Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16723
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzpflanzungen zum Ausgleich des Substanzverlustes aufgrund der Haushaltskonsolidierung in bezirklichen Grünanlagen des Stadtbezirkes 321
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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22.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grundlage des Antrags "Substanzerhaltene Grünpflege in den Ortsteilen" (DS 17-04818) der Fraktionen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen beschloss der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 20.06.2017 die mit dem Haushaltsplan 2002 beschlossene Absenkung des Pflegestandards in 22 Ortsteilen sowie vier Gewerbegebieten aufzuheben. Während der Absenkung wurden in den betroffenen Bereichen lediglich die Spieleinrichtungen für Kinder und Jugendliche, die Außenanlagen an Kindertagesstätten und Schulen sowie Schulsporteinrichtungen in einem Umfang gepflegt, wie es für eine Substanz- und Funktionserhaltung der Anlagen erforderlich ist.
An allen anderen Grünbeständen und Freizeiteinrichtungen, die in der Verantwortung des Fachbereiches Stadtgrün und Sport stehen, wurden die Arbeiten zur Pflege und Instandhaltung weitestgehend eingestellt und lediglich Maßnahmen zur Abwehr akuter Gefahren sowie zur Gewährleistung einer eingeschränkten Verkehrssicherheit durchgeführt.
Die Auswirkungen der über einen Zeitraum von über 15 Jahren reduzierten Pflegeaufwendungen an der grünen Infrastruktur wurden auf der Grundlage eines standardisierten Kartier- und Bewertungsschlüssel in Anlehnung an den "Bildqualitätskatalog Freianlagen" der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (kurz FLL) als gravierend eingeschätzt. Die Folgewirkungen haben bei einer Vielzahl von Vegetationsflächen zu erheblichen bzw. völligem und irreversiblem Funktions- und Substanzverlusten geführt, die lediglich durch eine Instandsetzung im Sinne einer Sanierung ausgeglichen werden können, um wieder einen funktionsgerechten Zustand zu erreichen.
Um die Folgewirkungen des eingetretenen Substanzverlustes, vorrangig im Straßenbegleit-grün auszugleichen, wurde vom Fachbereich 67 ein "Konzept zum Ausgleich des Substanzverlustes vorgelegt (DS 18-09396).
Dieses Konzept sieht einen Stufenplan mit einer Laufzeit von acht Jahren für die funktionsgerechte Instandsetzung und Wiederherstellung der Schäden vor. In den Haushaltsjahren 2019 - 2022 sollen zunächst vorrangig die Folgewirkungen an den Grünflächen ausgeglichen und saniert werden.
Die vollständige Sanierung der Vegetationsbereiche soll über die Neuanlage von möglichst wirtschaftlichen, pflegereduzierten und robusten aber auch attraktiven Pflanzungen erfolgen. Im Straßenbegleitgrün sind über die Verwendung der bodendeckenden Gehölze hinaus sowohl Rasenansaaten als auch Ansaaten mehrjähriger Wildblumenmischungen vorgesehen. Einzelne Pflanzflächen mit partiellen Ausfällen können durch Ergänzungen mit Pflanzen der gleichen Sorte saniert werden. Weiterhin ist vorgesehen einzelne Rasenflächen mit Solitär-sträuchern aufzuwerten.
Ergänzend werden einzelne verwilderte Solitärsträucher und Gehölzbestände mit einem Pflegeschnitt grundlegend entsprechend der natürlichen Wuchsform neu aufgebaut.
Für die Sanierung der Pflanzflächen ist mit Blick auf eine nachhaltige pflegeleichte Ausrichtung der Pflanzung in den besonders stark mit Wurzelunkräutern verkrauteten Bereichen ein Bodenaustausch erforderlich. Ziel der Sanierung ist es, robuste und pflegbare Grünflächen zu entwickeln. Um dauerhaft einen guten Pflegezustand zu erreichen, wurden verschiedene Konzepte erarbeitet.
Konzept 1: Bepflanzung mit Bodendeckern, Bedeckung der Pflanzflächen mit Mulch
- Potentilla fruticosa 'Darts Golddigger'
- Rose 'Gärtnerfreude'
- Rose 'The Fairy White'
- Spirea decumbens
- Symphoricarpos x chenaultii 'Hancock'
Konzept 2: Begrünung durch Saatarbeiten
- Ansaat vorn Gebrauchsrasen RSM 2.3
- Ansaat von Blühmischung, "Salzverträgliche Bankettmischung" (UG 05); 50% Blumen
- 50% Gräser
Konzept 3: Solitärsträucher in Verbindung mit Rasenflächen
- Amelanchier lamarckii
- Cornus kousa
- Cornus mas
- Hamamelis japonica
- Magnolia stellata
- Viburnum x bodnantense 'Dawn'
Konzept 4: Staudensystempflanzung
- Konzept ‚Pippi', Hauptfarben Blau/Gelb, Höhe 30-90 cm, Standort schattig
Im Stadtbezirk 321 ist für das Jahr 2021 die Instandsetzung der Vegetationsflächen, die aufgrund der Haushaltskonsolidierung 2002 in bezirklichen Grünanlagen erheblichen Schaden genommen haben, an folgenden Standorten geplant:
Ortsteil | Gehölzflächen | Saatflächen | Systemstauden | Pflegeschnitt |
Lamme | 301 m² | 35 m² | 85 m² | 197 m² |
Völkenrode | 753 m² | 612 m² | 0 m² | 38 m² |
Watenbüttel | 236 m² | 988 m² | 0 m² | 198 m² |
Die Gesamtfläche der zu bearbeitenden Pflanzflächen im Stadtbezirk 321 beläuft sich auf ca. 3.443 m². Die genaue Flächenaufteilung ist aus der Anlage sowie dem Plan ersichtlich.
In Zusammenarbeit mit dem Julius Kühne Institut (JKI) wurden einzelne Flächen ausgewählt, die im Rahmen eines Forschungsprojektes für Untersuchungen zum Bestand und zur Entwicklung heimischer Wildbienen im Straßenbegleitgrün herangezogen werden sollen. Die Flächen des Straßenbegleitgrüns bieten mögliche Standorte für Futterpflanzen oder Nistmöglichkeiten dieser Arten. Der Verkehr und die starke Fragmentierung könnten das Wildbienen-vorkommen jedoch negativ beeinflussen. Welches Potential das Verkehrsbegleitgrün als Bienenhabitat hat, soll ermittelt werden. Dafür sollen auf Flächen des Verkehrsbegleitgrüns der Stadt Braunschweig die Einflüsse von Nahrungsquellen, Nistplätzen, Verkehr und Fragmentierung auf das Wildbienenvorkommen untersucht werden. Hierfür werden unter Berücksichtigung der vorhandenen Arten Umsetzungsmaßnahmen zur Optimierung der Flächen entwickelt. Die Bearbeitung der untersuchten Flächen könnte dann im Folgejahr erfolgen. Diese Flächen wurden daher aus der Planung für die Umsetzung 2021 herausgenommen.
Finanzierung:
Haushaltsmittel für den Ausgleich der Folgewirkung der Haushaltskonsolidierung an Vegetationsflächen stehen für das Haushaltsjahr 2021 auf dem Projekt 4S. 670060 in ausreichender Höhe zur Verfügung. Insgesamt werden rund 136.600 € für den Ausgleich des Substanzverlustes an Vegetationsflächen im Stadtbezirk 211 im Haushaltsjahr 2021 aufgewendet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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2
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194,2 kB
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790,5 kB
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4
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402,2 kB
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5
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901,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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974,4 kB
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