Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-14870

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


1. Dem vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zur Stadtstraße Nord wird zugestimmt soweit es die Abschnitte zwischen dem Mittelweg im Westen und dem Bienroder Weg betrifft (Varianten V2 und V3).

 

2. Sämtliche Planungsschritte zu einer Weiterführung der Stadtstraße Nord zur Hamburger Straße (Abschnitt Mittelweg im Osten und Hamburger Straße im Westen) werden eingestellt. Evtl. für diese Planungsabschnitt bereits festgelegte bzw. vorgesehene Haushaltsmittel werden eingezogen und anderweitig verwendet.

 

3. Sollte sich drei Jahre nach vollständiger Fertigstellung der Erschließungsstraße(n) zwischen Mittelweg im Westen und Bienroder Weg im Osten erweisen, dass die Zu- und Abführung des Wohn- und Lieferverkehrs in der neuen Nordstadt durch die o.g. neuen und bereits vorhandenen Erschließungsstraßen nicht ohne unzumutbare Störungen des Verkehrsablaufes möglich ist, kann nach Abwägung aller möglichen Alternativlösungen auch die Weiterplanung des Abschnittes Mittelweg - Hamburger Straße wieder aufgegriffen werden.

 

Dabei ist allerdings auch der Effekt der projektierten Campusbahn (und anderer ÖPNV-Verbindungen) mit zu berücksichtigen, sofern deren Planung und Bau vom Rat der Stadt Braunschweig grundsätzlich beschlossen wurde. Die o.g. 3-Jahresfrist würde sich in diesem Fall genau um den Zeitraum verlängern, der auch einen dreijährigen Betriebszeitraum der Campusbahn umfasst.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durchgangsstraßen fördern insbesondere den MIV und nicht den Umstieg auf den Umweltverbund. Die Planungsvariante 1 berücksichtigt nach jetzigem Kenntnisstand nur die verkehrliche Wirkung. In den Varianten 2 und 3 wird die Erreichbarkeit des Gebiets sichergestellt, mit einer vertretbaren Mehrbelastung der umliegenden Straßen.

 

Wohnen muss vom Durchgangsverkehr einer Kreisstraße mit direktem Anschluss an einen Autobahnzubringer frei gehalten werden.

 

Übereinstimmend prognostizieren alle Zukunftsszenarien eine sukzessive Abnahme des Pkw- Bestands ab 2025. Die Märkte sind inzwischen gesättigt und nachhaltige Mobilitätsoptionen und -dienstleistungen gewinnen weiter an Bedeutung. Das autonome Fahren wird noch einmal zu einer erheblichen Reduzierung der Verkehrsmittel beitragen. Diese (voraussichtlichen) Entwicklungen müssen beim Bau neuer Straßen mit berücksichtigt werden. Eine Abwägung zur Nachhaltigkeit sowie eine ganzheitliche Betrachtung und Bewertung lässt sich aus der Vorlage nicht erkennen.
 

 

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