Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz

von Verdienstausfall, Auslagen, Aufwandsentschädigung, Fahr- und Reisekosten (Entschädigungsatzung) vom 16. November 2021 wird beschlossen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 29. September 2020 hat der Rat der Stadt Braunschweig eine Neugliederung der Stadtbezirke beschlossen, vgl. Drs.-Nr. 20-13891-03. Danach werden ab Beginn der neuen Wahlperiode am 01. November 2021 die bisherigen 19 Stadtbezirke neu zugeschnitten und zu 12 Stadtbezirken zusammengelegt, wodurch sich die Anzahl der Stadtbezirke verkleinert, deren Gebiet und Einwohnerzahlen - und damit auch der durchschnittliche Aufwand für die Mandatstätigkeit - aber vergrößert. Weiterhin wurde beschlossen, die Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/innen pro Stadtbezirk auf zwei zu erhöhen, um dem insofern erhöhten organisatorischen und repräsentativen Aufgabenumfang Rechnung zu tragen.

 

Mit der Neugliederung der Stadtbezirke wird eine entsprechende Anpassung der städtischen Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen, Aufwandsentschädigung, Fahr- und Reisekosten (Entschädigungsatzung) vom 8. November 2011 erforderlich, da sich diese im Hinblick auf den zu entschädigenden Aufwand bisher maßgeblich an der Größe des jeweiligen Stadtbezirks orientiert (Unterscheidung zwischen Stadtbezirken mit bis zu
11.000 Einwohnern/innen und mit mehr als 11.000 Einwohnern/innen).

 

Vor diesem Hintergrund werden folgende Änderungen der Entschädigungssatzung vorgeschlagen, die mit der beigefügten Änderungssatzung berücksichtigt werden sollen:

 

-          einheitliche monatliche Aufwandsentschädigung für stimmberechtigte Stadtbezirksratsmitglieder in Höhe von 68,00 €

 

-          einheitliche monatliche Aufwandsentschädigung für die Funktion Bezirksbürgermeister/in in Höhe von 135,00 €

 

-          einheitliche monatliche Aufwandsentschädigung für die Funktion stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in sowie für die Funktion Fraktions-/Gruppenvorsitzende/r
in Höhe von 67,00 €

 

Ferner soll die monatliche Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen im Ratnftig nach der jeweiligen Größe (Anzahl der Mitglieder) der Fraktion bzw. Gruppe gestaffelt werden, um dem insofern differierenden Arbeits- und Koordinierungs-
aufwand Rechnung zu tragen.

 

Folgende Staffelung wird vorgeschlagen:

 

 

Fraktions-/ Gruppengröße

 

 

mtl. Aufwandsentschädigung für den Fraktions-/Gruppenvorsitz

2 Personen

260,00 €

3 bis 5 Personen

510,00 €

6 bis 10 Personen

660,00 €

mehr als 10 Personen

760,00 €

 

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, die Regelungen zur Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen und Ehrenbeamten/innen der Freiwilligen Feuerwehr aus der Entschädigungssatzung zu streichen, da für diese Ansprüche eine eigenständige Entschädigungssatzung der Feuerwehr besteht (Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen und Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr Braunschweig sowie Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr (Entschädigungs-
satzung der Feuerwehr Braunschweig) vom 4. September 2018 in der Fassung der
Ersten Änderungssatzung vom 16. Dezember 2020).

 

Hierbei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Anpassung, inhaltlich bleiben die Entschädigungsgrundlagen unverändert.

 

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise