung. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 28.10.2019 die Planung erläutert. Die Fragen der Anwesenden sowie die jeweiligen Antworten wurden in einer Niederschrift zusammengefasst (Anlage 6). Fragen von Anwesenden, die während der Veranstaltung nicht abschließend beantwortet werden konnten oder außerhalb der Veranstaltung schriftlich gestellt wurden, wurde nachgegangen. Diese und die entsprechenden Antworten sind der Niederschrift beigefügt.

 

Neben der grundsätzlichen Infragestellung des Standortes und allgemeiner Verständnisfragen zur Planung wurden im Wesentlichen Belange des Lärmschutzes, des Arten- und Naturschutzes, der verkehrlichen Erschließung und deren Auswirkung auf das vorhandene Straßennetz, der Versiegelung sowie deren Auswirkung auf die Entwässerung thematisiert. Dabei wurde insbesondere die Befürchtung geäußert, dass der Wedderkopsweg als Straße ausgebaut und in diesem Zusammenhang das vorhandene Wegebegleitgrün beseitigt wird. Die Planung und ihre Begründung setzt sich mit den jeweiligen vorgebrachten Themen auseinander.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift, Grundschule Wedderkopsweg“, LE 38, in der vorliegenden Fassung.

 

 

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