Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15471

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


"Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird der Aufstellungsbeschluss vom 10. Dezember 2019 für den Bebauungsplan „Ringgleis Anschluss Lehndorf“, LE 39, aufgehoben.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Sachverhalt

 

Am 10. Dezember 2019 hatte der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ringgleis Anschluss Lehndorf“, LE 39, beschlossen. Das Planungsziel war die seit Jahren stillgelegten Gleistrasse, die einen Abzweig zur ehemaligen Verladestation Lehndorf darstellte, zwischen dem ausgebauten westlichen Ringgleisweg und der Saarbrückener Straße als Fuß- und Radweg auszubauen.

Ein erster Abschnitt, der am Abzweig der Hannoverschen Straße im Bereich der Zufahrt zur Firma Bühler endet, wurde im Zuge der Ansiedlung des Baumarktes an der Hildesheimer Straße realisiert. Eine Fortführung von der Saarbrückener Straße bis zum Ölper Graben wurde im Bebauungsplan NP 41 planungsrechtlich gesichert. Von dort war eine Fortsetzung der Freizeitverbindung zum Ölper Holz geplant.
 

In seiner Sitzung am 16. Februar 2021 hat der Rat der Stadt Braunschweig folgenden Beschluss gefasst:
 

1. Die Verwaltung wird gebeten, den Anschluss Lehndorfs an das Ringgleis über die Strecke Ringgleis – Ernst-Amme-Straße – Julius-Konegen-Straße – Friedlandweg – Saarbrückener Straße/ Sudetenstraße zu realisieren und dazu die genannten Straßen als Fahrradstraßen auszuweisen und ggf. in diesem Zusammenhang notwendige Ertüchtigungen vorzunehmen.
 

2. Zur Schaffung eines attraktiven Zubringers für den Radverkehr beginnt die Verwaltung parallel mit der Planung einer Ringgleisverbindung durch das zukünftig als Wohngebiet vorgesehene Gelände der Firma Bühler. Die Verwaltung tritt dazu zeitnah in Verhandlungen mit dem Investor über die Schaffung eines entsprechenden Ringgleis-Zubringers ein.
 

3. Die Verwaltung wird gebeten, für den Verwaltungsausschuss eine Vorlage zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan LE 39 (Vorlage 19-12184) vorzulegen.
Ferner wird die Veraltung gebeten, für die ebenfalls beschlossene Veränderungssperre (Vorlage 20-13444) eine Vorlage zur Veränderung des Geltungsbereiches (Herausnahme der Flächen der ehemaligen Gleisanlage) für die nächste Ratssitzung vorzubereiten.“

 

Zu 1. und 2.:
Beide Punkte werden verwaltungsintern geprüft.

 

Zu 3.:

Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses wird hiermit der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan LE 39 zurückgenommen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans OE 40 wird  parallel ebenfalls um die ehemalige Gleistrasse verringert (DS 21-15494). Auch der Geltungsbereich der Veränderungssperre soll entsprechend angepasst werden (DS 21-15472).

Das Planungsziel einer Wegeverbindung auf der stillgelegten Gleistrasse wird nach dem Ratsbeschluss nicht weiter verfolgt. Dies wird durch die Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses verdeutlicht.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise