Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 21-17129-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ erhält mit sofortiger Wirkung die aus der Anlage ersichtliche Fassung.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zu Beginn jeder Ratswahlperiode wird über die Wertgrenzen zur Auslegung des Begriffs der 'Geschäfte der laufenden Verwaltung' diskutiert und abgestimmt. Hierbei gibt es unterschiedliche Herangehensweisen bei der Bewertung, ob eine Summe noch den aktuellen Erfordernissen entspricht. Dies kann zum einen die Teuerung der vergangenen Jahre sein, ist zum anderen aber eine politische Bewertung. Für uns ist die politische Bewertung die ausschlaggebende.

 

Erläuterung zu den im Vergleich zur Ursprungsvorlage (21-17129) vorgenommenen Änderungen: In unserem Vorschlag ist bei den Punkten b) bis f) keine Änderung vorgenommen. Die im Punkt a) genannten Summen sollen jedoch denen aus der zurückliegenden Wahlperiode entsprechen.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise