Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17303
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsüberlassung Gemeinschaftshaus Broitzem
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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Entscheidung
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25.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Antrag von Frau Hackbart, das Erdgeschoss im Gemeinschaftshaus Broitzem zur Durchführung von Sportkursen für Mütter mit Babys jeden Donnerstag von 9 Uhr bis
10:30 Uhr und bei Bedarf auch von 10:30 Uhr bis 12 Uhr ab dem 1. Januar 2022 bis zum
31. Dezember 2022 dauerhaft zu nutzen, wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu treffen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29. Oktober 2021 hat Frau Hackbart die Nutzung des Gemeinschaftshauses donnerstags von 9 Uhr bis 10:30 Uhr für Sportkurse für Mamas mit Babys im Alter von 3 bis 12 Monaten beantragt. Je nach Nachfrage soll auch ein Sportkurs von 10:30 Uhr bis 12 Uhr stattfinden.
Der beantragte Nutzungszeitraum steht nach dem aktuellen Belegungsplan des Gemeinschaftshauses zur freien Verfügung.
Es wird von einer überbezirklichen Dauernutzung ausgegangen, daher wird die Nutzung bis zum Ende des Jahres 2022 befristet.
Angemessen erscheint die Festsetzung eines Entgeltes nach dem Entgelttarif für die Gemeinschaftshäuser in Höhe von 5 € pro Stunde analog dem Stundentarif für Vereine bzw. anderen Organisationen/Gruppen.
Im Mietvertrag soll vereinbart werden, dass den Sitzungen des Stadtbezirksrates Südwest und den Veranstaltungen mit allgemeinen Charakter (z.B. das jährliche Treffen aller Vereine aus Broitzem oder Vorträge der Heimatpfleger/innen) Vorrang gegenüber ihren eigenen Veranstaltungen eingeräumt wird.
Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus Broitzem entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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845,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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111,1 kB
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