Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16006
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen der freien Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Träger der nachfolgenden Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten im Wege der institutionellen Förderung die Zuschüsse entsprechend der Anlage.
Die Zuschüsse zu den Energiekosten sowie zu den Mieten/Grundstücksabgaben werden als Vollfinanzierung, die Zuschüsse zu den sonstigen Betriebskosten[1] als Festbetragsfinanzierung bewilligt.
Sofern sich die Angaben, die Grundlage der Zuschussberechnung waren, ändern, sind die Zuschüsse entsprechend zu verändern.
Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
[1] (Reinigungskosten, Unterhaltungsaufwendungen, Personalkosten, Kosten für Honorar- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Programmkosten und Verwaltungskosten)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kinder- und Jugendzentren sowie Aktiv-/Abenteuerspielplätzen freier Träger werden nach Teil 3 der Richtlinien zur Förderung der Kinder und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig (Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen) berechnet.
Soweit die Antragssumme den rechnerisch maximalen Zuschuss überschreitet, wird der maximale rechnerische Zuschuss gewährt. Der Aktivspielplatz Gliesmarode, das Jugendzentrum Gliesmarode und der Jugendtreff Leiferde beantragen geringere Mittel als nach den Richtlinien maximal berechnet sind. Die zu bewilligenden Zuschüsse entsprechen hier der Antragssumme.
Die Trägerschaft für den Aktivspielplatz Schwarzer Berg wurde ausgeschrieben. Die Trägerauswahl wird voraussichtlich durch den Rat am 13. Juli 2021 beschlossen. Die Zuschüsse im Rahmen der Betriebskostenförderung werden nach Inbetriebnahme durch den neuen Träger bzw. nach dessen Antragstellung gemäß Teil 3 der Richtlinie zur Förderung der Kinder und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig gewährt.
Bei der Zuschussberechnung ist die tariflich vereinbarte Personalkostensteigerung einkalkuliert.
Mittel in der vorgeschlagenen Höhe stehen vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit des Haushaltsplans 2021 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,7 kB
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