Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16458
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Mietverhältnisses Langer Hof 8, 1. OG, für das Referat 0610 (Stadtbild und Denkmalpflege)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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01.07.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt hat im Langer Hof 8, 1. OG, bereits seit rd. 7 Jahren 330,62 m² als Bürofläche für das Referat 0610 (Stadtbild und Denkmalpflege) angemietet. Der Mietvertrag läuft nach der Festlaufzeit zum 31.08.2022 aus.
Im Zusammenhang mit der zurzeit verhandelten Anmietung der Fläche Langer Hof 6, 1. OG, voraussichtlich zum 01.01.2022 ist sowohl seitens des Vermieters als auch von der Stadt aus Synergiegründen eine vorzeitige Verlängerung des Vertrages gewünscht. Es ist geplant, einen Durchbruch zu der Mietfläche Langer Hof 6, 1. OG, zu schaffen, um die innenliegende Teeküche der vorgenannten Verwaltungseinheit in einen Raum mit Tageslicht und Aufenthaltsqualität im Langen Hof 6, 1. OG zu wandeln. Auch das behindertengerechte WC im Langer Hof 6, 1. OG, kann aufgrund des Durchbruchs vom Langen Hof 8, 1. OG, mitbenutzt werden.
Das Mietobjekt soll für eine feste Mietdauer von 10 Jahren ab dem 01.01.2022 weiterhin angemietet werden. Die Stadt Braunschweig hat das Optionsrecht, den Vertrag im Anschluss an diese Festlaufzeit zweimal um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Diese Absicht muss der Vermieterin 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer schriftlich mitgeteilt werden.
Die IT-Anbindung an das städtische Daten- und Telefonnetz ist bereits vorhanden.
Die Miethöhe ist nach Lage und Gebäudezustand angemessen.
