Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren des Stadtarchivs Braunschweig (Archivgebührenordnung – ArchivGO) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Zif. 5 NKomVG. Danach ist der Rat für Beschlüsse über Satzungen und Verordnungen zuständig; hierzu gehören neben dem Erlass auch die Änderung und Neufassung von Satzungen und Verordnungen.

 

Begründung:

Die Vorlage dient der Umsetzung des mit grün gekennzeichneten und vom AfKW in seiner Sitzung am 15. Januar 2021 befürworteten KGSt-Vorschlages 021 bzw. 035 für das Dezernat IV (hier: Archiv) zur Haushaltsoptimierung im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen der Gebührensatzung des Stadtarchivs.

 

Hierzu werden folgende Erläuterungen gegeben:

 

Nach Einschätzung der KGSt wurden hierfür folgende potenzielle Haushaltsauswirkungen (Ertragserhöhungen) ermittelt:

 

-          Vorschlag 021: 9.000 € p.a.

-          Vorschlag 035: keine Angaben (Ermittlung der Verwaltung: 1.000 € p.a.)

 

Nach Prüfung der Gebührensätze wurden entsprechend Vorschlag 021 alle Positionen erhöht, die eine solche Mehrbelastung des Nutzers möglich machen.

 

Die KGSt schlägt weiterhin in Vorschlag 035 vor, dass für Führungen und Einführungen in das Archiv Gebühren erhoben werden sollen. Dies wurde in der Änderung der Satzung über die ArchivGO umgesetzt.

 

Der Kostendeckungsgrad für das Städtische Archiv belief sich auf Basis des Jahres 2019

auf rund 1,1 %. Unter Berücksichtigung der Gebührenveränderung würde sich dieser Wert

um 0,06 Prozentpunkte auf rund 1,16 % verbessern. Das vergangene Jahr 2020 muss aufgrund der Sondersituation rund um die Corona-Pandemie aus der Betrachtung genommen werden.

 

Zur Übersichtlichkeit liegt als Anlage 2 eine Synopse an, die die Änderungen farblich darstellt.

 

Die von der KGSt vorgeschlagenen Ertragssteigerungen werden aufgrund der geltenden Zugangsbeschränkungen zur Einschränkung der Corona-Pandemie in 2021 nicht in dem geforderten Maße erwirtschaftet werden können. Auch im Normalbetrieb wird die Entwicklung der Erträge beobachtet werden müssen, da das Nutzerverhalten auch nach Entfall der Zugangsbeschränkungen vollständig absehbar ist. Auf eine entsprechende Darstellung, wie sich die Erträge unter Einberechnung der zuvor aufgeführten Eventualitäten stattdessen entwickeln werden, wird in Anbetracht der ständig wechselnden (Rechts-)Lage verzichtet.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise