Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Metropolregion Hannover    Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH der neuen Version des Gesellschaftsvertrags gemäß anliegendem Entwurf vom 25. Juni 2021 zuzustimmen.

 

 2. Der Finanzierungsvereinbarung mit Stand des Entwurfs vom 25. Juni 2021, beinhaltend die wesentlichen Punkte:

 

• Vereinbarung einer Laufzeit ab 1. Januar 2022 in fünfjährigen Zyklen mit  
   Kündigunsfristen von jeweils einem Jahr vor Ablauf eines Zyklus, somit erstmals zum
   31. Dezember 2026, sowie

 

• Zahlung eines jährlichen Gesamt-Gesellschafterbeitrags von insgesamt 210.000 €,
  bestehend aus einem Gesellschafterbeitrag von 160.000,- € und einem Sonderbeitrag  
  als namensgebende Stadt von 50.000,- €

 

     wird zugestimmt.

 

     Die Verwaltung wird ermächtigt, die Finanzierungsvereinbarung mit Stand des Entwurfs  
     vom 25. Juni 2021 zu unterzeichnen.“

 

 
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Auf Wunsch des Aufsichtsrats der Metropolregion Hannover Braunschweig Wolfsburg Göttingen GmbH (MR GmbH), dessen Vorsitz Herr Oberbürgermeister Markurth innehat, hat sich vor sechs Monaten ein Arbeitskreis (Gesellschafterausschuss) konstituiert, der die Weiterentwicklung und in Teilen die Neupositionierung der Gesellschaft erarbeitet und abgestimmt hat.

 

 

Neben Entsandten aus den Büros der Oberbürgermeister der vier namensgebenden Städte haben auch Vertreterinnen und Vertreter aus dem „Verein Kommunen“, dem „Verein Wissenschaft“, dem „Verein Wirtschaft“ in der Metropolregion sowie aus dem Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung sowie dem Niedersächsischen Finanzministerium an den Sitzungen des Gesellschafterausschusses teilgenommen.

 

In mehreren Sitzungen und Workshops sowie stets in enger Abstimmung mit den Beteiligungsreferaten des Landes Niedersachsen und der Städte aus dem Gesellschafterkreis ist der Entwurf für einen neuen „Gesellschaftsvertrag“ entstanden. Ebenfalls Ergebnis der Arbeitssitzungen sind eine „Finanzierungsvereinbarung“ sowie eine „Compliance-Richtlinie“.

 

Die Metropolregion GmbH bittet ihre Gesellschafter um Zustimmung zu den erzielten Ergebnissen und Vereinbarungen, durch die die Metropolregion GmbH neue Gestaltungskraft und Wirkung im metropolitanen Verbund erhalten wird. Gerade in den Handlungsfeldern „Mobilität“, „Gesundheitswirtschaft“ sowie dem „internationalen Standort-Marketing“ könnten dadurch in Zukunft bessere Ergebnisse für den gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum der Metropolregion erzielt werden.

Die von der Gesellschaft vorgelegte Zeitplanung sieht vor, dass nach Befassung der zuständigen Gremien der einzelnen Gesellschafter in den Monaten Juni und Juli 2021 im Anschluss die Gesellschafterversammlung der Metropolregion GmbH die notwendigen Beschlüsse fassen kann.

 

Die Namensgebung der Gesellschaft wird zwischen den Gesellschaftern aktuell noch abschließend verhandelt. Um den neuen Gesellschaftsvertrag, wie beabsichtigt, im 3. Quartal 2021 verabschieden zu können, sollen die Beschlüsse seitens der Gesellschafter bereits jetzt gefasst werden.

 

Die Gesellschaft führt hierzu aus:

„Im Zuge der Verhandlungen zur Namensgebung ist von den politischen Verhandlungsführern angestrebt, dass die Höhe der zugesagten Gesellschafterbeiträge (inklusive von Sonderbeiträgen) erhalten bleiben kann.

 

Sollte eine überarbeitete Namensgebung der Gesellschaft erfolgen, ändert sich der Name der Gesellschaft bei allen weiteren Nennungen im Vertragswerk (Gesellschaftervertrag, Finanzierungsvereinbarung und Compliance-Richtlinie) entsprechend.“

 

Zu Beschlusspunkt 1:

 

Die wesentlichen inhaltlichen Aspekte, zu denen eine konsensuale Weiterentwicklung und Formulierung in einem Entwurf für einen neuen Gesellschaftervertrag vereinbart werden konnte, betreffen:
 

• Neue Rollen und Aufgabenbeschreibungen der MR GmbH zur Stärkung der GmbH als zentrale und richtungsweisende Einheit für die metropolregionale Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern

• Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung für mindestens 5 Jahre

• Verschlankung der Gesellschafterversammlung

• Abschaffung des Parlamentarischen Beirats

• Verständigung auf eine/n direktangestellte/n Geschäftsführer/in in der MR GmbH

• Öffnung der Stellvertretung im Aufsichtsrat

• Einrichtung eines Gesellschafterausschusses als neues Gremium zur Beratung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates zur strategischen Ausrichtung und operativen Umsetzung des Arbeitsprogramms

 

 

 

Zu Beschlusspunkt 2:

 

Die ursprünglich vom Rat der Stadt Braunschweig im Jahr 2009 - im Zuge der Gründung der MR GmbH - ratifizierte Kooperationsvereinbarung zur Finanzierung der Gesellschaft wurde aufgrund von diversen zu klärenden Sachverhalten nicht unterzeichnet.

 

Da die Finanzierung der Gesellschaft dringend sicherzustellen ist, soll dies in Form der jetzt vorgelegten Finanzierungsvereinbarung (Entwurfsstand 25. Juni 2021) erfolgen.

 

Die Stadt Braunschweig erhöht hierbei ihren jährlichen Gesellschafterbeitrag von zurzeit 50.000,- € auf 210.000,- € ab 1. Januar 2022 für mindestens 5 Jahre.

 

Die jährliche Mehrbelastung des städtischen Haushalts von 160.0000,-  ab dem Jahr 2022 ist bislang in der Mittelfristplanung nicht verankert.

 

Diese Mittel sind im Rahmen der Mittelanmeldungen zum städtischen Haushalt 2022 zusätzlich bereitzustellen.

 

 

Auf Vorschlag der Gesellschafterin Landeshauptstadt Hannover sollen künftig für die Gesellschaft zusätzlich Compliance-Regeln Anwendung finden. Diese sind ergänzend dieser Vorlage (Fassung vom 14. Juni 2021) ebenfalls beigefügt.

 


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise