Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16378
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Gymnasiums Gaußschule; Ersatz der Sporthalle durch einen Neubau für Unterricht, Raumprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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02.07.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ratsbeschluss
Der Rat hat am 16.02.2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird gebeten, die Raumprogrammbeschlüsse für die Gaußschule und das Wilhelm-Gymnasium bis zum 2. Quartal 2021 zu erstellen und den Gremien zum Beschluss vorzulegen.
Zur Verwendung der bereits im Haushaltsentwurf 2021 eingeplanten Mittel erstellt die Verwaltung ein Konzept mit folgenden Zielstellungen und legt diese dem Rat zur Beschlussfassung vor:
- Die fehlenden allgemeinen Unterrichtsräume (AUR) am Wilhelm-Gymnasium sind nach Möglichkeit auf dem Schulgelände zur Verfügung zu stellen, dazu ist der Neubau eines Erweiterungsbaus vorzusehen.
- Die fehlenden allgemeinen Unterrichtsräume (AUR) an der Gaußschule sind nach Möglichkeit auf dem Schulgelände zur Verfügung zu stellen. Die für die Errichtung zusätzlicher Unterrichtsräume benötigten Kapazitäten werden durch den Abriss der sanierungsbedürftigen Sporthalle geschaffen.
In dem Konzept macht die Verwaltung ebenso Vorschläge für die Schaffung der benötigten Sporthallenkapazitäten.
Die im Haushaltsentwurf 2021 vorgesehenen Finanzraten sind einzuhalten.“
2. Ausgangslage, Raumbedarf
Die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren (G9), die bereits im Schuljahr 2020/
2021 zu einem 13. Schuljahrgang an allen Gymnasien geführt hat, gab den Anlass, die räumlichen Bedingungen an allen Gymnasien zu überprüfen. Als Basis für diese Überprüfung dient das im Vorfeld entwickelte Standardraumprogramm (SRP) für Gymnasien
(s. Ds 20-12485 und 20-12485-01). Die Überprüfung ist im letzten Jahr abgeschlossen worden und hat im Ergebnis dazu geführt, dass an vielen Gymnasien die vorhandenen Ressourcen für einen zusätzlichen Jahrgang nicht ausreichen.
Für die Gaußschule hat der Vergleich des Raumbestandes mit dem im SRP beschriebenen Bedarf für ein vierzügig geführtes Gymnasium ebenfalls zu einem rechnerischen Defizit an Räumen geführt. Seit dem Schuljahr 2020/2021 stehen der Gaußschule daher fünf AUR und eine Lehrerstation in der Schulanlage der Berufsbildenden Schulen V, Kastanienallee 71, für einen Schuljahrgang als Interim zur Verfügung. Die Nutzung dieses Interims ist bis auf weiteres möglich. Für den Fach- und Sportunterricht müssen die Schülerinnen und Schüler an den Hauptstandort pendeln.
Der Raumbestand der Gaußschule bietet keine dauerhaften Optionen der Nachverdichtung oder deutlichen Nutzungsoptimierung. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Optionen für eine räumliche Erweiterung der Schulanlage geprüft. Die Basis dafür bildete eine gemeinsam mit der Schule entwickelte Prioritätenliste mit der Fläche für die am dringendsten benötigten Räume. Die Machbarkeitsstudie hat zu dem Ergebnis geführt, dass für eine dauerhafte bauliche Lösung, die auch wirtschaftlich ist, nur ein Ersatzneubau auf der Fläche der derzeit vorhandenen nicht DIN-gerechten Ein-Fach-Sporthalle in Frage kommt. Alle anderen Optionen würden nur zu temporären Lösungen führen bzw. könnten nicht einmal das Mindestbauvolumen nach der Prioritätenliste abdecken. Mit einem Ersatzneubau an Stelle der Sporthalle könnten auf der neu zu schaffenden Nutzungsfläche von 1.453 m² alle räumlichen Bedarfe abgedeckt werden, die von der Schule im Rahmen der Raumprioritätenliste benannt worden sind. Aufgrund der auf dem nicht erweiterbaren Grundstück im Bereich des Löwenwalls nur sehr begrenzt vorhandenen Flächenreserven ist derzeit davon auszugehen, dass die erforderlichen Fahrradeinstellplätze in einem Fahrradkeller unterzubringen sind. Weiterhin ist für den Nachweis der erforderlichen Schulhoffläche ggf. die Dachfläche des Erweiterungsbaus als nutzbare Dachterrasse herzustellen. Beide Punkte sind im weiteren Projektverlauf insbesondere unter wirtschaftlichen Aspekten detaillierter zu untersuchen und ein entsprechender Lösungsansatz ist zu entwickeln.
3. Raumprogramm
Der Neubau als Ersatz für die Bestandssporthalle soll als dreigeschossiger Neubau ausgeführt werden. Das bestehende Untergeschoss soll in Teilen erhalten bleiben, da in diesem die Gebäudetechnik für die gesamte Schulanlage untergebracht ist.
In dem Neubau sollen fünf Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) bzw. Differenzierungsräume mit je 62 m², sechs Kursräume mit je 50 m² und drei kleine Differenzierungsräume mit je
20 m², ein Raum für Darstellendes Spiel mit 124 m² nebst Sammlung und ein Ganztagsbereich mit ca. 200 m² sowie ein Lehrmittelraum mit 40 m² und ein kleiner Lehrerarbeitsbereich mit 20 m² hergestellt werden. Außerdem sind ein Umkleidebereich für den Außen-Sport-Unterricht (der i. d. R. auf dem Löwenwall erteilt wird) mit 103 m² sowie ein Lagerraum für Außenspiel- und Sportgeräte eingeplant. Die geplanten Unterrichträume bilden das rechnerische Defizit der Schule vollumfänglich ab. In den neu entstehenden Ganztagsbereich sollen Ganztagsnutzungen aus dem Bestand verlagert werden. Damit kann eine moderne Mediathek mit Ruhebereich entstehen. Die freiwerdenden Raumressourcen im Altgebäude (ca.
106 m²) sollen für die Vergrößerung der Mensa genutzt werden. Die derzeit zur Verfügung stehende Speisefläche ist nicht auskömmlich.
Das Raumprogramm ist mit der Schule abgestimmt.
Eine Übersicht über das detaillierte Raumprogramm ist als Anlage beigefügt.
4. Ersatz der Sporthallenkapazitäten
Es finden zurzeit Prüfungen zu einer möglichen Realisierung einer Zwei-Fach-Sporthalle auf dem Schulgelände der Außenstelle des Wilhelm-Gymnasiums statt. Ein Ersatz der vorhandenen nicht DIN-gerechten Ein-Fach-Sporthalle mit einer DIN-gerechten Zwei-Fach-Sport-halle wäre ein Baustein zum Erhalt bzw. Ausbau von Sporthallenkapazitäten in der Innenstadt. Ein Teil der Hallenkapazität der neuen Zwei-Fach-Sporthalle könnte auch der Gaußschule zur Verfügung gestellt werden. Die Prüfungen zum Ausbau der Sporthallenkapazitäten für die Innenstadtschulen laufen weiter. Sie sind aber sehr zeitintensiv, so dass bisher noch keine weiteren Zwischenergebnisse vorliegen.
Eine bauliche Umsetzung des Raumprogramms für die Gaußschule wird aber davon abhängen, wo und wann es gelingt, im (erweiterten) Innenstadtbereich weitere Sporthallenkapazitäten aufzubauen. Im Idealfall sollte der Abriss der Bestandssporthalle der Gaußschule und die Realisierung des Raumprogramms nach dem Aufbau weiterer möglichst innerstädtischer Sporthallenkapazitäten erfolgen. Dieses wird aber nicht vor 2024 möglich sein. Hierüber ist die Schule informiert und trägt dieses Vorgehen mit. Die Verwaltung wird hierzu berichten.
Es ist beabsichtigt, das Raumprogramm für die Erweiterung des Wilhelm-Gymnasiums in der Sitzung des Schulausschusses im September zu behandeln.
5. Kosten und Finanzierung
Für den Neubau und die Umwidmungen im Bestand wird ein grober Kostenrahmen von rd. 10,4 Mio. € angenommen, der im weiteren Verfahren überprüft wird.
Nach dem Ratsbeschluss sind die im Haushaltsplanentwurf 2021 vorgesehenen Finanzraten einzuhalten, die danach unter dem Projekt „GY Gaußschule / Erweiterung G8/G9 (4E.210347)“ zur Verfügung stehen:
Gesamt in T€ | 2021 in T€ | 2022 in T€ | 2023 in T€ | 2024 in T€ |
3.900 | 200 | 400 | 1.600 | 1.700 |
Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2022 ist vorgesehen, die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel haushaltsneutral einzuplanen.
Hinsichtlich der zeitlichen Planungen und der baulichen Abhängigkeiten wird auf den 2. Absatz unter Ziffer 4 verwiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,4 kB
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