Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der grundsätzlichen Planung (entsprechend der Anlage) und der vorgesehenen Umsetzung zur Umgestaltung der Schmalbachstraße wird zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs.

3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der geplanten Umgestaltung der Schmalbachstraße um eine Planung mit überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

 

Sachstand

Am Standort von VW Financial Services (VW FS) an der Schmalbachstraße werden derzeit die Außenanlagen umgestaltet. Wesentliche Bausteine dieser Umgestaltung sind die Schaffung einer neuen, öffentlich zugänglichen Fuß- und Radwegeverbindung als Erschließung des Quartiers, die abgesetzt von der Gifhorner Straße liegt und durch Begrünung und Möblierung eine hohe Aufenthaltsqualität schafft. Diese „Magistrale“ verbindet die beidseits der Schmalbachstraße gelegenen Firmengebäude. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der hier konzentriert querenden Fußgänger und Radfahrer ist vorgesehen, eine Querungshilfe zu bauen und den Verkehr nur noch jeweils einspurig an dieser vorbeizuführen.

 

In einer Verkehrsuntersuchung (WVI, 09/2020) wurden die Auswirkungen dieser Fahrstreifenreduzierung auf die Leistungsfähigkeit untersucht. Im Ergebnis besagt das Gutachten, dass bei Anpassung des Signalzeitenprogramms an der Gifhorner Straße sowie ausreichend langen Verflechtungs- und Rückstaubereichen ein leistungsfähiger Verkehrsablauf gewährleistet werden kann. Die genaue Umsetzung wird derzeit innerhalb der Verwaltung noch geprüft.

 

Planung

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung hat die Verwaltung eine mögliche Querungshilfe skizziert (Lage s. Anlage), die hinsichtlich ihrer genauen Lage und Abmessungen sowie Baumstandorte noch variabel ist. Die weitere Planung erfolgt durch ein von VW FS beauftragtes Planungsbüro.

 

Die nächstgelegene gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer befindet sich im Einmündungsbereich der Gifhorner Straße und ist für die auf der Magistrale querenden Fußgänger und Radfahrer zu weit entfernt.

 

Da sich der Bau einer solchen Querungsinsel sowie die Reduzierung der Fahrstreifenanzahl positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt, wird die Maßnahme zur Anlage einer gesicherten Querungsmöglichkeit von der Verwaltung begrüßt.

 

Finanzierung

Die Kosten für die Herstellung der Querungshilfe (einschl. Verkehrssicherung, LSA-Anpassung, Grunderwerb; zzgl. Kosten für die Planung und Gutachten) belaufen sich auf ca. 300.000 €.

 

Da die Maßnahme auch im städtischen Interesse liegt, ist in Anlehnung an vergleichbare Maßnahmen (Querungshilfen, bauliche Maßnahmen zur Fahrstreifenreduzierung) eine Beteiligung in Höhe von 100.000 € vorgesehen (4S.660020, Globalumbauten Straße). Dabei handelt es sich um Haushaltsreste aus dem Jahr 2020.

 

Grunderwerb

Zur Herstellung der Querungsinsel mit regelkonformen Breiten einschließlich Anlage ausreichend dimensionierter Aufstellflächen ist zu beiden Seiten der Schmalbachstraße ein teilweiser Verschwenk des Gehwegs auf Flächen von VW FS erforderlich. Die benötigten Flächen werden von der Stadt erworben und nach Herstellung öffentlich gewidmet.

 

Weiteres Vorgehen

VW FS wird auf Grundlage dieses Grundsatzbeschlusses die Ausführungsplanung und anschließende Bauvorbereitung veranlassen und beides eng mit der Stadt abstimmen. Über die Umsetzung, Finanzierung und rechtliche Absicherung wird ein Vertrag mit VW FS geschlossen. Die endgültige Planung wird zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die bauliche Realisierung ist möglichst noch in 2021 vorgesehen.

 


 

 

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Anlagen

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