Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 21-15184

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, zum Beginn der neuen Wahlperiode am 1. November 2021 folgende Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig vorzubereiten:


Die Paragraphen 12 und 62 erhalten jeweils einen weiteren Punkt mit dem Satz:

„Der Sitzungsort ist so zu wählen, dass er baulich barrierefrei zugänglich ist.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben - hier an allen öffentlichen Ausschusssitzungen inklusive Stadtbezirksratssitzungen - ist in Braunschweig nicht umfassend gewährleistet, wenn lediglich eine eingeschränkte Öffentlichkeit
aufgrund baulicher Gegebenheiten vor Ort Zutritt dazu hat.


Der zentrale Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention lautet: „Nichts über uns ohne uns“. Kommunen sind als Träger öffentlicher Belange in der Pflicht, die gleichberechtigte und wirksame Partizipation zu fördern,  zu unterstützen, zu schützen und zu gewährleisten. Schließlich werden in den Gremien der Stadt und Stadtbezirke Planungen, Konzepte und Beschlüsse behandelt, die direkten Einfluss auch auf Menschen mit Beeinträchtigungen haben z.B. bei der Ausgestaltung der Stadt, Straßen, ÖPNV und vielem mehr.


Artikel 29 in der UN-Behindertenkonvention lautet [1]:
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
 

(1) Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,

a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können […]


b.) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können,
und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, […]


Ein Umfeld fördern, um mitwirken zu können – genau das soll dieser Antrag tun.
Seine Annahme ist die Voraussetzung, dass politisch Interessierte nicht länger aufgrund baulicher Barrieren außen vor bleiben.
 


Er schafft somit die Ausgangslage, um selbstbestimmt Zugang zu Informationen und Teilhabe vor Ort zu erhalten. Des weiteren wird Interessierten mit der Teilnahmemöglichkeit an den Sitzungen in barrierefreien Räumlichkeiten
die Chance gegeben, sich ein Bild von Stadtbezirksratsarbeit zu machen, ggf.  auch um zu entscheiden, ein Ehrenamt wie dieses ausüben zu wollen oder sich anderweitig in die Politik einzubringen.
Außerdem schafft die Stadt Braunschweig damit neue Chancen zur Wahrnehmung von Vielfalt im öffentlichen Leben und der Politik.
 

Barrierefreie Sitzungsorte könnten u.a. sein in Familien-, Kinder- oder Jugendzentren, Dorfgemeinschaftshäuser, Schulen, Kitas oder Vereine. Auch ist es im Rahmen der Inklusion wichtig auf einen guten ÖPNV-Anschluss der Sitzungsorte zu achten.


Quellen:

[1] https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/UN_Konvention_deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=2 S. 25, 26  

 

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