Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15106-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar 2022 einzuführen.

2. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung der Stadt Braunschweig über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) wird beschlossen.

3. Für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer werden 1 Stelle der Laufbahngruppe 1 (ehemaliger mittlerer Dienst) der BesGr A 8 und 0,5 Stellen der Laufbahngruppe 2 (ehemaliger gehobener Dienst) der BesGr A 10 ab 2021 eingerichtet.

4. Für die Dauer der Einführung der Zweitwohnungssteuer werden zusätzlich befristet 2 Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemaliger mittlerer Dienst) ab 1. Juli 2021 bereitgestellt.


 

 

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Sachverhalt

 


Sachverhalt:


Aufgrund der Verschiebung der Ratssitzung vom 09.02.2021 auf den 16.02.2021 wird die Satzung der Stadt Braunschweig über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) redaktionell in der Präambel geändert:

 

Alte Fassung:

 

Neue Fassung:

 

Satzung

der Stadt Braunschweig über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

(Zweitwohnungssteuersatzung)

Vom 09. Februar 2021

Satzung

der Stadt Braunschweig über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

(Zweitwohnungssteuersatzung)

Vom 16. Februar 2021

 

Aufgrund der ….., hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 09. Februar 2021….

Aufgrund der ….., hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 16. Februar 2021….


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise