Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„1. Der Haushaltsplan 2021 wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Beschlüsse zu

 

- den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Ergebnishaushalt (Anlage 2)

- den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Finanzhaushalt (inkl. IP)
  2020 - 2024 (Anlage 3)

- den finanzunwirksamen Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 4)

- den Ansatzveränderungen des Ergebnishaushalts (Anlage 5)

- den Erstattungen an die Sonderrechnung Fachbereich 65 (Anlage 6)

- den Ansatzveränderungen des Finanzhaushaltes (inkl. IP) 2020-2024 (Anlage 7)

- den Vorschlägen zur Haushaltsoptimierung (Anlage 8)

- der Neuveranschlagung von Mitteln für GVGs (Anlage 9)

 

zur Annahme empfohlen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Der Haushaltsplan 2021 für die Sonderrechnung Stadtentwässerung und für die Sonderrechnung Abfallwirtschaft wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Beschlüsse zur Annahme empfohlen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die formelle Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG.

 

Die Entwürfe zum Haushaltsplan 2021 / Investitionsprogramm 2020 - 2024 sind dem Rat vorgelegt worden. Die abschließende Beratung soll in der Sitzung des Rates am 23. März 2021 erfolgen.

 

Zur Vorbereitung dieser Sitzung sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Haushalt in den Fachausschüssen zu behandeln.

 

Die in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Anträge und Vorschläge sowie Anfragen zum Haushalt sind in den anliegenden Listen zusammengestellt bzw. als Anlagen beigefügt und werden hiermit zur Beratung vorgelegt.


Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplans 2021 abgebildet werden.

 

Der finale Stand der Dezernatslisten mit der von der Verwaltung im Ampelsystem erfolgten Bewertung der KGSt-Vorschläge zur Haushaltsoptimierung wurde am 29. Oktober 2020 in Form einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen an den Rat der Stadt (s. Drucks.-Nr.: 20-14553) zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2021 veröffentlicht. Grundlage der weiteren Beratungen in den Fachausschüssen bilden die bereits bekannten Dezernatslisten mit den jeweiligen HHO-Vorschlägen, die entsprechend der Zuständigkeiten der Fachausschüsse aufgeteilt wurden. Auch wurde in Einzelfällen auf Besonderheiten hingewiesen wie z. B. bereits gefasste, abweichende Gremienbeschlüsse. Die konkrete Haushaltswirkung ergibt sich dann aus den einzelnen Beschlüssen zu den jeweiligen HHO-Vorschlägen. Die Ergebnisse der Ausschussberatungen werden anschließend in die Dezernatslisten eingepflegt und für die am 4. März 2021 vorgesehene Beratung im Finanz- und Personalausschuss aufbereitet. Die um die Ergebnisse der Beratung im Finanz- und Personalausschuss ergänzten Listen zur HHO bilden dann wiederum die Grundlage für die Beratung im Verwaltungsausschuss bzw. die Haushaltslesung im Rat am 23. März 2021. Die Berücksichtigung im Haushalt 2021 sowie in der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024 erfolgt dann entsprechend der vom Rat getroffenen Entscheidungen.
 

Den Unterlagen beigefügt sind die Ansatzveränderungen der Verwaltung für die „geringwertigen Vermögensgegenständen (GVG), da auch der Teilhaushalt des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr Bestandteil der neuen Veranschlagung ist.

 

Zum Jahresabschluss 2019 (für das Haushaltsjahr 2020) sind für den Fachbereich 66 Tiefbau und Verkehr im Investitionsmanagement Haushaltsreste von 19,4 Mio. Euro gebildet worden. Bis Ende 2024 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 14,4 Mio. Euro abzubauen. Der durch die Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2021, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2021 mit insgesamt 36,6 Mio. Euro beziffert, beinhaltet diese Planung. Darin ist für den Fachbereich 66 für das Jahr 2021 ein Haushaltsresteabbau um 1,2 Mio. Euro berücksichtigt. Für das Jahr 2020 wird aktuell von einem Haushaltsresteaufbau um rund 3 Mio. Euro ausgegangen (siehe auch DS 20-14837)

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