Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15106-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer Zweitwohnungssteuer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar 2022 einzuführen.
2. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung der Stadt Braunschweig über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) wird beschlossen.
3. Für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer werden 1 Stelle der Laufbahngruppe 1 (ehemaliger mittlerer Dienst) der BesGr A 8 und 0,5 Stellen der Laufbahngruppe 2 (ehemaliger gehobener Dienst) der BesGr A 10 ab 2021 eingerichtet.
4. Für die Dauer der Einführung der Zweitwohnungssteuer werden zusätzlich befristet 2 Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemaliger mittlerer Dienst) ab 1. Juli 2021 bereitgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Verschiebung der Ratssitzung vom 09.02.2021 auf den 16.02.2021 wird die Satzung der Stadt Braunschweig über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) redaktionell in der Präambel geändert:
Alte Fassung:
| Neue Fassung:
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Satzung der Stadt Braunschweig über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Vom 09. Februar 2021 | Satzung der Stadt Braunschweig über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Vom 16. Februar 2021
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Aufgrund der ….., hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 09. Februar 2021…. | Aufgrund der ….., hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 16. Februar 2021…. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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302,1 kB
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