Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16121
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Okerbrücke Leiferde sowie der Kulkegrabenbrücke in Leiferde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
|
Anhörung
|
|
|
|
17.06.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.06.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus
§ 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm ist der Planungs- und Umweltausschuss für Planfeststellungsbeschlüsse der Stadt beschlusszuständig.
Projektbeschreibung
Die vorhandene Okerbrücke Leiferde im Zuge der beiden Straßen Fischerbrücke und Leiferdestraße (K 50) zwischen den Ortsteilen Leiferde und Stöckheim ist seit Juni 2016 für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt und nur noch für Fußgänger- und Radverkehr freigegeben. Da eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht möglich ist, muss die Brücke durch einen Neubau ersetzt werden. Gleichzeitig wird auch die Kulkegrabenbrücke durch einen Neubau ersetzt. Die Maßnahme beschränkt sich auf den Neubau der Okerbrücke Leiferde, den Neubau der Kulkegrabenbrücke Leiferde und der grundhaften Erneuerung der K50 Straßen Fischerbrücke und Leiferdestraße in annähernd gleicher Lage.
Auf Basis des Beschlusses des Planungs- und Umweltausschusses vom 30. Januar 2019 (Drucksache 18-09743) soll die sogenannte optimierte Südtrasse realisiert werden.
Verfahren
Vor Beginn der Baumaßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, dessen Durchführung aufgrund des o. g. Beschlusses des Planungs- und Umweltausschusses vom 30. Januar 2019 am 27. September 2019 bei der Stadt Braunschweig beantragt worden ist. Die Stadt Braunschweig nimmt als kreisfreie Stadt die Aufgabe der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Gemeinde- und Kreisstraßen wahr. Die Stadt Braunschweig ist in diesem Fall als Vorhabenträgerin und als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt aber zugleich auch entscheidende Behörde.
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 29. Januar 2020 formell eingeleitet. Die Pläne haben nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Braunschweiger Zeitung in der Zeit vom 5. bis zum 18. Februar 2020 öffentlich ausgelegen. Die Nachwirkungsfrist endete am 3. März 2020.
Die Planunterlagen standen und stehen öffentlich einsehbar im Internet unter www.braunschweig.de/planfeststellung zur Verfügung.
Im Planfeststellungsverfahren werden alle gegen das Bauvorhaben vorgebrachten Einwendungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegeneinander abgewogen. In die Abwägung wurden alle wesentlichen Aspekte, d. h. gesetzliche Vorgaben, das Gemeinwohl und die Interessen Einzelner einbezogen.
Das jeweilige Ergebnis dieser Abwägungen ist im beigefügten Entwurf des Planfeststellungs-beschlusses dokumentiert und begründet.
Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens musste der Kartierbericht ergänzt werden. Dadurch wurde eine ergänzende Auslegung notwendig. Die ergänzten Planungsunterlagen haben nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Braunschweiger Zeitung in der Zeit vom 25. September bis 26. Oktober 2020 ausgelegen. Die Nachwirkungsfrist endete am
9. November 2020.
Eine Erörterung der Planunterlagen, der Einwendungen und behördlichen Stellungnahmen als Präsenztermin konnte pandemiebedingt nicht stattfinden. Daher wurde der Erörterungstermin auf Basis von § 5 Planungssicherstellungsgesetz durch eine Online-Konsultation ersetzt, die nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Braunschweiger Zeitung vom 25. Januar bis 19. Februar 2021 stattfand. Die Online-Konsultation erfolgte zugangsgeschützt über die Internetseite www.braunschweig.de/fischerbruecke. Beteiligte, die das Online-Format nicht nutzen wollten oder konnten, hatten die Möglichkeit auf dem Postweg teilzunehmen.
Fristgerecht vorgetragene Erwiderungen auf Einwendungen und Stellungnahmen wurden auch über den 19. Februar 2020 hinaus bearbeitet, beantwortet und abschließend ins Internet gestellt.
Im weiteren Verfahrensablauf ist nunmehr der Planfeststellungsbeschluss zu fassen.
Weiterer Verfahrensablauf
Der weitere Verfahrensablauf für das Planfeststellungsverfahren ist wie folgt vorgesehen:
- 5. Juli 2021
Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
- 12. bis 26. Juli 2021
Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
- 27. August 2021
Ende der Rechtsmittelfrist
- 27. August 2021 bis 26. August 2026
Gültigkeitsdauer des Planfeststellungsbeschlusses
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
630,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
115,3 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
10,7 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
13,2 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
10,4 MB
|
