Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Sondervermögens Pensionsfonds durch Herrn Stadtrat Dr. Kornblum als Leiter gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG sowie aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2019 wird der Jahresabschluss 2019 beschlossen.
 

2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2019 wird folgende Ge-

nehmigung erteilt:
 


Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 5.046.769,10 EUR wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 6 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

  1.               
    Allgemeines

 

1.1 Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbstständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet. Durch den „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ sollte die dauerhafte Finanzierung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen (soweit das Beamtenverhältnis auf Probe nach dem 31. Dezember 1999 begründet worden ist) sichergestellt werden.

 

Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG. Für das Sondermögen wird ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt (Abschnitt XIII des Haushaltsplanes 2019). Es sind daher die Vorschriften der Haushaltswirtschaft anzuwenden (§ 130 Abs. 4 NKomVG). Für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss im Sinne des § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz, einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung und einem Anhang. Dem Anhang sind ein Rechenschaftsbericht sowie eine Anlagen-, eine Schulden-, eine ckstellungs- und eine Forderungsübersicht beigefügt. Die entsprechenden Unterlagen sind in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt.

 

Unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 6. Februar 2018 (17-05794) erfolgte für das Jahr 2019 eine pauschale Zuführung gemäß dem geltenden Investitionsprogramm in Höhe von 5.087.000 EUR. Darüber hinaus wurden dem Sondervermögen satzungsgemäß Abfindungsleistungen aus der Versorgungslastenteilung in Höhe von rd. 369.300 EUR für insgesamt elf aufgenommene Beamtinnen und Beamte zugeführt. Im Gegenzug waren für neun Personen, die aufgrund von Dienstherrenwechseln aus dem Pensionsfonds ausgeschieden sind, Abfindungszahlungen in Höhe von rd. 599.500 EUR zu leisten. Diese wurden dem Sondervermögen entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 weist eine Bilanzsumme von rund 57,130 Mio. EUR aus. Die Nettoposition beträgt rund 57,030 Mio. EUR.

 

 

1.2 Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 wurde vom Rechnungsprüfungsamt im Sinne der §§ 155 Abs. 1 Nr. 1 und 156 Abs. 1 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 130 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 4 NKomVG geprüft. Die Bemerkungen sind im Schlussbericht vom 7. Mai 2021 (Auszug siehe Anlage 2) zusammengefasst. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wird bestätigt, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Pensionsfonds vermittelt.

 

  1.                Ergebnis des Jahresabschlusses 2019

 

2.1 Ergebnisrechnung

 

 

Ergebnisrechnung

Abweichungen

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in Euro-

-in Euro-

-in Euro-

-in Prozent-

Ordentliche Erträge

5.749.300,00

5.646.270,84

103.029,16

1,79

Ordentliche Aufwendungen

500.100,00

599.501,74

99.401,74

19,88

Ordentliches Ergebnis

Jahresüberschuss (+) /

Jahresfehlbetrag (-)

5.249.200,00

5.046.769,10

-202.430,90

-3,86

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

 

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

 

Außerordentliches Ergebnis

0,00

0,00

0,00

 

Jahresergebnis

Überschuss (+) /

Fehlbetrag (-)

5.249.200,00

5.046.769,10

-202.430,90

-3,86

 

Nach der Ergebnisrechnung 2019 des Sondervermögens ergibt sich durch Mindererträge inhe von 103.029,16 EUR sowie Mehraufwendungen in Höhe von 99.401,74 EUR insgesamt ein niedrigeres Jahresergebnis gegenüber dem Planwert in Höhe von 202.430,90 EUR. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.046.769,10 EUR ist auf Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorzutragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der Überschussrücklage zuzuführen.

 

Das gegenüber dem Planwert insgesamt niedrigere Jahresergebnis in Höhe von -3,86 % begründet sich insbesondere durch niedrigere Zuführungen sowie here Entnahmen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (vgl. Nr. 1.1). Die Anzahl der Dienstherrenwechsel sowie die Höhe der damit verbundenen individuellen Abfindungsleistungen sind im Vorfeld nicht kalkulierbar und können daher nur geschätzt werden. So betrug beispielsweise im Jahr 2019 die höchste zu leistende Abfindungszahlung rd. 339.300 EUR. Der höchste Ertrag für eine neu aufgenommene Beamtin lag hingegen lediglich bei rd. 97.600 EUR.

 

 

2.2 Finanzrechnung

 

 

Nach dem / der

Abweichungen

 

Finanzhaushalt

Finanzrechnung

absolut

relativ

 

-in Euro-

-in Euro-

-in Euro-

-in Prozent-

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

 5.249.200,00

 4.647.590,61

-601.609,39

-11,46

Saldo aus Investitionstätigkeit

1.336.400,00

1.797.649,97

461.249,97

34,51

Finanzmittelveränderung

 6.585.600,00

6.445.240,58

-140.359,42

-2,13

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

 0,00

-21.000.000,00

-21.000.000,00

über 100

Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Jahres

17.427.888,00

15.902.210,83

-1.525.677,17

 

-8,75

 

 

 

 

 

Zahlungsmittelbestand am Ende des Jahres

24.013.488,00

1.347.451,41

-22.666.036,59

 

-94,39

 

Im Finanzhaushalt 2019 des Sondervermögens war eine Finanzmittelveränderung, (eine Erhöhung des Bestandes an Zahlungsmitteln) in Höhe von 6.585.600,00 EUR geplant.

 

Tatsächlich hat sich ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 4.647.590,61 EUR ergeben. Die Abweichung in Höhe von 601.609,39 EUR begründet sich insbesondere durch die erst im Jahr 2019 erfolgte Spitzabrechnung 2018 für Versorgungslastenteilung. Der sich hieraus ergebende Betrag für die nachträgliche Entnahme war deutlich höher als der Betrag für die nachträgliche Zuführung in das Sondervermögen.

 

Die Abweichung beim Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 461.249,97 EUR resultiert aus dem Tilgungsrückfluss des erst zum Jahresende 2018 vergebenen Konzerndarlehens an die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) in Höhe von 4.612.000,00 EUR. Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlung hat der Rat in seiner Sitzung am 12. Februar 2019 zugestimmt. Die Kreditvergabe erfolgte kurzfristig in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen und war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung noch nicht bekannt.

 

Aus den beiden Salden (laufende Verwaltungstätigkeit/Investitionstätigkeit) ergibt sich insgesamt eine Finanzmittelveränderung in Höhe von 6.445.240,58 EUR.

 

Unter Berücksichtigung einer haushaltsunwirksamen Umbuchung in Höhe von insgesamt 21.000.000,00 EUR in den städtischen Cashpool hat sich zum Stichtag 31. Dezember 2019 ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 1.347.451,41 EUR ergeben. 

 

Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2019 wurden durch den Leiter des Sondervermögens festgestellt (Anlage 3).


 

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Anlagen

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