Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17142
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung der Fraktionen und Gruppen im Rat und in den Stadtbezirksräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Gruppen werden aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung in folgendem Um-fang gewährt:
a. Erstattung der Personalkostenaufwendungen für die Beschäftigung von Fraktionspersonal, wobei die Höhe der erstattungsfähigen Personalkosten nach folgender Bemessungsgrundlage berechnet und entsprechend der tariflichen Entwicklung angepasst wird:
Fraktionen/Gruppen mit 2 Ratsmitgliedern:
- 1/2 Fraktionsgeschäftsführer/in eingruppiert nach E 11 TVöD
Fraktionen/Gruppen mit bis zu 5 Ratsmitgliedern:
- 1 Fraktionsgeschäftsführer/in eingruppiert nach E 11 TVöD
- 1 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 6 TVöD
Fraktionen/Gruppen mit bis zu 10 Ratsmitgliedern:
- Fraktionsgeschäftsführer/in eingruppiert nach E 11 TVöD
- 1 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 6 TVöD
- 1/2 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 5 TVöD
Fraktionen/Gruppen mit bis zu 15 Ratsmitgliedern:
- 1 Fraktionsgeschäftsführer/in eingruppiert nach E 13 TVöD
- 1 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 8 TVöD
- 1 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 7 TVöD
Fraktionen/Gruppen mit 16 oder mehr Ratsmitgliedern:
- 1 Fraktionsgeschäftsführer/in eingruppiert nach E 13 TVöD
- 1 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 11 TVöD
- 1 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 7 TVöD
b. Überlassung von Büroräumen mit Büro- und IT-Ausstattung
c. Zuwendungspauschale zur Deckung der Aufwendungen für den weiteren Geschäftsbedarf in Höhe von 70,00 Euro pro Monat und Ratsmitglied, die abschlagsweise monatlich im Voraus gezahlt wird.
2. Den im Stadtbezirksrat vertretenen Fraktionen und Gruppen wird zur Deckung des Geschäftsbedarfs eine monatliche Zuwendung in Höhe von 4,00 € als Sockelbetrag und
2,00 € pro Fraktions-/Gruppenmitglied abschlagsweise monatlich im Voraus gewährt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann die Kommune den Fraktionen und Gruppen Zuwendungen zu den Sach- und Personal-kosten für die Geschäftsführung gewähren. Ob und in welcher Form den Fraktionen und Gruppen Sach- und Geldzuwendungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben gewährt werden, liegt im Ermessen der Kommune bzw. der für die Entscheidung zuständigen Vertretung.
Die in der Vergangenheit den Fraktionen gewährten Zuwendungen beruhen auf dem Beschluss des Rates vom 1. November 2016 (vgl. Drs.-Nr. 16-03124), der durch diese Neuregelung geändert wird.
Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:
- Reduzierung der Erstattung der Personalaufwendungen für Fraktionen/Gruppen mit zwei Ratsmitgliedern auf eine halbe Stelle einer Fraktionsgeschäftsführerin/eines Fraktionsgeschäftsführers eingruppiert nach E 11 TVöD:
Die Reduzierung wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, da es sich hier um Fraktionen/Gruppen handelt, die nur die gesetzliche Mindeststärke von zwei Ratsmitgliedern aufweisen, deren zeiticher Arbeits- und Koordinierungsaufwand einem Grundbedarf entspricht. Dieser Grundbedarf wird mit einer halben Stelle einer Fraktionsgeschäftsführerin/eines Fraktionsgeschäftsführers, eingruppiert nach E 11 TVöD abgedeckt.
- Erhöhung der monatlichen Zuwendungspauschale pro Ratsmitglied auf 70,00 Euro zur Deckung der Aufwendungen für den weiteren Geschäftsbedarf:
Zur Deckung des weiteren Geschäftsaufwandes, wie zum Beispiel Kosten für Bürobedarf, Porto, Fachliteratur, Zeitschriften, die Durchführung von Fraktionssitzungen, Fortbildung des Fraktionspersonals und Ähnliches, wird den Fraktionen und Gruppen eine Zuwendung gezahlt. Diese beträgt bisher 60,00 Euro pro Ratsmitglied und Monat und soll jetzt auf 70,00 Euro pro Ratsmitglied und Monat angehoben werden. Die Zuwendung wurde lediglich im Jahr 2016 von 55,73 Euro auf 60,00 Euro geglättet, ansonsten jedoch nicht angehoben.
- Die Ergänzung des Beschlusstextes um die Zuwendungen für die Fraktionen und Gruppen der Stadtbezirksräte erfolgt aus redaktionellen Gründen. Inhaltliche Änderungen zu der zugrundeliegenden Vorlage Drs.-Nr. 16-03124 werden nicht vorgeschlagen.
