Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-15006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„In der Boeselagerstraße wird neben dem Straßenschild, das dem Eingang der Landesaufnahmebehörde (LAB) am nächsten liegt, eine Tafel aufgestellt, die kurzgefasst die Vita des Widerstandskämpfers Philipp Freiherr von Boeselager (geb. 06.09.1917 in Heimerzheim/Ahr, gest. 01.05.2008 Altenahr) sowie die Beweggründe für die Benennung einer Straße nach ihm erläutert. Der Tafeltext soll nach Möglichkeit in verschiedenen Sprachen (z.B. Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi) dargestellt werden.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Straßenname „Boeselagerstraße“ unmittelbar an der LAB, der sich vom Widerstandskämpfer Freiherr Philipp von Boeselager ableitet, ruft durch die zufällige Ähnlichkeit mit der Begrifflichkeit „Böses Lager“ immer wieder Irritationen hervor. Jüngst kulminierten die Irritationen in einem Ratsantrag der Fraktion P², in dem dem Stadtbezirksrat Schunteraue nahegelegt wird, den Straßennamen „Boeselagerstraße“ unmittelbar vor der LAB in „Christoph-Schlingensief-Straße“ zu ändern.

Sicherlich ist nicht auszuschließen, dass LAB-Bewohner, die dort meist nur für wenige Monate untergebracht sind und oft erst beginnen sich mit der deutschen Sprache vertraut zu machen, tatsächlich der o.g. Fehlinterpretation des Namens „Boeselagerstraße“ unterliegen. In Anbetracht dieser besonderen Situation wird hier vorgeschlagen, eine Erläuterungstafel neben dem dem Eingang der LAB nächsten Straßenschild aufzustellen, das Angaben zur Vita des Freiherrn Philipp von Boeselager sowie zu den Beweggründen eine Straße nach ihm zu benennen, enthält. Diese Erläuterungstafel sollte aus naheliegenden Gründen mehrsprachig verfasst sein. Dabei sollten neben Deutsch die Sprachen ausgewählt werden, die erfahrungsgemäß unter den Bewohner*innen der LAB am häufigsten vertreten sind. Es ist klar, dass eine solche Erläuterungstafel für Straßennamen nicht üblich ist. Dass diese absolute Ausnahmelösung hier beantragt wird, liegt in der o.g. besonderen Situation begründet.

 

 

Gez.

Wolfgang Büchs
 

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Erläuterungen und Hinweise