Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 21-15136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, den Anschluss Lehndorfs an das Ringgleis über die Strecke Ringgleis – Ernst-Amme-Straße – Julius-Konegen-Straße – Friedlandweg – Saarbrückener Straße/ Sudetenstraße zu realisieren.

Die Arbeiten am Bebauungsplan LE 39 werden eingestellt, der am 10. Dezember 2019 durch den Verwaltungsausschuss getroffene Aufstellungsbeschluss (DS-Nr. 19-12184) wird aufgehoben.

Der mit Vorlage 20-13869-01 vorgeschlagene Satzungsbeschluss über ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) entfällt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Braunschweiger Ringgleis ist ein attraktiver Freizeitweg, der sich gerade bei Radfahrern großer Beliebtheit erfreut. Um seine Attraktivität weiter zu steigern, werden an unterschiedlichen Stellen neue Anschlüsse für (vor allem) bevölkerungsreiche Stadtteile geplant.

So soll es zukünftig auch einen Anschluss nach Lehndorf geben. Die Verwaltung hat sich dazu in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.12.2019 (nach vorheriger Beratung in den Stadtbezirksräten 321 und 310 sowie im Planungs- und Umweltausschuss) den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan geholt, der über die Grundstücke von traditionsreichen Braunschweiger Unternehmen eine Verbindung zwischen dem Ringgleis und der Saarbrückener Straße bieten würde. Allerdings würde die Realisierung dieser Streckenvariante entweder eine Geschäftsaufgabe dieser Unternehmen voraussetzen oder eine Umnutzung von Teilflächen der Grundstücke und somit ebenso eine Verschlechterung darstellen. Die Verwaltung geht selbst nicht von einer Umsetzung des Anschlusses in den kommenden Jahren aus.

Der mit der Vorlage 20-13869 (bzw. der ersten Ergänzung 20-13869-01) vorgeschlagene Satzungsbeschluss zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die vom Bebauungsplan LE 39 betroffenen Grundstücke wurde zunächst in den beiden Bezirksräten und anschließend im Planungs- und Umweltausschuss einmütig empfohlen. Erst kurz vor der für den endgültigen Satzungsbeschluss vorgesehenen Ratssitzung am 17. November 2020 wurden ein betroffenes Unternehmen auf die Pläne der Verwaltung aufmerksam und bat kurzfristig um Vertagung. In diesem Schreiben machte es auf die negativen Auswirkungen für mögliche Neubauten auf dem eigenen Grundstück aufmerksam und schlug bereits erstmalig Alternativrouten vor.

Da die Realisierung des derzeit präferierten Anschlusses nach Bekunden der Verwaltung nicht innerhalb eines überschaubaren zeitlichen Rahmens erfolgen würde, wir aber einen schnellen Anschluss Lehndorfs an das Ringgleis wollen, soll die Variante über die Ernst-Amme-Straße – Julius-Konegen-Straße – Friedlandweg – Saarbrückener Straße/ Sudetenstraße realisiert werden.

Damit wären der Bebauungsplan LE 39 und das besondere Vorkaufsrecht entbehrlich. Neben einer früheren Realisierung des Ringgleis Anschlusses würden so auch Planungskapazitäten innerhalb der Bauverwaltung frei. An anderen Stellen wurde vermehrt darauf hingewiesen, dass diese aufgrund der vorhandenen Personalkapazitäten logischerweise begrenzt seien. Gerade vor diesem Hintergrund ist es unlogisch, Teile dieser wenigen Kapazitäten für einen Bebauungsplan zu binden, der vermutlich frühestens in zehn Jahren (oder sogar noch später) umgesetzt wird.

Der vorgeschlagene dreiteilige Beschluss bietet somit einen guten Kompromiss unter Berücksichtigung der Planungskapazitäten der Bauverwaltung und unter Einbeziehung der Interessen der Unternehmen aber auch des Radverkehrs.

 

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