Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt      4E.210357 -  Wohnungslosenunterkunft An der Horst / Umbau

Sachkonto     421110 Grundstücke und bauliche Anlagen / Instandhaltungen

 

 

Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 718.500,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2021 0,00 €

überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 718.500,00

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 718.500,00 €

 

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.04.2021 dem Umbau und der Sanierung des Gebäudes 1 der Wohnungslosenunterkunft An der Horst zugestimmt und die Gesamtkosten mit 1.048.500 € festgestellt - vgl. Vorlage 21-15665-.

 

Im Haushaltsjahr 2020 standen auf dem Projekt 4E.210357 Wohnungslosenunterkunft An der Horst / Umbau 330.000 € zur Verfügung. Die fehlenden Mittel i. H. v. 718.500 € sollen überplanmäßig bereitgestellt werden, damit die Maßnahme so schnell wie möglich durchgeführt werden kann.

 

Am 02.07.2020 hatte sich im Haus 1 der Wohnungslosenunterkunft „An der Horst“ ein Feuer ereignet. Für die vor dem Brand dort untergebrachten 16 Personen wurden wegen der durch das Ereignis verursachten Kontamination externe Räumlichkeiten angemietet; das Gebäude steht seitdem leer.

 

Die Öffentliche Versicherung übernimmt die Kosten der Schadensbeseitigung i. H. v. 178.000 €.

 

Seitens der Sozialverbände und der Politik besteht konstant die Forderung, die Gemein-schaftsunterkunft „An der Horst“ zu verbessern, daher sollen in diesem Gebäude einzelne kleine Wohneinheiten mit eigenen Sanitärbereich und einer kleinen Pantryküche entstehen.

 

Nach der bereits durchgeführten, von der Öffentlichen Versicherung veranlassten, Brand-schadensanierung, also Entsorgung und Dekontamination von betroffenen Bauteilen, sind Schäden an der Bausubstanz sichtbar geworden, die in dieser Maßnahme ebenfalls behoben werden müssen. Weiterhin sind Forderungen der Bauordnung und Feuerwehr umzusetzen. Hierzu gehören z. B. größere Fenster zur leichteren Personenrettung, T-30 Türen und ein Rauchabzug im Treppenhaus.

 

Durch die Verbesserung der Gemeinschaftsunterkunft ist eine Minimierung der Schadenfälle zu erwarten. Zudem wird die Bedrohungssituation für die Mitarbeiter vor Ort reduziert. Auch fixe Kosten wie z.B. Miete können eingespart werden, je eher die Arbeiten realisiert werden.

 

Zur Deckung können u. a. Haushaltsmittel der Projekte GS Altmühlstraße / Fassadensanie-rung und Johannes-Selenka-Schule / Fassadensanierung herangezogen werden. Beide Maßnahmen sollen jeweils mit weiteren notwendigen Sanierungen an den genannten Schulen gebündelt und neu konzipiert werden. Die Deckungsmittel sollen 2022 nachveranschlagt werden. Dies wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 haushaltsneutral erfolgen.

 

Weiterhin werden als Deckung Mittel des Projektes GY MK (Echternstr.) / Fenstersanierung angeboten. Hierbei handelt es sich um ersparte Haushaltsmittel.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Minderaufwendungen

4E.210250.00.505 / 421110

GS Altmühlstraße / Fassadensanierung

116.900

Minderaufwendungen

4E.210272.00.505 / 421110

BBS Johannes-

Selenka Schule /

Fassadensanierung

542.400

Minderaufwendungen

4E.210353.00.505 / 421110

GY MK (Echternstr.) /

Fenstersanierung

59.200

 

 

 


 

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