Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16549
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Kita Schölkestraße um 2 Krippengruppen, Schölkestr. 1 d, 38118 Braunschweig hier: Kostenerhöhung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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20.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der Baumaßnahme Erweiterung Kita Schölkestraße um 2 Krippengruppen
werden sich zusätzliche Mehrkosten in Höhe von 128.900 € ergeben.
Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 14.10.2020 den Mehrkosten der Baumaßnahme zugestimmt und die Gesamtkosten mit 1.749.600 € festgestellt.
Die sich durch die erneute Kostenerhöhung ergebenden Gesamtkosten betragen
1.878.500 €.
Die Kostenerhöhung wird wie folgt begründet:
Im Zuge der Bauabwicklung haben sich Mehrkosten ergeben, die im Wesentlichen auf nachstehende Ursachen zurückzuführen sind:
- Mehrmengen an befestigten Außenanlagen aufgrund Erfordernis Wegerecht und Feuerwehrzugänglichkeit zu Nachbargrundstücken.
- Wiederholte Ausschreibungen, da z. B. die Holzfassade erst nach mehreren Anläufen vergeben werden konnte. Dadurch Verzug in der Beauftragung, welche sich gerade hier mit den längeren Lieferzeiten und deutlichen Preissteigerungen sehr stark wiederspiegelt (konjunkturelle Steigerung durch Corona).
Einsparungen zur Reduzierung der Baukosten können nur bedingt aufgezeigt werden. Die Bereitstellung der Mehrkosten ist zur Schaffung der Funktionsfähigkeit der Maßnahme erforderlich.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden noch in diesem Haushaltsjahr benötigt, weil zum einen die Flucht- und Rettungspläne für den Erweiterungsbau beauftragt werden müssen, ohne die keine bauordnungsrechtliche Abnahme ausgesprochen wird. Weiterhin müssen die die Außenanlagen noch in diesem Jahr bepflanzt werden, weil sich die Kinder ansonsten auf unbefestigtem Gelände bewegen müssten; deshalb würde die Verweigerung der Betriebserlaubnis durch die Landesschulbehörde drohen. Schließlich sind sechs zusätzliche Erzieherinnen zum vorgesehenen Betriebsbeginn am 01.09.2021 eingestellt worden, die ab diesem Zeitpunkt vergütet werden.
Daher wird die Verwaltung dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen einen Antrag auf Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 128.900 € zur Entscheidung
vorlegen.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,5 kB
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