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ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15687-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Gruppe SPD/B90-Grüne/BIBS vom 05.04.2021 (21-15687) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Mit Datum vom 09.02.2018 ist zum Grundstück In den Balken 1 A eine Bauvoranfrage zur Klärung der Zulässigkeit einer Bebauung mit drei Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage gestellt worden. Mit Bescheid vom 24.05.2018 wurde mit Auflagen eine grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Baumaßnahme festgestellt.

 

Mit Datum vom 30.01.2020 sind die erforderlichen Bauanträge für drei Mehrfamilien­wohnhäuser mit Tiefgarage eingegangen. Die Prüfung ist bisher, insbesondere zu den Kriterien des städtebaulichen Einfügens gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB), noch nicht abgeschlossen.

 

Es liegen Nachbareinwände gegen die geplante Bebauung vor. Eine anwaltliche Akten­einsicht in die Bauantragsunterlagen ist am 13.04.2021 erfolgt. Eine Stellungnahme des Rechtsanwaltes dazu steht noch aus.

 

Für die 15 beantragten Wohneinheiten sind die notwendigen Einstellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen. In der geplanten Tiefgarage werden insgesamt 18 Einstellplätze nachgewiesen.

 

Bezüglich der Feuerwehrzufahrt wurde die Berufsfeuerwehr Braunschweig beteiligt. Eine abschließende Stellungnahme steht noch aus.

 

I. A.
 

 

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