Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 23. März 2021 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:

 

1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2021 nach dem derzeitigen Stand mit

 

a) dem Haushaltsplan 2021 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2020 - 2024

 

b) den Haushaltsplänen 2021 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2020 - 2024 für

 

- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement

- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

c) dem Haushaltsplan 2021 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"

 

wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
 

2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).

 

3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
 

4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2.1, 4.2.2 und 5.2).
 

5. Die Ansatzveränderungen aus der Haushaltsoptimierung (Anlage 4.2.3) werden nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.

 


6. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.

 

7.  Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2021 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 28. Oktober 2020 (Drucks.-Nr.: 20-14569) hat die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplans 2021 und des Investitionspro­gramms  IP  2020 - 2024 vorgelegt.

 

Die Anhörung der Stadtbezirksräte hat in der Zeit vom 16.  bis 27. November 2020 stattgefunden. In den Sitzungen der Stadtbezirksräte haben diese auch über die gemäß § 93 NKomVG in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig mögliche Bildung von Bezirksratsbudgets beraten. Alle Stadtbezirksräte haben für eine Budget-Bildung gestimmt.

 

Dem Rat sind mit mehreren Mitteilungen im Dezember 2020 und im Januar bzw. Februar 2021 die Anträge bzw. Änderungen von Anträgen der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte vorgelegt worden.

 

Der Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2021/Investi­tionsprogramm 2020 - 2024 ist auf diesen Grundlagen in der Zeit vom 13. bis zum 29. Januar 2021 in den Fachausschüssen beraten worden. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit, der Bauausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Schulausschuss und der der Sportausschuss haben den Haushaltsplanentwurf 2021 sowie das Investitionsprogramm 2020 - 2024 insgesamt passieren lassen. Die übrigen Fachausschüsse haben der Beschlussempfehlung zugestimmt.

 

In der Anlage 1  Anfragen/Anregungen  sind die gestellten Anfragen bzw. deren Beantwortung  soweit diese bereits vorliegen  enthalten.

 

In der Anlage 2  Finanzunwirksame Anträge , sind die Ergebnisse der Fachausschussberatungen aufgeführt.

 

Die Anlage 3 enthält gegenüber dem Haushaltsentwurf notwendig gewordene Anpassungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen.

 

In den Anlagen 4.1 und 5.1 (Ergebnishaushalt bzw. Finanzhaushalt inkl. IP) sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte aufgeführt. Die Anlagen 4.2.1, 4.2.2, 4.2.3 und 5.2 enthalten die Ansatzveränderungen der Verwaltung im Ergebnis- und im Finanzhaushalt einschließlich der sich aus der Haushaltsoptimierung ergebenden Veränderungen. Aus diesen Listen sind auch die entsprechenden Abstimmungsergebnisse der Fachausschüsse ersichtlich. Nach Abschluss der Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen haben sich noch Ansatzveränderungen ergeben, die in den Anlagen mit „neu“ gekennzeichnet sind.

 

In den Anlagen 4.3 und 5.3 sowie 5.4 sind die sich nach der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2021 ergebenden neutralen Mittelumsetzungen bzw. neuen Haushaltsvermerke im Ergebnis- und im Finanzhaushalt aufgelistet.

 

Soweit zu finanzwirksamen Anträgen Stellungnahmen der Verwaltung verfasst wurden, sind sie in der Anlage 6 gebündelt enthalten.

 


1. Abbau von Haushaltsresten

 

In den Haushaltsplanentwurf 2021 ist für die Jahre 2021 - 2024 folgender vorgesehene Aufbau (-) / Abbau (+) der Haushaltsreste aufgenommen worden:

 

in Mio. €

2021

2022

2023

2024

Ergebniswirksam

- 4,1

- 5,9

- 2,2

- 2,7

Werterhöhend

- 5,8

- 6,5

- 6,1

- 3,3

 

Diese Planung wurde im Rahmen einer erneuten Abfrage zur Haushaltslesung wie folgt aktualisiert:

 

in Mio. €

2021

2022

2023

2024

Ergebniswirksam

+ 10,5

- 5,6

- 1,9

- 2,7

Werterhöhend

+ 5,8

- 5,5

- 5,0

- 2,5


In den vergangenen Jahren ist stets davon ausgegangen worden, dass die Haushaltsreste im jeweiligen Planungszeitraum nur teilweise abgebaut werden konnten. Für den Planungszeitraum 2021 - 2024 wird lediglich für das Haushaltsjahr 2021 ein Abbau der Haushaltsreste erwartet. In den Haushaltsjahren 2022 - 2024 wird ein Haushaltsresteaufbau erwartet. Die Entwicklung der Haushaltsreste wird durch die Übertragung von Haushaltsresten von 2020 nach 2021 beeinflusst.

 

In den nachfolgenden Ausführungen ist bei den Darstellungen zum Ergebnis- und zum Finanzhaushalt dieser geplante Abbau / Aufbau der Haushaltsreste berücksichtigt.

 

Zu der Entwicklung der Haushaltsreste des Fachbereiches 20 selbst hat sich folgende Planung ergeben:

Zum Jahresabschluss 2019 (für das Haushaltsjahr 2020) sind für den Fachbereich 20 Haushaltsreste von rd. 7,7 Mio. € gebildet worden. Bis Ende 2024 ist geplant, die Haushaltsreste des Fachbereichs 20 bis auf einen Stand von rd. 3,8 Mio. € abzubauen. Der aktuelle Haushaltsresteaufbau bis Ende 2024 beinhaltet diese Planung.

 

Für das Jahr 2020 wurde zum Zeitpunkt des Haushaltsplanentwurfs 2021 von einem Haushaltsresteabbau von rd. 2,3 Mio. € für den Fachbereich 20 ausgegangen. Durch die außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für die Maßnahmen im Zusammenhang m der Corona-Pandemie und der Einrichtung von Impfzentren, die beim FB 20 verortet wurden, als auch der Ausweitung der Experimentierklausel wird jedoch ein Haushaltsresteaufbau von rd. 22,1 Mio. € prognostiziert. Durch diese Entwicklung hat sich der geplante Haushaltsresteabbau für 2021 von 0,2 Mio. € auf 24,6 Mio. € erhöht.

 

 

2.  Ansatzveränderungen der Verwaltung gegenüber dem Haushaltsentwurf

 

2.1 Ergebnishaushalt

 

Der Entwurf des Ergebnishaushaltes 2021 (Stand: Oktober 2020) weist für das Planjahr 2021 einen Fehlbetrag inkl. Haushaltsresten in Höhe von rd. 76,4 Mio. € aus. Unter Berücksichtigung der in den Anlagen 4.2.1, 4.2.2 und 5.2 dargestellten Ansatzveränderungen der Verwaltung ergibt sich nunmehr ein Fehlbetrag von 117,6 Mio. €.

 


Die Ergebnisse für die Jahre der mittelfristigen Ergebnisplanung sowie die Auswirkungen auf die Überschussrücklagen sowie einen gesonderten Passivposten in der Bilanz ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Zu der Ausweisung von Verlusten in einem gesonderter Passivposten der Bilanz sind die niedersächsischen Kommunen nach dem aus Anlass der Corona-Pandemie geschaffenen § 182 Abs. 4 NKomVG in Jahren mit epidemischen Lagen und dem Folgejahr verpflichtet. In diesen Jahren bleiben die Überschussrücklagen unverändert. Bezogen auf das Pandemiejahr 2020 war dies im Haushaltsentwurf 2021 (Stand: Oktober 2020) für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen.

 

in Mio. €

2021

2022

2023

2024

Jahresergebnis

- 76,4

- 58,0

- 49,3

- 42,3

Stand der Überschuss-rücklage am Jahresende

235,6

177,6

128,3

86,1

Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG

- 167,9

- 167,9

- 167,9

- 167,9

 

 

2.1.1 Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt
 

Die wesentlichen Ansatzveränderungen, die gegenüber dem im Oktober 2020 vorgelegten Haushaltsplanentwurf zur Veränderung des Ergebnisses für das Jahr 2021 führen, werden nachstehend näher erläutert:
 

 

2.1.1.1 Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Bei der Gewerbesteuer waren im Haushaltsplanentwurf für 2021 Erträge von 155,0 Mio. € veranschlagt. Auf der Basis der Entwicklung der Gewerbesteuer im Jahr 2020 und der vorliegenden aktuellen Erkenntnisse ergeben sich bei dieser Einschätzung keine Änderungen. Auch für die Folgejahre bis 2024 wird angenommen, dass sich Erträge entsprechend der Einplanung im Haushaltsplanentwurf ergeben.

 

Nach den regionalisierten Ergebnissen der Herbststeuerschätzung und aufgrund der für das Jahr 2021 anstehenden Neufestlegung der Verteilungsschlüsselzahlen ergeben sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowohl im Jahr 2021 als auch im weiteren Planungszeitraum bis 2024 geringere Erträge als zuvor angenommen. Für 2021 werden Erträge in Höhe von 135,8 Mio. € erwartet, so dass sich Mindererträge von rd. 2,6 Mio. €. ergeben. Für die Jahre 2022 bis 2024 werden Mindererträge zwischen 3,0 Mio. € und 4,0 Mio. € prognostiziert.

 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ergeben sich nach den Steuerschätzdaten und aufgrund der Neufestlegung der Verteilungsschlüsselzahlen ebenfalls Mindererträge im Jahr 2021 und im gesamten Planungszeitraum bis 2024. Für 2021 werden Mindererträge in Höhe von rd. 1,4 Mio. € erwartet, die Veranschlagung beträgt 35,2 Mio. € Für die Folgejahre ab 2022 ergeben sich Mindererträge zwischen 1,1 Mio. € und 1,4 Mio. €.

 


Nach den vom Landesamt für Statistik Niedersachsen erstellten vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich 2021 erhält die Stadt Braunschweig im Jahr 2021 Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 139,4 Mio. €. Im Haushaltsplanentwurf 2021 sind Erträge in Höhe von 137,0 Mio. € veranschlagt, so dass sich Mehrerträge von rd. 2,4 Mio. € ergeben. Grund für die Mehrerträge ist eine voraussichtlich sehr hohe Steuerverbundabrechnung für das Jahr 2020, die sich beim Finanzausgleich 2021 auswirkt. Aufgrund der voraussichtlich ab dem Jahr 2021 geringer eintretenden Erholung der Steuereinnahmen als nach den vorherigen Steuerschätzungen vermutet, wird auch die Verteilungsmasse für den Finanzausgleich in den Folgejahren entsprechend langsamer steigen. Dadurch wird sich die Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen im Jahr 2021 aus heutiger Sicht nicht in die Folgejahre forttragen, so dass sich keine Veränderungen bei den Veranschlagungen für die Jahre 2022 bis 2024 ergeben.

 

 

2.1.1.2 Personalaufwand

 

Im Haushaltsplanentwurf 2021 ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen Rückstellungszuführungen ein Personalaufwand in Höhe von rd. 251,4 Mio. € enthalten. Eine Personalkostenkalkulation auf Basis der aktuellen Personal-Ist-Kosten hat ergeben, dass dieser Personalaufwand trotz der notwendigen Schaffung von weiteren zusätzlichen Planstellen unverändert bleiben kann. Grund hierfür war neben mindernden Einflüssen wie z. B. einer erhöhten Fluktuation im Beamtenbereich sowie einer nicht vollumfänglichen Umsetzung von personalwirtschaftlichen Maßnahmen im Tarifsektor der am 25. Oktober 2020 erzielte Tarifabschluss für die Beschäftigten. Vereinbart wurde eine 1,4-prozentige Erhöhung der Tabellenentgelte ab 01. April 2021, kalkuliert waren hingegen ganzjährig 2 %. Für die Jahre 2022 bis 2024 ergeben sich ebenfalls keine Veränderungen. Der Personalaufwand inklusive der notwendigen Rückstellungszuführungen in den Jahren 2022 bis 2024 beträgt somit rd. 247,9 Mio. €, 253,1 Mio. € bzw. 257,0 Mio. €. Zu Stellenveränderungen wird auf die Stellenplanvorlage des FB 10 - Haushalt 2021 Stellenplan (Drucks.-Nr. 21-15294) - verwiesen.

 

2.1.1.3 Sozialhilfe

 

Bislang war der Fachbereich 51 - Kinder, Jugend und Familie lediglich für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen zuständig. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit anderen als seelischen Behinderungen vom bisher zuständigen Fachbereich 50 - Soziales und Gesundheit  zum 01. April 2021 auf den Fachbereich 51 - Kinder Jugend und Familie  übertragen.

 

Hinsichtlich der daraus resultierenden Ansatzveränderungen wird auf die Anlagen 4.2.1 und 5.2.1 hingewiesen.


2.1.1.4 Verlustausgleiche für die städtischen Gesellschaften und Beteiligungen

 

Im Teilhaushalt FB 20 ergeben sich Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum aufgrund von Veränderungen bei den Verlustausgleichen für die städtischen Gesellschaften und Beteiligungen nach den aktuellen Wirtschaftsplanungen der Gesellschaften für die Jahre 2021  2024. Den größten Anteil hat die nunmehr vorgeschlagene Übernahme des unabhängig von der Corona-Pandemie entstehenden Anteils am Verlust der Städt. Klinikum Braunschweig gGmbH aus dem Wirtschaftsjahr 2020. Zur Stärkung der Liquidität des Klinikums soll mit Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzepts sowie auf bestehende gravierende Planungsunsicherheiten (Verlauf der Pandemie) neben dem corona-bedingten Verlust (35,9 Mio. €) auch die restliche Verlustübernahme in Höhe von rund 11,9 Mio. € geleistet werden. Der Betrag beruht auf den Prognosedaten des Klinikums zum vorläufigen Jahresabschluss 2020.

 

2.1.1.5 Sonstige Änderungen/Fachbereiche

 

Hinsichtlich weiterer Ansatzveränderungen wird auf die Anlagen 4.2.1 und 5.2.1 und 5.2.2 hingewiesen.

 

2.1.1.6 Erstattungen an die Sonderrechnung Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement  FB 65 

 

In der Anlage 4.2.2 sind zudem Abweichungen aufgelistet, die sich aus Veränderungen bei den Erstattungen der liegenschaftsnutzenden Org.-einheiten an die Sonderrechnung FB 65 als Vermieter ergeben. Die Erstattungen sind gegliedert in die Sachkonten Miete, Verwalterpauschale, Betriebskosten warm und Betriebskosten kalt. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens waren diese Ansätze zunächst über alle Teilhaushalte gegenseitig deckungsfähig, nicht aber Bestandteile der Budgets der Teilhaushalte. Zum Haushaltsplan 2020 wurden die Mieten und die Verwalterpauschalen in die Teilhaushalts-Budgets einbezogen. Zum Haushaltsjahr 2021 ist dies auch für die Erstattungen für die warmen und kalten Betriebskosten beabsichtigt.

 

Mit dem Ziel, übereinstimmende Planungen im Kernhaushalt und in der Sonderrechnung zu erreichen, sind Abstimmungen zwischen dem FB 65 und den mietenden Org.-einheiten erfolgt. Als Ergebnis des Abstimmungsprozesses ergibt sich ein Mehrbedarf von rd. 4,8 Mio. €. Dabei wurden Anpassungen an in den letzten Jahren eingetretene Veränderungen vorgenommen, die in den Ansätzen des Haushaltsentwurfs 2021 nicht berücksichtigt waren. Außerdem wurden z. B. die Kosten von Sportanlagen, deren Bewirtschaftung von den nutzenden Vereinen auf die Stadt übertragen wurden, zusätzlich berücksichtigt. Anhand der künftigen Ergebnisse in der Bewirtschaftung wird eine Überprüfung der Ansätze erfolgen. Ggf. werden in den nächsten Haushaltsjahren weitere Anpassungen erfolgen. Zudem wurden im Haushaltsjahr 2021 für Schulen und Kitas Mehraufwendungen für corona-bedingtes Lüften eingeplant.

 

Parallel zu den Ansatzveränderungen im Kernhaushalt wurden auch die Erträge im Haushaltsplan der Sonderrechnung angepasst (s. Ziffer 6).

 

 


2.1.2 Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement

 

Das Investitionsmanagement beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen (z. B. Festwertbeschaffungen, Vorplanungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken. Für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich aufgrund der Ansatzveränderungen der Verwaltung eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von rd. 6,5 Mio. €. Hiervon entfallen allein rd. 2,7 Mio. € auf die Rechtsänderung zu den geringwertigen Vermögensgegenständen (Beschaffungen von Vermögensgegenständen bis 1.000 € netto), die ab 2021 als Aufwand zu behandeln sind. In gleicher Höhe tritt im investiven Bereich eine finanzielle Entlastung ein (siehe hierzu auch Ziffer 2.2.1).

 

Die Veränderungen im Einzelnen ergeben sich aus den Anlagen 5.2.1. und 5.2.2.

 

 

2.1.3 Zusammenfassung
 

Die für das Jahr 2021 insgesamt vorgesehenen Ansatzveränderungen wirken sich wie folgt aus (ohne Haushaltsoptimierung):

 

 

 

2.2 Finanzhaushalt

 

Im Entwurf des Finanzhaushaltes 2021 (Stand: Oktober 2020) waren Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 223,1 Mio. € vorgesehen. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf rd. 26,5 Mio. €, so dass sich ein Finanzierungsbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 196,6 Mio.  ergeben hat.

 

Unter Berücksichtigung des negativen Saldos aus der laufenden Verwaltungs­tätigkeit in Höhe von rd. 27,7 Mio. € und des Saldos aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. 176,8 Mio. € ergab sich somit eine Finanzmittelveränderung von  47,6 Mio. . Einschließlich des geplanten Resteaufbaus um 9,9 Mio. € betrug der Fehlbedarf im Gesamtfinanzhaushalt rd. 37,7 Mio. €.

 

Aufgrund der in dieser Vorlage beschriebenen Ansatzveränderungen ergibt sich nunmehr eine Finanzmittelveränderung von - 71,5 Mio. €. Dabei wurde berücksichtigt, dass für die Investitionstätigkeit Reduzierungen vorgesehen sind, die unter Ziffer 2.2.1 erläutert werden.

 

 


2.2.1 Investitionstätigkeit

 

Die Ansatzveränderungen für Investitionstätigkeit wirken sich im Jahr 2021 im Einzelnen wie folgt aus:

 

 

Einzahlungen

- € -

Auszahlungen

- € -

Saldo

- € -

Ansatzveränderungen

- 1.084.100

- 5.499.800

- 4.415.700

 

Insgesamt ergeben sich durch die Ansatzveränderungen Entlastungen des Finanzhaushalts in Höhe von rd. 4,4 Mio. €.

 

Diese Haushaltsentlastungen resultieren im Wesentlichen aus der Rechtsänderungen zu den geringwertigen Vermögensgegenständen  GVG)  (rd.  2,7 Mio. €), deren Anschaffung spätestens ab 2021 als Aufwand zu behandeln ist (siehe auch Ziff. 2.1.2).

 

Die Ansatzveränderung Nr. 59 der Verwaltung beinhaltet, dass die bisher eingeplanten Haushaltsmittel für den Umbau der Verkehrsführung „Meinhardshof“ entfallen können. Von Seiten der CDU-Fraktion ist hierzu ebenfalls ein Antrag eingebracht und im Bauausschuss angenommen worden. In der Folge hat der Bauausschuss die Ansatzveränderung der Verwaltung als erledigt erklärt. Die sich daraus ergebende finanzielle Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 ist bei den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräten berücksichtigt worden.

 

Gemäß PlUA-Beschluss zu Drucks. Nr. 21-15040 zum Wetterschutz Altstadtmarkt wurde die Verwaltung beauftragt, die unter Punkt 5.2 der Mitteilung 20-14727 beschriebene Option "B 1 Standardlösung auf beiden Seiten der Haltestelle" (verbunden mit dem barrierefreien Umbau der Haltestelle) umzusetzen und insbesondere die unter Punkt 5.4 der Mitteilung beschriebene Option C (unter Verwendung von Cortenstahl) nicht weiter zu verfolgen. Damit ist auch die Ansatzveränderung der Verwaltung (Nr. 60), die die Aufstockung der Haushaltsmittel um 280.000 € für die Umsetzung der Option C (unter Verwendung von Cortenstahl) zum Inhalt hat, nicht mehr erforderlich. Die von der Tiefbauverwaltung zurückgezogene Ansatzveränderung führt zur finanziellen Entlastung des Haushaltsjahres 2021, die hier eingerechnet wurde.

 

Die Ansatzveränderungen in Zusammenhang mit der Gründung der Abteilung „Eingliederungshilfe“ im Fachbereich 51 wurden im Nachgang zu den erfolgten Ausschussberatungen zum FPA aktualisiert und an die in 2021 einzurichtenden Arbeitsplätze angepasst.

 

Im Übrigen wird auf die in den Anlagen 5.2.1 und 5.2.2 aufgeführten Sachverhalte hingewiesen.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verringert sich durch die Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf von bisher 147.321.100 € auf 144.228.100 €.

 

 


2.3 Investitionsprogramm  IP  2022 - 2024

 

Das IP wird sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf aufgrund der Ansatzveränderungen in den Planungsjahren 2022 - 2024 um folgende Beträge verändern (Belastung (+) / Entlastung (-)). Zu den Veränderungen 2021 wird auf. Ziffer 2.1.2 und 2.2.1 verwiesen:

 

 

Planungsjahr

 

2022

2023

2024

 

- € -

- € -

- € -

Ansatzveränderungen

- 2.594.900

+ 2.018.100

+ 1.782.800

davon ergebniswirksam

+ 3.647.800

+ 3.617.700

+ 4.899.600

davon werterhöhend

- 6.242.700

- 1.599.600

- 3.116.800

 

Die Ansatzveränderungen und die haushaltsneutralen Umsetzungen des Investitionsmanagements sowie die Änderungen der Haushaltsvermerke sind in den Anlagen 5.2.1 bis 5.2.2, 5.3 und 5.4 zusammengestellt.

 

2.4 Ansatzveränderungen aus dem Haushaltsoptimierungs- (HHO-) -prozess

 

Der Bearbeitungsstand der Dezernatslisten zur Haushaltsoptimierung (HHO) mit den jeweiligen Ampelkennzeichnungen der Verwaltung zum Zeitpunkt der Vorstellung des Haushaltsentwurfs wurde in der Mitteilung 20-14553 dem Rat der Stadt zur Kenntnis gegeben. Diesen Listen war auch zu entnehmen, welche HHO-Vorschläge bereits im Haushaltsplanentwurf 2021 berücksichtigt worden sind.

 

Grundlage der im Zeitraum vom 11. bis 29. Januar 2021 erfolgten Beratungen in den Fachausschüssen bildeten die bereits bekannten Dezernatslisten mit den jeweiligen HHO-Vorschlägen, die entsprechend der Zuständigkeiten der Fachausschüsse aufgeteilt wurden.

 

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen wurden in die Dezernatslisten eingepflegt. Zudem wurden die Dezernatslisten um die Spalte „Umsetzung“ ergänzt. Hierin sind  entsprechend der Abstimmungen in den Fachausschüssen  die folgenden vier Kategorien gebildet worden:

 

  1. Umsetzung

 

  1. Keine Umsetzung

 

  1. Umsetzung erfolgt (Bei Vorschlägen, die bereits monetär im Haushaltsentwurf 2021 berücksichtigt worden sind und positiv vom Fachausschuss beschlossen wurden)

 

  1. Weiterverfolgung/Prüfung (Prüfaufträge, bei denen ggf. eine finanzielle Auswirkung in künftigen Haushaltsjahren zum Tragen kommt, wenn die Vorschläge positiv vom Fachausschuss beschlossen wurden)

 

Hierdurch ist ersichtlich, ob und wenn ja in welcher Form der jeweilige HHO-Vorschlag im weiteren Verfahren berücksichtigt wird. Das aus den Dezernatslisten ersichtliche Haushaltsoptimierungspotenzial der zu berücksichtigenden Vorschläge wird auf der Grundlage der Einschätzungen der KGSt bzw.  soweit eine solche nicht vorlag  der Organisationseinheiten ermittelt.

 

Die Ampelkennzeichnung wurde nur in den Fällen verändert, in denen die Verwaltung zur Ausschussberatung einen abweichenden Vorschlag gemacht hat. Somit kann aus der aktuellen Ampelkennzeichnung abgelesen werden, welche Kennzeichnung der einzelnen Vorschläge durch die Verwaltung Grundlage für die Ausschussberatungen gewesen ist.

 

Im weiteren Verfahren bilden dann die um die Ergebnisse der Beratung im FPA am 4. März 2021 ergänzten Listen zur HHO wiederum die Grundlage für die Beratung im Verwaltungsausschuss bzw. die Haushaltslesung im Rat am 23. März 2021.

 

Die Dezernatslisten zur Haushaltsoptimierung sind als Anlage 4.2.3 beigefügt. Eine zahlenmäßige Zusammenfassung wird in einer Ergänzung zur Vorlage zur Verfügung gestellt.

 

 

2.5 Gesamtergebnisse der Ansatzveränderungen

 

2.5.1 Ergebnishaushalt

 

Insgesamt führen die Ansatzveränderungen zu folgenden Jahresergebnissen inkl. des geplanten Resteaufbaus (in Mio. €):
 

in Mio. €

2021

2022

2023

2024

Verwaltungsentwurf (Stand 10/2020)

- 76,4

- 58,0

- 49,3

- 42,3

Entwurf mit Ansatzveränderungen

- 117,6

- 75,1

- 65,9

- 59,2

 

 

2.5.2 Finanzhaushalt

 

Die Ergebnisse des Finanzhaushalts zeigen unter Berücksichtigung der Ansatzveränderungen inkl. des geplanten Resteaufbaus folgendes Bild:

 

 

 

3.  Ergebnisse der Ausschussberatungen einschließlich Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

Hinweis:

Bei den nachfolgenden Berechnungen sind die Ansatzveränderungen aus Ziffer 2 berücksichtigt worden. Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte, zu denen positive Beschlussvorschläge bzw. zu denen bisher noch keine bzw. gegensätzliche Empfehlungen der Fachausschüsse vorliegen (mit Ausnahme des unter 3.1 genannten Antrages zur Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes), sind entsprechend der üblichen Verfahrensweise als Haushaltsbe- bzw. -entlastungen gewertet worden. Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge, die die gleichen Sachverhalte abbilden, mit der jeweils weitestgehenden Belastung eingerechnet wurden. Anträge, die die gleichen Sachverhalte wie Ansatzveränderungen der Verwaltung abbilden, sind nur einmal einberechnet worden. Nicht zu allen Anträgen sind die finanziellen Auswirkungen bekannt.

 

Die Stellungnahmen zu finanzwirksamen Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte sind in der Anlage 6 beigefügt.

 

 

3.1 Ergebnishaushalt

 

Die bisherige Beschlusslage zu den Anträgen der Fraktionen und den Vorschlägen der Stadtbezirksräte führt nach dem gegenwärtigen Beratungsstand saldiert zu folgenden Veränderungen gegenüber dem Entwurf des Ergebnishaushaltes 2021:

 

 

Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in den Anlagen 4.1 und 5.1 zusammengestellt.

 

In den finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sind u. a. auch die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: zum Ausbau der Schulkindbetreuung (FWE 213, FWI 214 a –d, SP 218) eingeflossen. Aus den Fachausschüssen liegt zu diesen Anträgen keine eindeutige Beschlussfassung vor.

 

Die Anträge selbst setzen sich aus 6 Beschlusspunkten zusammen, die sowohl Auswirkungen im Ergebnishaushalt als auch auf den Finanzhaushalt haben. Im Bereich der baulichen Maßnahmen und der Beschaffung von Ausstattungsgegenständen konnten die Kosten nur für den Beschlusspunkt 3 (Schaffung von jährlich 100 Plätzen) ermittelt werden. Die finanziellen Belastungen, die sich aus dem gesamten Antrag ergeben, sind wegen fehlender konzeptioneller Lösungen zur Erreichung der dargestellten 80 %-Quote so nicht kalkulierbar. Hierzu und zur Prüfung der Umsetzbarkeit des Antrages bedarf es entsprechender Detailplanungen.

 

Im Jugendhilfeausschuss ist der Antrag unter Berücksichtigung der Änderung des Beschlusspunktes 1, in dem auf die Darstellung der Umsetzungsfrist verzichtet wurde, angenommen worden. Der Rat hat aber am 16. Februar 2021 einen parallel zum Haushaltsverfahren eingebrachten Antrag der Fraktion ebenfalls mit dieser Änderung beschlossen.

 

Nach Vorliegen weiterer Erkenntnisse zu den finanziellen Auswirkungen wird die Verwaltung diese als Ergänzung zur Vorlage einbringen.

 

In der vorstehenden Tabelle nicht berücksichtigt sind die Auswirkungen des Antrages der Fraktion DIE LINKE. (FWE 145) auf Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 470 %. Ausschussempfehlungen zu diesem Antrag wurden bisher noch nicht abgegeben, sodass hierüber erst im FPA am 04. März 2021 eine Abstimmung herbeigeführt wird. Ein entsprechender HHO-Vorschlag ist in der FPA-Sitzung am 29. Januar 2021 abgelehnt worden.

 

Unter Berücksichtigung der oben unter Ziffer 3 beschriebenen Maßgaben und soweit zu den danach zu berücksichtigenden Fraktionsanträgen die finanziellen Auswirkungen bekannt sind, würden sich folgende Jahresergebnisse bzw. Auswirkungen auf die Überschussrücklagen und den gesonderten Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG ergeben:

 

in Mio. €

2021

2022

2023

2024

Jahresergebnis

- 119,7

- 77,1

- 68,2

- 61,8

Stand der Überschuss-rücklage am Jahresende

235,6

235,6

167,4

105,7

Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG

- 211,3

- 288,4

- 288,4

- 288,4

 

Bei der Darstellung der Überschussrücklagen und des gesonderten Passivpostens wurde davon ausgegangen, dass die auf der Basis des § 5 des Infektionsschutz­gesetzes durch den Deutschen Bundestag am 25. März 2020 festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite bis heute fortbesteht und deshalb  abweichend vom Haushaltsentwurf  gem. § 182 Abs. 4 NKomVG auch der Verlust des Jahres 2022 in dem gesonderten Passivposten der Bilanz auszuweisen ist.

 

3.2 Finanzhaushalt

 

Die bisherige Beschlusslage zu von den Fraktionen gestellten Anträgen und zu den Vorschlägen der Stadtbezirksräte für die Investitionen führt in 2021 saldiert zu folgenden Veränderungen:

 

 

Veränderungen durch

Einzahlungen

- € -

Auszahlungen

- € -

Saldo

- € -

a) die Anträge der Fraktionen

0

- 622.000

- 622.000

b) die Anträge der Stadtbezirksräte

0

+ 60.000

+ 60.000

Ergebnis Investitionen

0

- 562.000

- 562.000

 

Die Investitionsauszahlungen würden sich somit um rd. 0,6 Mio. € reduzieren.

 

Durch die einberechneten Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge würden sich die Verpflichtungsermächtigungen um 359.000 € reduzieren.

 

Hinweis: Durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zu den Investitionsauszahlungen werden sich im Ergebnishaushalt bei den Haushaltsansätzen „Auflösungserträge aus Sonderposten“, „aktivierte Eigenleistungen“ und „Abschreibungen“ weitere Veränderungen ergeben. Die Höhe dieser Veränderungen kann erst nach den Beschlussempfehlungen durch den FPA über die vorliegenden Anträge bestimmt werden.

 

 


3.3 Investitionsprogramm  IP  2022 - 2024

 

Das IP würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte in den Jahren 2022 - 2024 um folgende Beträge verändern (zu den Veränderungen 2021 s. Ziffer 3.2), also insgesamt erhöhen:

 

 

Planungsjahr

 

2022

2023

2024

 

- € -

- € -

- € -

Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

+ 169.000

- 438.000

+ 114.000

davon ergebniswirksam

+ 505.000

+ 505.000

+ 505.000

davon werterhöhend

- 336.000

- 943.000

- 391.000

 

Wie bereits unter Ziffer 3.1 ausgeführt sind finanzielle Auswirkungen der Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zur Schulkindbetreuung soweit kalkuliert berücksichtigt worden. Dies gilt auch für die Haushaltsjahre 2022 - 2024 des IP. Nach Vorliegen weiterer Erkenntnisse zu den finanziellen Auswirkungen wird die Verwaltung dies als Ergänzung zur Vorlage einbringen.

 

 

4. Kreditaufnahmen und Verbindlichkeiten

 

Auch für die Haushaltsplanung 2021 ist eine Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

 

Im Haushaltsplan 2021 sind für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen der Kernverwaltung Kreditaufnahmen in Höhe von 90,0 Mio. € eingeplant. Darüber hinaus sind unter Inanspruchnahme der Experimentierklausel gemäß § 181 Abs. 1 NKomVG zusätzliche Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen städtischer Gesellschaften in Höhe von rund 97,2 Mio. € vorgesehen. Diese verteilen sich wie folgt:

- Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH: 72,1 Mio. €

- Braunschweiger Verkehrs-GmbH: 13,7 Mio. €

- Stadt Braunschweig Sport und Freizeit GmbH: 11,4 Mio. €

 

Ferner wurde die im Haushaltsplan 2020 veranschlagte Kreditermächtigung für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen der Kernverwaltung in Höhe von rund 67,0 Mio. € lediglich in Höhe von rund 27,0 Mio. € in Anspruch genommen. Die Kreditermächtigung steht noch bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplans des übernächsten Jahres zur Verfügung. Daher ist die verbleibende Ermächtigung in Höhe von rund 40,0 Mio. € in der folgenden Übersicht ebenfalls als Kreditaufnahme im Jahr 2021 enthalten. Darüber hinaus wurde von der Kreditermächtigung unter Inanspruchnahme der Experimentierklausel aus dem Haushaltsjahr 2020 ein Betrag von rund 10,1 Mio. € nicht benötigt, der ebenfalls in der Übersicht enthalten ist.

 

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung. Hierbei sind auch die Tilgungsleistungen, die aus erfolgten und geplanten Kreditaufnahmen gemäß der Experimentierklausel berücksichtigt.

 

 

Zudem entwickeln sich die Verbindlichkeiten aus vorhandenen kreditähnlichen Rechtsgeschäften wie folgt rückläufig:

 

Jahr

Zugang

Abgang

Stand am
31.12.

2019

-

3,5 Mio. €

76,8 Mio. €

2020

-

3,5 Mio. €

73,4 Mio. €

2021

-

3,6 Mio. €

69,8 Mio. €

2022

-

3,7 Mio. €

66,1 Mio. €

2023

-

3,8 Mio. €

62,2 Mio. €

2024

-

3,8 Mio. €

58,4 Mio. €

 

Die Anlage 5.2.3 enthält Ansatzveränderungen bezüglich der Kredittilgungen in den Planjahren 2022 - 2024.

 

5. Sonderrechnung Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement

 

Die unter Ziffer 2.1.1.6 erläuterten Veränderungen bei den Erstattungen aus dem Kernhaushalt an die Sonderrechnung FB 65 haben auch Auswirkungen auf den Haushalt der Sonderrechnung. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 7.1 verwiesen.

 

Wie in den Vorjahren waren die Stellenübersicht und der letzte Jahresabschluss der Sonderrechnung nicht bereits im Haushaltsentwurf 2021 enthalten. Diese Unterlagen sind als Anlagen 7.2 bzw. 7.3 beigefügt.

 

 

6. Pensionsfonds

 

Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet.
Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der am gleichen Tage vom Rat beschlossenen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.

 


Der in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2021 dargestellte Haushaltsplan 2021 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ ist gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vor­zulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem zur Beschlussfassung vorgelegten Haushaltsplan lediglich um die rechtliche Ausformung des Sondervermögens handelt. Die aus dem städtischen Haushalt bereitzustellenden Mittel sind bereits im Finanzhaushalt und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanentwurfs 2021 enthalten.

 

Da sich aktuell und auch auf absehbare Zeit auf dem Kapitalmarkt keine Guthabenzinsen erzielen lassen, ist im Haushaltsplan 2021 für den Finanzplanungszeitraum 2021 – 2024 weiterhin keine Netto-Zuführung an das Sondervermögen vorgesehen. Weitere Zuführungen stellen derzeit keinen wirtschaftlichen Nutzen dar. Hierdurch ergibt sich keine Ergebniswirkung, es verbessert sich jedoch die Liquiditätssituation der Stadt. Im Haushalt abgebildet sind lediglich die Zuführung und Entnahme von Abfindungsleistungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag bei Dienstherrenwechseln von Beamtinnen und Beamten. Die Ansätze hierfür betragen zum Haushalt 2021 jeweils 800.000 € und sind im Investitionsprogramm des Haushaltsplanentwurfs 2021 enthalten.

 

 

7. Änderung der Teilhaushalte und der Produktdarstellungen
 

Hinsichtlich einiger Veränderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf wird auf die Anlage 3 verwiesen.

 

Die Beschlussempfehlungen des FPA, die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die von der Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen und später die endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushaltsentwurf 2021 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte. Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushaltsplan­entwurf. Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produktaufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und Produktaufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden.

 

Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen, die erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden können.

 

 


8. Beteiligungsbericht

 

Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 10 KomHKVO ist der „Bericht der Gemeinde über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht)“ eine Anlage zum Haushaltsplan. Der Beteiligungsbericht 2021 für die städtischen Gesellschaften ist als Anlage 8 beigefügt.
 

 

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Anlagen

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