Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Ausbau des ersten Abschnitts des Straßenzuges „Bültenweg/Bienroder Weg“ und der Bushaltestelle Nordstraße in der als Anlage 1 beigefügten Fassung wird zugestimmt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusseses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a Hauptsatzung.

Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zur Neuordnung des Bereichs um einen Beschluss über Planungen von Haltestellen und überbezirklichen Straßen, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Anlass

Mit der Drucksache 17-04718 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Neuordnung der Fuß- und Radverkehrsanlagen entlang des Bültenwegs/Bienroder Wegs zwischen Nordstraße und Steinriedendamm zu erstellen.

Das Konzept ist dem Planungs- und Umweltausschuss im Herbst 2019 vorgestellt worden.

Auf der Basis dieses Konzepts und der darin vorgenommenen Kostenschätzung wurden Haushaltsmittel bereitgestellt, um den 1. Abschnitt des Konzeptes auszuplanen und zu realisieren. Hierbei handelt es sich um das gegenüber des Einmündungsbereiches Nordstraße liegende sichere Radwegende in Fahrtrichtung Norden.

 

Planung

Während der vertieften planerischen Überlegungen hat sich gezeigt, dass die im Konzept skizzierte Position des Radwegendes durch die Kurvenlage und die vorhandene Busbucht der Haltestelle „Nordstraße“ in Fahrtrichtung Nord unglücklich gewählt ist. Auch ist die Bushaltestelle in einem baulich schlechten Zustand und noch nicht barrierefrei ausgebildet. Sie ist im Bushaltestellenkonzept (DS 20-12696) in der Dringlichkeitskategorie „A“ eingeordnet. Die heute vorhandenen zwei Fahrstreifen in Richtung Norden sind nicht erforderlich, da sowohl vor als auch hinter dem hier überplanten Bereich nur ein Fahrstreifen zur Verfügung steht. Somit ist eine Neuordnung des Bereichs sinnvoll.

 

Mit einem 2,50 m breiten Gehweg und Verbreiterung des asphaltierten Radwegs auf 2,30 m wird dem nichtmotorisierten Verkehr zukünftig eine komfortabel nutzbare Anlage angeboten. Bevor zu Fuß Gehende und Radfahrende aufgrund fehlender Breiten im weiteren Straßenverlauf in Konflikt miteinander geraten, wird der Radweg über ein sogenanntes sicheres Radwegende auf die Fahrbahn geführt. Alternativ kann der baulich vorhandene, zukünftig nicht mehr benutzungspflichtige Radweg genutzt werden. Auf der Westseite entfallen dadurch drei nicht markierte und ca. zwei markierte Parkplätze.

 

Die hier vorgestellte Planung kann im 2. Abschnitt des Konzeptes mit verschiedenen, im Konzept vorgestellten Radverkehrsführungen fortgesetzt werden. Zur Verdeutlichung wurden in den Anlagen 2.1 bis 2.3 im Konzept erarbeitete, mögliche Führungen der Radfahrenden im 2. Abschnitt des Bienroder Weges skizziert. Es ist erkennbar, dass eine Fortführung des Radverkehrs ohne wesentlichen erneuten Umbau der jetzt zu realisierenden Maßnahme möglich ist. Die endgültigen Maße für die Querschnittsaufteilung wären im Rahmen einer Planung des 2. Abschnittes des Bienroder Weges festzulegen. Dieses betrifft insbesondere die Führung des Radverkehrs auf Radfahrstreifen in der Anlage 2.2. Die Querschnittsge-staltung des 2. Abschnittes ist hier nur beispielhaft aufgeführt und ist nicht Gegenstand des hier vorliegenden Beschlussvorschlags. Die hier zur Beschlussfassung vorliegende Planung kann unabhängig vom 2. Abschnitt umgesetzt werden.

 

In der mit dieser Vorlage vorgelegten Planung wird die vorhandene Busbucht zurückgebaut. Der Bus hält zukünftig im Bereich des heutigen rechten Fahrstreifens, der zukünftig für den Bus zur Verfügung steht. Der durchgehende Verkehr nutzt den heutigen linken Fahrstreifen, an dessen Stelle sich zukünftig der durchgehende Fahrstreifen befindet.

 

In der Planung kann die Haltestelle vom Bus wesentlich gerader angefahren werden, was einen geringen Abstand zwischen Bord und Fahrzeug ermöglicht.

 

Die Bushaltestelle wird von den Linien 416 und 436 angefahren und von mehr als 400 Ein- und Aussteigern (Stand 2018) genutzt. Der Bussteig wird barrierefrei gestaltet und mit Kasseler Borden von 18 cm Höhe sowie mit taktilen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern versehen.

 

Bürgerinformation

Eine Bürgerinformation konnte aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) nicht stattfinden.

 

Finanzierung

Die Kosten für den Umbau der Bushaltestelle und die Schaffung eines sicheren Radwegendes werden auf ca. 150.000 € geschätzt.

 

Das Land Niedersachsen fördert die Grunderneuerung von Verkehrsanlagen des straßengebundenen ÖPNV. Aus diesem Programm können in diesem Projekt für die für den Umbau der Haltestelle anfallenden Kosten (förderfähige Kosten) Zuwendungen von bis zu 75 % dieser Kosten beantragt werden.

 

Zusätzlich wird eine Förderung beim Regionalverband Großraum Braunschweig in Höhe von weiteren 12,5 % beantragt. Es ist geplant, die Sanierung der Bushaltestelle für das Förderprogramm 2022 anzumelden. Der abzüglich dieser Zuwendungen verbleibende Eigenanteil wird von der Stadt getragen.

 

Die Maßnahme wird aus dem PSP-Element 4E.660023 und unter Verwendung von Fördermitteln finanziert. Eine Realisierung des Projektes ist wegen der Fördermittel für die Bushaltestelle im Jahre 2022 möglich.
 

 

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Anlagen

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