Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17157

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Straßen innerhalb der Okerumflut in der Innenstadt, wie im Folgenden aufgeführt und im beiliegenden Plan gekennzeichnet, werden als Tempo 30-Zone ausgewiesen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Begründung der Beschlussvorlage:

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. g der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, für die hier der Planungs- und Umweltausschuss zuständig ist, da in diesem Bereich der Innenstadt um eine flächenhafte Verkehrsplanung handelt, mehrere Buslinien verkehren und die verkehrliche Bedeutung über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass:

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Anfrage des Planungs- und Umweltausschusses zur umfassenden Einrichtung von Tempo 30 innerhalb des Wallrings (DS 21-15137).

 

Tempo 30-Zonen kommen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) nur in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erzielen, sind darüber hinaus grundsätzlich rechts-vor-links-Vorfahrtsregelungen innerhalb von Tempo 30-Zonen an den Kreuzungen vorgesehen.

 

Erweiterung der Tempo 30-Zonen in der Innenstadt innerhalb der Okerumflut:

Auf den nachfolgend genannten Straßen werden die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone erfüllt.

 

  1. Erweiterung der Tempo 30-Zone westlich und südlich der Münzstraße um: Wallstraße, Am Wassertor, Leopoldstraße, Bruchstraße, Neue Straße, Mönchstraße, Hinter Ägidien, Ägidienstraße, Ägidienmarkt, Spohrplatz, Rosenhagen, Hinter Liebfrauen, Waisenhausdamm.

 

  1. Alte Knochenhauer Straße, Petersilienstraße, Turnierstraße, Eiermarkt, Steinstraße, Leihhausgang, Heydenstraße, Martinikirche, Garküche.

 

  1. Neue Tempo 30-Zone bestehend aus Echternstraße (nördlich Sonnenstraße) und Am Alten Petritore.

 

  1. Neue Tempo 30-Zone mit Bockstwete und Neue Knochenhauerstraße.

 

  1. Neue Tempo 30-Zone im Bereich An der Katharinenkirche und Wilhelmsgarten.

 

  1. Neue Tempo 30-Zone aus Schöppenstedter Straße, Abelnkarre, Neue Güldenklinke und Theaterwall. Die Mauernstraße ist bereits im Bestand als Tempo 30-Zone ausgewiesen und wird in die neue Zone integriert. Für die Einrichtung dieser Zone wird die Sperrfläche und Leitlinie auf der Schöppenstedter Straße am Knotenpunkt mit der Abelnkarre demarkiert, damit die Regelung „rechts-vor-links“ gilt. 

 

  1. Neue Tempo 30-Zonen in den Straßen Am Schlossgarten, Steintorwall, Am Windmühlenberg und NÎmes-Straße.

 

Ergänzung der Fahrradstraße beim Petritorwall:

Der Straßenabschnitt Petritorwall zwischen Celler Straße und Am Neuen Petritore wird im Zuge der Verbesserung der Querungsmöglichkeit über die Celler Straße für den Radverkehr als Fahrradstraße ausgewiesen. Die baulichen Verbesserungen der Querungsmöglichkeit sind in Planung. Damit erfolgt der Lückenschluss im Bereich des westlichen Wallrings für den Radverkehr.

 

Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung:

Im Zuge der Einrichtung von Tempo 30-Zonen ist die Freigabe von Einbahnstren für den Radverkehr, unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen, in Gegenrichtung grundsätzlich glich. Dies wird in der Neuen Knochenhauerstraße im Zuge der Einrichtung der Tempo 30-Zone umgesetzt. Die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung in der Schöppenstedter Straße ist aktuell nicht möglich, da dafür vorab die Einmündung in die Schöppenstedter Straße vom Steinweg kommend sowie die Verkehrsführung in diesem Bereich für den Radverkehr angepasst werden muss.

 

Straßen mit (weiterhin) Tempo 50:

Gem. § 45 StVO kommen Tempo 30-Zonen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist und darf nur Straßen ohne Lichtzeichen-geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien oder benutzungspflichtige Radwege umfassen. Zudem sind bei der Einrichtung von Tempo 30-Zonen die Bedürfnisse des ÖPNV zu berücksichtigen und Fußngerüberwege nicht zulässig.

 

Aus diesem Grund sind die Voraussetzungen auf den Straßen Sonnenstraße, Steinweg, Am Theater, Ehrenbrechtstraße, Magnitorwall, Meinhardshof, Hintern Brüdern, Gördelingerstraße und Altstadtmarkt innerhalb der Okerumflut in der Innenstadt nicht erfüllt, und die Einrichtung von Tempo 30-Zonen ist nicht zulässig.

 

Straßen im Vorbehaltsnetz:

Das Vorbehaltsnetz dient zur Bündelung und leistungsfähigen Abwicklung des motorisierten Verkehrs. Dieses Straßennetz umfasst zum einen sämtliche klassifizierte Straßen, also die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, sowie auch eine Reihe von städtischen Straßen mit wichtiger Verkehrsbedeutung. Auf diesen Vorfahrtsstraßen gilt als Regelgeschwindigkeit 50 km/h. Streckenbezogene Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit sind im Bereich von Gefahrenquellen sowie aus Lärmschutzgründen glich.

 

Das Vorbehaltsnetz innerhalb der Okerumflut in der Innenstadt von Braunschweig mit Tempo 50 umfasst alle im beiliegenden Plan dunkelblau markierten Straßen. Das aktuell definierte Vorbehaltsnetz wird im Verfahren zur Aufstellung des Mobilitätsentwicklungsplans überprüft und durch diesen gegebenenfalls angepasst.

 

Vorhandene streckenbezogene Tempo 30 auf Straßen im Vorbehaltsnetz:

Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen kommen nur in Betracht, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt sowie zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm.

 

Auf Grund dessen besteht in den Straßen Auguststraße, Stobenstraße, Bohlweg, Ritterbrunnen, Wilhelmstraße, Hintern Brüdern, Gördelingerstraße (zwischen Hintern Brüdern und Altstadtmarkt), Brabandstraße, Südstraße, Sonnenstraße, Am Hohen Tore und Leonhardstraße (zwischen Magnitorwall und Oker) eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, welche auch unverändert für die Innenstadt bestehen bleibt.

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Anlagen

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