Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16710-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anbindung der Antidiskriminierungsstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Integrationsfragen
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Vorberatung
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14.09.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Aufgabe „Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle“ wird mit den in der Begründung dargestellten Auswirkungen für einen Zeitraum von drei Jahren von der Stadt Braunschweig auf die VHS Braunschweig GmbH übertragen.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden abschließenden gesellschafts-
beihilfe-, vergabe- und steuerrechtlichen Prüfungen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Beschlusstext der Vorlage 21-16710 wird durch die Ergänzungsvorlage 21-16710-01 unter Vorbehalt gestellt. Die erforderlichen gesellschafts-, beihilfe-, vergabe- und steuerrechtlichen Prüfungen zur Anbindung der Antidiskriminierungsstelle waren zu Beginn des Gremienlaufs noch nicht abgeschlossen. Im Folgenden wurden im Sachverhalt die entsprechenden Textpassagen geändert.
Mit Beschluss des Rates vom 24. März 2020 (Drucksache 19-11208-02) ist die Verwaltung mit der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle beauftragt worden. Zur Einrichtung
und zum Betrieb dieser Stelle stehen jährlich 175.000 Euro (Personal- und Sachkosten) im städtischen Haushalt zur Verfügung.
Zur Umsetzung dieser Aufgabe wurde im Frühjahr 2020 eine Initiatorengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Diskriminierungsdimensionen (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) gegründet. In einem breit angelegten partizipativen Prozess wurde der Aufbau eines Netzwerkes Antidiskriminierung und einer
Antidiskriminierungsstelle Braunschweig entwickelt. Unterstützt wurde die Gruppe dabei vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) und einer Prozessbegleitung.
Es wurden 50 Interviews mit im Handlungsfeld tätigen Institutionen, Vereinen, Initiativen und Bürgerinnen und Bürgern geführt. Eine Betroffenenbefragung mit 100 Teilnehmenden wurde vorgenommen. Die Ergebnisse beider Befragungen sowie die Ergebnisse der ersten Beteiligung im Rahmen der Demokratiekonferenz in 2019 sind in die Konzeptentwicklung der Antidiskriminierungsstelle mit eingeflossen. Der Konzeptentwurf wurde im Mai 2021 digital auf einer Partizipationsplattform für die breite Öffentlichkeit einsehbar und kommentierbar gestellt worden. Mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern wurden registriert. Die Anregungen, Ergänzungen und Vorschläge aus dieser Beteiligung wurden geprüft und weitestgehend in den Konzeptentwurf eingearbeitet. Das Konzept liegt nun vor und der Auftakt des Netzwerkes Antidiskriminierung fand am 29. Juni 2021 - ebenfalls unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit - im Rahmen einer hybriden Veranstaltung statt.
Bei der Frage der Anbindung der Antidiskriminierungsstelle sind die Faktoren Neutralität
des Trägers/der Trägerinnen sowie die Pflicht, alle im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgehaltenen Diskriminierungsformen gleichermaßen zu vertreten von großer Wichtigkeit. Um die zentrale Antidiskriminierungsstelle dennoch zeitnah umsetzen zu können und ein langwieriges Vergabeverfahren zu vermeiden, wird empfohlen, die Antidiskriminierungsstelle Braunschweig befristet auf drei Jahre bei der VHS Braunschweig GmbH im Bereich Politische Bildung anzusiedeln. Die Räumliche Unterbringung soll gemeinsam mit dem Projekt "Demokratie leben!", das ebenfalls dem Bereich Politische Bildung der VHS angehört, in den städtischen Räumen Schuhstraße 24 erfolgen.
Die Einhaltung der gesellschafts-, beihilfe-, vergabe- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zur Übernahme dieses Auftrags werden derzeit von der VHS rechtlich geprüft. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung erfolgt eine erneute Beteiligung der Gremien.
Die von der Antidiskriminierungsstelle zu leistende Koordinierungsarbeit und Beratungsdienstleistung sind im Wesentlichen im Bildungsauftrag der VHS verankert. Die VHS Braunschweig GmbH ist gemäß ihrem Leitbild als Eigengesellschaft der Stadt Braunschweig ein Dienstleistungsbetrieb für Bildung, Beratung, Beschäftigung, Qualifizierung und Kultur. Zugang für alle, unabhängig von sozialer Schicht, Bildungsabschluss und Alter, Religion, Weltanschauung und Staatsangehörigkeit gehört zum Selbstverständnis ihrer Arbeit. Sie handelt in öffentlicher Verantwortung, ist als Bildungsanbieter Ort für Begegnung, Teilhabe und gesellschaftliche Integration. Sie ist dem Gemeinwohl verpflichtet und berücksichtigt die Belange von Frauen, Kindern und Männern gleichermaßen. Sie lebt und fördert Vielfalt im Sinne eines produktiven und wertschätzenden Umgangs mit religiösen und kulturellen Unterschiedlichkeiten. In diesem Zusammenhang können noch Entscheidungen des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der VHS Braunschweig GmbH erforderlich werden.
Mit Hilfe einer ausführlichen Evaluation soll vor Ablauf der Befristung innerhalb des Netzwerkes Antidiskriminierung die Ansiedlung der Antidiskriminierungsstelle bewertet und über die weitere Anbindung entschieden werden.
Die Initiatorengruppe hat sich mehrheitlich für diese Verfahrensweise ausgesprochen.
