Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15645

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2020 der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der mit einem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 925.299,90 € ein Jahresergebnis in Höhe von 0,00 € ausweist, wird festgestellt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Sämtliche Geschäftsanteile der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.

 

Gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der KVM. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der KVM der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der KVM wird den Jahresabschluss 2020 in einer Videokonferenz am 22. April 2021 beraten. Sofern die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 im anschließenden Umlaufverfahren vom Aufsichtsrat nicht empfohlen werden sollte, wird eine entsprechende Information zeitnah nachgereicht.

 

Die KVM erwirtschaftete im Jahr 2020 einen Fehlbetrag in Höhe von 925 T€. Im Ergebnis ist ein Ertrag aus der Beteiligung an der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) in Höhe von 53 T€ sowie eine Verlustübernahme der Tochtergesellschaft Mundstock Reisen GmbH (MR) in Höhe von 915 T€ enthalten. Der Jahresfehlbetrag wurde aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen.

Gegenüber der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2020 verschlechtert sich das Ergebnis um 1.003 T€. Im Vergleich zur Nachtragswirtschaftsplanung 2020, die die erwarteten Corona-bedingten Auswirkungen von -877 T€ ausweist, ergibt sich eine Verschlechterung um 126 T€. Die tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie belaufen sich auf -952 T€. Anderweitige Effekte führen zu einer weiteren Verschlechterung von 51 T€.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan bzw. Nachtragsplan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 6.389 T€ und betreffen hauptsächlich Einnahmen aus Auftragsverkehren (2.618 T€), Fahreinnahmen aus eigenen Linien (2.041 T€), Erlöse aus Kraftstoffverkäufen (767 T€), Einnahmen aus der Gestellung von Fahrpersonal für die Braunschweiger Verkehrs-GmbH und die Tochtergesellschaften (478 T€), Werkstattleistungen und Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften sowie Leistungen für die Geschäftsführung der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (261 T€).

 

Die Reduzierung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus einer Neustrukturierung der Subunternehmerleistung für die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG). In diesem Zusammenhang wurden 43 Mitarbeiter der KVM zum 1. Januar 2020 in die BSVG überführt. Korrespondierend reduzieren sich insbesondere die Personalaufwendungen.

 

Gegenüber der Planung bzw. Nachtragsplanung für das Jahr 2020 ist die Reduzierung der Umsatzerlöse u. a. auf geringere Personalgestellungserträge für Fahrerleistungen für und Treibstoffverkäufe an die BSVG zurückzuführen, da das Fahrplanangebot aufgrund der Corona-Pandemie zeitweise reduziert wurde. Darüber hinaus ergeben sich auch geringere Personalgestellungserträge für Fahrerleistungen und Werkstattleistungen für sowie Treibstoffverkäufe an die MR, da Corona-bedingt nur wenige Busreisen durchgeführt werden konnten.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 211 T€ beinhalten im Wesentlichen Zahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm (166 T€) sowie Versicherungsentschädigungen (20 T€).

Der Materialaufwand in Höhe von 1.513 T€ umfasst vornehmlich Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe (1.035 T€), Werkstattbedarf und Bereifung (115 T€) sowie Fremdlöhne und verrechnete Personalkosten (352 T€). Wesentlich für die Abweichung in Höhe von
-245 T€ gegenüber der Planung sind die reduzierten Kraftstoffbedarfe für die Leistungserstellung der BSVG und insbesondere für die verringerte Aktivität der MR.

 

Die reduzierten Personalaufwendungen sind auf den verringerten durchschnittlichen Personalbestand von 150 im Jahr 2019 auf 105 im Jahr 2020, im Wesentlichen bedingt durch die Neustrukturierung der Subunternehmerleistung für die BSVG, zurückzuführen. Zudem wurde aufgrund der Pandemie – mit Ausnahme einer Corona-Prämie – auf Tarifsteigerungen verzichtet. Kurzarbeit musste nur kurzzeitig zu Beginn der Pandemie umgesetzt werden, da der Linienbetrieb schnell wieder hochgefahren wurde. Die Einsparungen hierdurch belaufen sich auf 18 T€.

 

Die Abschreibungen liegen mit 349 T€ oberhalb des Planniveaus.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 530 T€ und beinhalten im Wesentlichen Raumaufwendungen (112 T€), Fahrzeugkosten inkl. Versicherungen (127 T€), Fremdpersonalkosten (46 T€), EDV-Kosten (34 T€) sowie Rechts- und Beratungskosten (26 T€). Gegenüber der Planung ergibt sich eine Verbesserung durch Einsparungen.

 

Das Finanzergebnis beläuft sich auf -46 T€ und beinhaltet im Wesentlichen die Darlehenszinsen.

 

Die Erträge aus der Beteiligung MNS belaufen sich auf 53 T€ und erhöhten sich damit um 9 T€ gegenüber dem Planwert (44 T€). Da zwischen der KVM und der MNS kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erfolgte die Ausschüttung zeitversetzt auf Basis des Jahresabschlusses 2019. Aufgrund der Mitte des Jahres 2020 noch unklaren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Geschäftsbetrieb der MNS wurde der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 155 T€ lediglich zu 2/3 an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile ausgeschüttet, während 1/3 in die Gewinnrücklage eingestellt wurde. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Corona-Pandemie keine negativen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der MNS im Jahr 2020 hatte, sondern aufgrund des wachsenden Versandhandels und dem damit einhergehenden Wachstum der Speditions- und LKW-Branche sogar zu einem leicht verbesserten Geschäftsverlauf beigetragen hat. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Ergebnis von 198 T€, das um 111 T€ über dem Planwert des Jahres 2020 von 87 T€ liegt.

 

Die MR erwirtschaftete im Jahr 2020 einen Fehlbetrag in Höhe von 915 T€, der aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der KVM ausgeglichen wurde. Nach Abstimmung mit einem Berater ist der Ausgleich des Verlustes beihilferechtskonform möglich; die Bewertung wird auch vom Abschlussprüfer so geteilt.

 

Die dargestellte Ergebnisentwicklung der MR ist ausschließlich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Aufgrund der gesetzlichen Maßnahmen, die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffen wurden, musste der Reisebusbetrieb bis auf wenige Fahrten im Spätsommer gänzlich eingestellt werden. In der Folge wurden lediglich Umsatzerlöse in Höhe von 674 T€ (Vorjahr: 2.680 T€) erzielt, die zum großen Teil in der Unterstützung der KVM erwirtschaftet wurden. Gegenläufig wirken geringe Materialaufwendungen aufgrund eines reduzierten Kraftstoffbedarfs. Die Personalaufwendungen konnten durch den Einsatz von Kurzarbeit (99 T€) sowie einer Reduzierung der Mitarbeiterzahl um 2 gesenkt werden. Weitere aufwandsmindernde Kompensationsmaßnahmen wie die vorübergehende Abmeldung von Bussen wurden ergriffen.

 

Im Zusammenhang mit Recherchen zu einer beihilferechtskonformen Finanzierung der Corona-bedingten Ergebnisse der MR hat die Gesellschaft herausgefunden, dass der zwischen KVM und MR bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht mehr den formalen Anforderungen genügt und somit steuerlich keine Wirkung entfaltet. Dies führt dazu, dass die in den letzten Jahren in der MR entstandenen Gewinne bei MR nachversteuert werden müssen. Gegenläufig erhält die SBBG, die diese Gewinne nach der alten Regelung korrekt auf Ebene SBBG versteuerte, die entrichtete Steuer rückerstattet. Im Jahresabschluss 2020 der MR ist die entsprechende Nachversteuerung in Höhe von 109 T€ berücksichtigt. Für das Jahr 2021 wird eine Anpassung geprüft. Eine rückwirkende Anpassung für vergangene Jahre ist nicht möglich.

 

Die KVM hält zudem 100 % der Anteile an der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG). Die PVG, mit der kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erwirtschaftet Erträge aus Linienverkehren und aus einer verbundweiten „Allgemeinen Vorschrift“ nach der EU-VO 1370/2007 (AV) durch Zahlungen des Regionalverbandes Großraum Braunschweig.

 

Die PVG hat für das Jahr 2020 ursprünglich einen Gewinn in Höhe von 65 T€ geplant. Der Nachtragwirtschaftsplan 2020 sah noch einen geringen Überschuss in Höhe von 7 T€ vor. Der Jahresabschluss weist einen Überschuss in Höhe von 153 T€ aus. Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen auf höhere Zuschüsse aus der allgemeinen Vorschrift zurückzuführen. Eine Anpassung wurde – wie bereits im Vorjahr – gegenüber den beiden Aufgabenträgern (Landkreis Peine und Regionalverband Großraum Braunschweig) beantragt. Fahrgastrückgänge und damit sinkende Fahrgelderträge aufgrund der Corona-Pandemie konnten durch Zahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm (230 T€) sowie die Fortzahlung der Schülersammelzeitkarten durch den Landkreis Peine kompensiert werden. Weiterhin konnte der zuletzt in Eigenregie durchgeführte Anruf-Linien-Taxi (ALT) Verkehr wieder an ein Taxiunternehmen vergeben werden, was zu einer Reduzierung der Produktionskosten geführt hat.

 

Es ist beabsichtig, den Überschuss der PVG auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem bestehenden Verlustvortrag (-169 T€) zu verrechnen. Der Verlustvortag kann damit auf 16 T€ reduziert werden. Für die KVM entsteht entsprechend keine Ergebniswirkung.

 

Die sonstigen Steuern betreffen Grund- und Kraftfahrzeugsteuern.

 

Die Investitionen der KVM im Geschäftsjahr 2020 betrugen 1.055 T€ und betreffen insbesondere die bereits für das Jahr 2019 geplante aber verspätet im Jahr 2020 erfolgte Lieferung von zwei Soloomnibussen (469 T€) und die für 2020 geplante Beschaffung eines Solomnibusses sowie eines Gelenkbusses (565 T€). Weiterhin wurden 5 Fahrzeuge mit Bundesmittelförderung mit Abbiegeassistenten ausgerüstet und sämtliche Fahrzeuge mit einem Spuckschutz ausgestattet, der durch den Regionalverband Großraum Braunschweig kofinanziert wurde. Die vorgesehenen Investitionen zur baulichen Errichtung einer Tankanlage und in die Erneuerung von Hallentoren/Elementen der Waschhalle wurden in das Jahr 2021 verschoben. Das Anlagevermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 706 T€ auf 6.022 T€ zum 31. Dezember 2020.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 16. März 2021 erteilt.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2020 sind als Anlagen beigefügt.

 

 

 

 


 

 

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Anlagen

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