Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16220

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie (COVID-19) auch im Jahr 2021 werden die nachfolgenden Beschlüsse in Bezug auf den ‚Braunschweiger Härtefallfonds für Geschädigte der Corona-Pandemie‘ gefasst:

 

  1. Die beigefügte „Richtlinie über die Gewährung von Sonderstipendien für Künstlerinnen und Künstler im Zusammenhang der COVID-19-Pandemie“ ersetzt den Kulturteil der bisherigen „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen als Soforthilfe zur Unterstützung durch von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten kleinen und mittleren Unternehmen, Selbstständigen, Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe sowie zur Unterstützung von Kultureinrichtungen, Kulturschaffenden und sonstige Einrichtungen“. Die verbleibenden Finanzmittel aus dem ursprünglichen Fondsumfang (1 Mio. Euro) werden hierfür eingesetzt.

 

  1. Die unter 1. benannte bisherige Corona-Kulturhilfsfondsrichtlinie wird mit Ablauf des 18. Juli 2021 außer Kraft gesetzt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in eigener Verantwortung, eine Auswahlkommission zur Entscheidung über die Stipendienanträge einzuberufen.

 

  1. Die Verwaltung wird daher ermächtigt, die Richtlinie im Bedarfsfall anzupassen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In Umsetzung der Beschlussfassung des Rates (Drucksache-Nr. 21-15997 Dringlichkeitsantrag: Weiterentwicklung des Corona-Hilfsfonds für Kulturschaffende) wurde von der Verwaltung kurzfristig ein Richtlinienentwurf entwickelt, mit dem der Corona-Kulturhilfsfonds zu einem Sonderstipendienprogramm umgewidmet werden kann (Anlage).

 

Die Verwaltung hat insbesondere geprüft, wie eine Unterstützung in Ergänzung zu den Corona-Hilfen des Bundes und Landes aufgesetzt werden kann, wobei eine Überschneidung zu diesen sonstigen Hilfen vermieden werden soll, um die in der Vergangenheit eingetretene reduzierte Wirkung der aktuellen Corona-Kulturhilfsfondsrichtlinie zu vermeiden. Daher wird die vorliegende Richtlinie in Ergänzung zur bestehenden Kulturförderrichtlinie konstruiert. 

 

Die anliegende Richtlinie trifft grundlegende Regelungen über den Zweck des Sonderstipendiums, die Anspruchsberechtigung und weitere Verfahrensregeln zum verwaltungsmäßigen Ablauf.

Zusammenfassung des Sonderstipendienprogramms:

 

Ziel der Förderung

 

Mit den Stipendien sollen freischaffende, professionell arbeitende Braunschweiger Künstlerinnen und Künstler darin unterstützt werden, trotz anhaltender corona-bedingter Einschränkungen im Veranstaltungs-, Auftritts- und Ausstellungsbetrieb ihre künstlerische Arbeit fortzusetzen. Die Künstler*innen sollen befähigt werden, die aktuelle Situation trotz der erheblichen Einschränkungen kreativ zu nutzen und ein konkret benanntes, auch unter Corona-Bedingungen realisierbares Arbeitsvorhaben umzusetzen.

 

rderumfang

 

Das Sonderstipendienprogramm wird als fünfmonatiges Programm mit einer monatlichen Fördersumme in Höhe von 1.000 Euro ausgeschrieben. Für Ensemble gilt derselbe Förderumfang von fünf Monaten à maximal 1.000 Euro.

 

Hintergrund des vorgeschlagenen Förderumfangs ist, dass die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen nur bis zur Höhe von 5.000 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung (Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG) gehört. Bei Antrags- und Bewilligungssummen über 5.000 € ist somit ein Beschluss des zuständigen politischen Organs über die Förderanträge herbeizuführen.

Um eine schnellstmögliche Auszahlung der Stipendien zu ermöglichen, wird vorgeschlagen den Gesamtförderumfang von 5.000 Euro nicht zu überschreiten.

 

Ausgehend von Restmitteln aus dem bisherigen Corona-Kulturhilfsfonds i. H. v. ca. 400 T€ (Stand: 03. Juni 2021) könnten somit ca. 80 Stipendien ermöglicht werden. Die genaue Anzahl der verfügbaren Stipendien kann erst nach Beschlussfassung des Rates bestimmt werden, da bis zum Stichtag noch Anträge nach Maßgabe der Richtlinie des Härtefallfonds gestellt werden können.

 

Verfahrensweise

 

Die Ausschreibung der Stipendien erfolgt vom 19. Juli bis zum 19. August 2021. Anträge werden ausschließlich in elektronischer Form entgegengenommen. Dem Antrag ist eine aussagefähige Beschreibung des künstlerischen Vorhabens beizufügen (ca. 3.000 Zeichen).

 

Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen und der Qualität der künstlerischen Vorhaben. Für die Beurteilung der künstlerischen Qualität wird eine Auswahlkommission einberufen. Diese besteht aus fachlich zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung und externen Fachexperten. Die Besetzung erfolgt nach Beschlussfassung des Rates. Der AfKW wird über die Besetzung informiert.

 

Die vergebenen Stipendien sollen zum 01. Oktober 2021 starten. Die im Rahmen des Stipendiums durchgeführte künstlerische Arbeit muss bis zum 28.02.2022 abgeschlossen werden

 

Die Stipendiat*innen verpflichten sich, ihre durch das Stipendium ermöglichte künstlerische Arbeit in Form eines Tätigkeitsberichts (ca. 5.000 Zeichen) zu dokumentieren.

 

Der AfKW wird über die Stipendienvergabe und die künstlerischen Ergebnisse informiert werden.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise