Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14612
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung von Teilnehmerentgelten für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2021, in den Weihnachtsferien 2021/2022 sowie für die Familienfreizeit 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Teilnehmerentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2021, in den Weihnachtsferien 2021/2022 sowie für die Familienfreizeit 2021 werden wie folgt festgesetzt:
Die Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney soll vom
27. März bis 3. April 2021 stattfinden:
- 300 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 340 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 2. bis 9. Mai 2021 stattfinden:
- 206 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- Kinder unter 3 Jahren 38 €
- Kinder von 3 bis 6 Jahren 122 €
- 246 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
- Kinder unter 3 Jahren 78 €
- Kinder von 3 bis 6 Jahren 162 €
Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 13. bis 29. August 2021 stattfinden:
- 342 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 512 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 22. bis 29. Oktober 2021 stattfinden:
- 247 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 287 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 28. Dezember 2021 bis 4. Januar 2022 stattfinden:
- 259 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 299 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails Anwendung:
- Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer, Herbst- und Winterfreizeit.
- Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnehmerbeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten gewährt.
- Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um für die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein bezahlbares Niveau zu etablieren.
- Die Ermäßigung für Inhaber des Braunschweig-Passes wird wie folgt geregelt:
- Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,00 € vom vollen Teilnehmerentgelt gewährt.
- Für das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.
- Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes
- Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.
- Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird wie folgt gehandhabt:
- Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnehmerentgeltes gezahlt werden.
- Für das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes gewährt.
- Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes.
- Um weiterhin Betreuungspersonal zu gewinnen und zu binden, ist eine Regelung für sogenannte „Betreuerkinder“ wichtig. Diese können jeweils von einem Betreuer bzw. einer Betreuerin kostenlos mitgenommen werden. Die Kosten werden aus dem Haushaltsansatz getragen. Für die Sommerferienfreizeit wird diese Möglichkeit für bis zu 10 Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit jeweils für ein Betreuerkind vorgehalten.
- Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte bleiben jeweils pro Tag bei 13,00 € für die Sommerferienfreizeit bzw. 8,50 € für die Oster-, Familien-, Herbst-, und Winterfreizeit.
Sofern die Freizeiten aufgrund der Corona-Pandemie nicht im geplanten Format stattfinden können, wird die Jugendförderung beauftragt - wie bereits im Jahr 2020 umgesetzt -, angepasste Formate zu entwickeln und vorzubereiten und die Freizeiten in entsprechend angepasster Form durchzuführen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auch im Jahr 2021 ist beabsichtigt, von Seiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie während der Schulferien Ferienfreizeiten durchzuführen.
Die Osterfreizeit 2021 soll aufgrund der guten Nachfrage weiterhin auf der ostfriesischen Insel Norderney stattfinden. Gesundes Klima und neue Freizeitperspektiven stehen im Vordergrund der Braunschweiger Nordsee-Freizeit.
Die Familienfreizeit 2021 soll im Mai in den Festgebäuden des Kinder- und Jugendzeltplatzes Lenste stattfinden. 30 Personen (Familien mit noch nicht schulpflichtigen Kindern) können hier gemeinsam einen Kurzerholungsurlaub verbringen.
Die Sommerfreizeit I soll wie in jedem Jahr von der Sportjugend Braunschweig vom 30. Juli bis 13. August 2021 auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste durchgeführt werden.
Bei der Sommerfreizeit II der Stadt Braunschweig vom 13. August bis 29. August 2021 sollen erneut bis zu 300 Kinder die Möglichkeit haben, ihre Sommerferien 2021 bei Sport, Spiel und Spaß an der Ostsee zu verbringen. Hier bietet der städtische Kinder- und Jugendzeltplatz in Lenste den Kindern und Jugendlichen alle erdenklichen Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Die Herbstfreizeit 2021 sowie die Winterfreizeit 2021/2022 (mit je 40 Kindern) sollen im Oktober bzw. Dezember/Januar im Schulland- und Jugendheim Haus Berlin in Braunlage/Hohegeiß stattfinden.
Um die Kosten für Eltern auf einem angemessenen Niveau zu halten, bleibt für das Jahr 2021 die Sommerfreizeit in Lenste auf 17 Tage gekürzt.
Einzelheiten zur Berechnung der Teilnahmeentgelte sind aus der Anlage ersichtlich.
Die Geschwisterermäßigung erweist sich immer wieder als voller Erfolg. Kinderreiche Familien aus Braunschweig kommen so in den Genuss preiswerter Ferien für ihre Kinder. Die weiteren Ermäßigungsmöglichkeiten für Braunschweig-Pass-Besitzer erleichtern Kindern aus einkommensschwachen Familien ebenfalls die Teilnahme an diesen Ferienmaßnahmen.
Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2021 unter dem PSP: 1.36.3620.01.05 veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2021 zur Verfügung.
Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig beschließt der Rat insbesondere über die Festlegung und Anpassung von Entgelten oder Gebühren für Leistungen der Jugendhilfe. Die Durchführung von Ferienfreizeiten gehört gemäß §§ 2 und 11 des Sozialgesetzbuches VIII zu den Leistungen der Jugendhilfe.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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123,2 kB
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