Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15257
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Rautheim, Neubau GTB, Erweiterung zur Dreizügigkeit und Sanierung, Schulstr. 7, 38126 Braunschweig Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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09.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 26.01.2021 zugestimmt.
Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Referates Hochbau - und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes werden aufgrund der Kostenberechnung vom 28.01.2021 auf 4.803.700 € festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit
§ 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Der Verwaltungsausschuss hat am 11.12.2018 das Raumprogramm für die Erweiterung der Grundschule Rautheim zur Dreizügigkeit und für den Ausbau der Schule zur Einrichtung des Ganztagsbetriebs beschlossen (DS 18-09156).
Aufgrund der Mitteilung im Bauausschuss am 03.12.2019 (DS-19-12259) erfolgten vorgezogene Baumaßnahmen, um die Erweiterung zur Dreizügigkeit umzusetzen. Die Schule ist seit dem Schuljahresbeginn 2020/2021 dreizügig in Betrieb.
3. Angaben zum Raumprogramm
Auf Grundlage des vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Raumprogramms vom 09.10.2018 (DS 18-09156) erhält die GS Rautheim einen Neubau für die Mensa und den Ganztagsbetrieb. Der GTB-Neubau ((NUF (EG + OG): 529,85 m², BGF 910,55 m²)
wird in Massivbauweise, zweigeschossig ohne Unterkellerung und barrierefrei errichtet.
Erdgeschoss: Mensa (Sitzkapazität von 96 Plätzen), Küche mit integriertem Ausgabebe-reich für 288 Speisen am Tag (96 x 3 Schichten), Spülküche, Müllraum, Abstell-, Reini-gungs-, Personal-, Technikraum und Sanitärkern mit Behinderten-WC sowie dem Trep-penhaus sind geplant.
Obergeschoss: Ganztagsbetrieb mit 2 Betreuungsräumen, Passiv- und Aktivbereich, Büro- und Materiallagerraum für die Kooperationspartner der Schule im Ganztag.
Die Schule wird als dreizügige Schule, incl. aller erforderlichen Räumlichkeiten (Unterricht, Fachunterricht, Verwaltung, allgemeine Schulflächen) gemäß Raumprogramm im Bestandsgebäude abgebildet.
4. Erläuterungen zur Planung
Das zu errichtende Gebäude ist ein freistehender Neubau an der Südseite des Schul-grundstücks, der in der gleichen Achse wie der Zugang zum Bestandsgebäude liegt und damit das bestehende Wegesystem der Schule fortsetzt. Auf diese Weise integriert er sich natürlich und harmonisch in die Umgebung.
Die Erweiterung auf die Dreizügigkeit der Schule ist in 3 Schritten geplant. Die erste Phase, der Umbau von 12 AURs, wurde bereits abgeschlossen. Die zweite Phase wird zusammen mit dem GTB durchgeführt; die dritte Phase, der Umbau der Klassenräume, kann erst nach Fertigstellung des GTB durchgeführt werden. Im Zuge der weiteren Sanierungsmaßnahmen werden Umbauten in den zurzeit für die Schulkindbetreuung genutzten Räumen, AUR, Besprechungsräumen und Verwaltungsräumen durchgeführt. Alle Sanierungsmaßnahmen werden gemäß den Anforderungen und den Qualitätsstandards der Stadt Braunschweig durchgeführt.
Im Außenbereich wird die Feuerwehrzufahrt den neuen Standards angepasst und die Anlieferungszone für die Mensaküche sowie die Parkplätze inkl. Behinderten-Parkplatz integriert. Der neu gepflasterte Schulhof wird mit Außensitzplätzen, neuen Grünflächen sowie neuen Spielgeräten für die Kindererholung gestaltet. Um den Höhenunterschied zwischen dem Haupteingang und dem bestehenden Schulgebäude barrierefrei zu überbrücken, wird eine Rampe mit modifizierter Anbindung an die bestehende Eingangstreppe vorgesehen, die der Schulnutzung eine neue Dimension verleiht.
Zusätzlich ist im Rahmen der Gesamtmaßnahme eine notwendige Teilsanierung der Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser erforderlich. Dafür müssen Spielgeräte umgesetzt werden.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme werden folgende regenerative Energien berücksichtigt:
Auf dem südwestlich ausgerichteten Dach des Neubaus wird eine PV-Anlage geplant.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Der Neubau sowie die großen Bereiche des gesamten Schulkomplexes einschließlich des Eingangsbereiches werden - entsprechend den Abstimmungen mit dem Behindertenbeirat - barrierefrei ausgestaltet.
Der Neubau wird durchgängig barrierefrei gestaltet. Das Obergeschoss wird über einen Aufzug erschlossen. Der Haupteingang des Schulgebäudes wird über die neu angelegte Rampenanlage barrierefrei zugänglich. Über eine neu angelegte innenliegende Rampe wird zusätzlich eine Wegeverbindung zum Neubau geschaffen und damit auch weitere Bereiche der Bestandsanlage erschlossen. Die Rampenanlage im Außenbereich mit dem Abzweig zum Neubau stellt eine barrierefreie Verbindung von der Hauptstraße zum Schulgebäude und dem Neubau GTB her.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 28.01.2021 4.803.700,00.€.
Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll bis Ende 2022 durchgeführt werden.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2020 sind bei dem Projekt „GS Rautheim/Einrichtung GTB und Sanierung (4E.210237)“ veranschlagt:
kassenwirksame Mittel: 1.233.000 €
Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2022: 400.000 €
Die Finanzraten im Investitionsprogramm 2019 – 2023 stellten sich wie folgt dar:
Gesamtkosten T€ | bis 2020 T€ | 2021 T€ | 2022 T€ | 2023 T€ | 2024 T€ | Rest ab 2025 T€ |
3.233 | 1.500 | 1.233 | 500 |
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Zum Haushalt 2021 ff. hat es hierzu seitens der Verwaltung keine Anpassungen gegeben. Die Differenz zu den festzustellenden Gesamtkosten in Höhe von 1.570.700 € soll bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms haushaltsneutral berücksichtigt werden, so dass sich folgende endgültige Finanzierung ergeben wird:
Gesamtkosten T€ | bis 2020 T€ | 2021 T€ | 2022 T€ | 2023 T€ | 2024 | Rest ab 2025 T€ |
4.803,7 | 1.500 | 1.233 | 1.500 | 570,7 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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