Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15273

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2021/2022 wird zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt diese Angebotsanpassungen umzusetzen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Kindertagesstättenbereich können für 2021 aus dem Budget des FB 51 gedeckt werden. Ab 2022 und Folgejahre werden die Mittel ggf. ergebnisbelastend im Haushalt eingeplant. In der Schulkindbetreuung wird der Mittelbedarf 2021 und Folgejahre aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.

 

3. Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten - bzw. Schuljahr 2021/2022 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden. Der Jugendhilfeausschuss wird im 4. Quartal 2021 über die vorgenommenen Änderungen unterrichtet.

 

4. Angebotsanpassungen in städtischen Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Verfügung stehenden jeweiligen Sachmitteln.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Planungskonferenz am 3. Februar 2021 wurden gemeinsam mit den freien Trägern die beantragten Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2021/2022 abgestimmt.

 

Eine detaillierte Auflistung der Anträge zur Planungskonferenz 2021 ist in den Anlagen

 

A) Angebotsveränderungen in Kindertagesstätten

B) Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung

 

zusammengefasst.

 

Die grau hinterlegten Maßnahmen werden zur Umsetzung vorgeschlagen.

 

Umsetzungsvorschlag

 

Grundsätzlich werden Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich in der Planungskonferenz kostenneutral umgesetzt. Dies bedeutet, dass Ausweitungen von Betreuungszeiten nur möglich sind, wenn auf der anderen Seite Einsparungen, d.h. Gruppenreduzierungen oder Schließungen stehen.

 

Im Kindertagesstättenbereich wurden keine Anträge auf Gruppenreduzierungen gestellt. Auch die Verlagerung der Hortgruppe der Kita Muldeweg in ein Angebot der Schulkindbetreuung ergibt keine Einsparung. Es stehen daher keine Mittel als Finanzierungsgrundlage für die kostenneutrale Realisierung der Anpassungsbedarfe zur Verfügung.

 

Mit dem Beschluss der Vorlage „Fortsetzung des Ausbaus der Schulkindbetreuung“ (VO 20-14846) vom 16. Februar 2021 hat der Rat der Stadt Braunschweig die Rahmung für den weiteren Ausbau der Schulkindbetreuung vorgegeben.

 

Die in der Anlage B) zur Umsetzung vorgesehenen Erweiterungen und Neueinrichtungen von Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter setzen diese Vorgaben für das Schuljahr 2021/22 um.

 

A)     Angebotsveränderungen in Kindertagesstätten

 

Alle Anträge für den Bereich der Kindertagesstätten sind in der Anlage A aufgeführt. Die farblich hinterlegten Anträge werden zur Einbeziehung in die städtische Förderung vorgeschlagen

 

      Einsparungen

 

Es wurden keine Anträge gestellt, die eine Einsparung generieren.

 

       Antrag zur Änderung der Angebotsstruktur

 

Der Antrag zur Änderung der Angebotsstruktur von Hort- zu Kindergartenbetreuung kann umgesetzt werden. Die Finanzierung zusätzlicher Mittel in Höhe von jährlich 7.022 € wird aus dem Budget des FB 51 sichergestellt.

 

Der Antrag auf Umwandlung der Hortgruppe hat oberste Priorität, da das Angebot der Betreuung von Schulkindern an die Grundschule verlagert werden kann (s. Anlage B). Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2019/2020-2025/2026 weist zudem höchste Bedarfe an zusätzlichen Betreuungsplätzen im Stadtbezirk 221 – Weststadt aus (Ds. 20-13154).

 

      Anträge zu Angebotsausweitungen

 

Im Bereich der Angebotsausweitungen liegen insgesamt sechs Anträge vor. Aus planerischer Sicht sind alle Anträge nachvollziehbar und bedarfsgerecht.

 

Die gemeldeten Bedarfe der Kindertagesstätten zeigen deutlich, dass Eltern in Folge der Beitragsfreiheit zunehmend eine Betreuungsdauer von acht Stunden nachfragen. Plätze mit fünf oder sechs Stunden Betreuungsdauer werden häufig nicht oder nur vorübergehend in Anspruch genommen.

 

 

Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Stadt Braunschweig gemäß § 24 SGB VIII darauf hinzuwirken, dass für Kindergartenkinder ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgabe, wird seitens der Fachverwaltung daher vorgeschlagen, dass die beantragten Angebotsausweitungen zum Kindergartenjahr 2021/2022 umgesetzt werden.

 

Für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen sind zusätzliche Mittel in Höhe von 108.937 € erforderlich. Davon entfallen anteilig 45.390 € (5/12) auf das Jahr 2021.

 

      Anträge zur Inklusion (Integrationsplätze)

 

Der Antrag der Lebenshilfe auf Umwandlung einer heilpädagogischen Gruppe, die aktuell über das Land Niedersachsen finanziert wird, wird nicht priorisiert. Das besondere Angebot der heilpädagogischen Gruppen wird weiterhin nachgefragt. Eine Umwandlung von acht heilpädagogischen Plätzen in eine Integrationsgruppe mit vier integrativen Plätzen wird trotz der damit verbundenen Schaffung von 14 Regelplätzen aktuell nicht befürwortet. Zudem stehen im nächsten Kindergartenjahr in den neuen Kindertagesstätten (Kita Stöckheim-Süd und Heinrich der Löwe) zusätzliche Kapazitäten zur bedarfsgerechten Einrichtung integrativer Plätze zur Verfügung.

 

      Maßnahmen zum Kita-Ausbau

 

Der seitens des ev. Kirchenverbandes gestellte Antrag zur Erweiterung der ev. Kita Schapen stellt keine Angebotsveränderung dar. Anträge zur Schaffung neuer Gruppen/zusätzlicher Plätze im Kindertagesstättenbereich werden grundsätzlich nicht in der Planungskonferenz behandelt, sondern im Rahmen des Kita-Ausbaus geprüft. Das Anliegen ist aktuell nicht entscheidungsreif, da u.a. die erforderlichen baulichen Voraussetzungen zum Erhalt der Betriebserlaubnis zu prüfen sind.

 

Nur bereits im Rahmen des Kita-Ausbaus abgestimmte Maßnahmen mit geplanter Inbetriebnahme im folgenden Kita-Jahr werden im Rahmen der Vorlage zur Angebotsanpassung nachrichtlich aufgeführt.

 

B) Angebotsveränderungen im Schulkindbetreuungsbereich

 

Die Anträge gemäß Anlage B werden zur Umsetzung empfohlen. Auf Grund der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel kann die Umsetzung der grau hinterlegten Anträge zum Schuljahr 2021/2022 erfolgen.

 

Ausgehend hiervon stehen zum Schuljahr 2021/22 Mittel für die Einrichtung von 100 zusätzlichen Schulkindbetreuungsplätzen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden auch Bedarfe an kooperativen Ganztagsgrundschulen gedeckt, die derzeit (noch) nicht über eine Betreuungsversorgung von 60 % verfügen. Entsprechende Maßnahmen sind in der Anlage Teil B) zur Umsetzung vorgesehen.

 

Die gemeldeten Betreuungsbedarfe der Grundschule Hinter der Masch können nicht realisiert werden, da mit Umsetzung der Maßnahme an diesem Standort die Versorgungsquote von 60 % deutlich überschritten würde.

 

Zwei kooperative Ganztagsgrundschulen - mit bereits erreichten Versorgungsquoten über 60 % - haben zum kommenden Schuljahr 21 zusätzliche Betreuungsplätze angemeldet. Analog der Verfahrensweise bei der o.g. Grundschule werden auch diese nicht umgesetzt.

 

Wie in den Vorjahren kann die Doppelnutzung von Räumlichkeiten in Schulen auch zum kommenden Schuljahr die Einrichtung verschiedener Betreuungsangebote in Grundschulen ermöglichen. Die hierfür notwendigen Verständigungen mit den betreffenden Schulleitungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass bei einigen zur Umsetzung vorgesehenen Betreuungsangeboten derzeit die Raumfrage noch nicht geklärt ist (vgl. Anlage B).

Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Die Angebotsausweitung der städtischen Kita Hondelage / Außengruppe Dibbesdorf wirkt sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:

 

        Kita Hondelage / Außengruppe Dibbesdorf + 0,83 Stellen

 

Dieser Personalmehrbedarf umfasst das pädagogische Personal. Die Angebotsausweitung in der städtischen Kita Hondelage / Außengruppe Dibbesdorf auf über 5 Stunden täglich erfordert zukünftig auch die Sicherstellung/Zubereitung einer Mittagsverpflegung. Grundsätzlich erfolgt die Essenzubereitung in den städtischen Kindertagesstätten durch vor Ort tätigen Hauswirtschaftskräfte. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten in der Außengruppe Dibbesdorf (Größe der vorhandenen Küche) bedarf es hierzu noch einer abschließenden Prüfung. Nach derzeitigen Stand wird das Mittagessen an diesem Standort voraussichtlich durch einen externen Caterer geliefert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Finanzierung in Höhe von jährlich 7.022 € zur Umsetzung des Antrags zur Änderung der Angebotsstruktur von Hort- zu Kindergartenbetreuung wird aus dem Budget des FB 51 gedeckt.

 

Für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen zu den Angebotsausweitungen sind zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich rd. 109.000 € erforderlich. Davon entfallen anteilig rd. 45.390 € (5/12) auf das Jahr 2021, die aus dem Budget des FB 51 gedeckt werden können.

 

Der zusätzliche Mittelbedarf für die Maßnahmen zu den Angebotsausweitungen für 2022 und Folgejahre wird ggf. ergebnisbelastend im Haushalt eingeplant.

 

Entsprechend dem Ratsbeschluss “Fortsetzung des Ausbaus der Schulkindbetreuung” (VO 20-14846) wird der zusätzliche Mittelbedarf 2021 in Höhe von rd. 146.000 € Betriebskosten sowie rd. 150.000 € Investivkosten aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.

 

Zuständigkeit

 

Durch die Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2021/2022 wird die Etathoheit des Rates einschließlich der sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Stellenplan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.

 

 

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Anlagen

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