Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, zur Planung des Genehmigungsverfahrens zur technischen Sicherung des Bahnübergangs „Pepperstieg“ gemäß § 18 AEG die als Entwurf beigefügte Stellungnahme (Anlage) abzugeben.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. b der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm sind Beschlüsse über städtische Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren auf den Planungs- und Umweltausschuss übertragen.

 

Auch wenn es sich (noch) nicht um ein Planfeststellungsverfahren handelt, so stellt es dennoch eine gleichbedeutende Entscheidung zum Planverfahren gemäß § 18 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) dar und der Planungs- und Umweltausschuss ist in Analogie beschlusszuständig.

 

Anlass

Der Bahnübergang „Pepperstieg“ soll erstmalig eine technische Sicherung erhalten. Das Büro Graband & Partner führt im Auftrag der DB Netz AG Planungsleistungen zur Sicherung des Bahnübergangs aus. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2020 wurde die Stadt Braunschweig als Träger öffentlicher Belange um Zustimmung zum Genehmigungsverfahren nach § 18 AEG beim Eisenbahn-Bundesamt gebeten

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise