Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17090
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau einer 1,5-Fach-Sporthalle am Standort Helmstedter Straße / Ackerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 20 Fachbereich Finanzen; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 0670 Sportreferat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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24.11.2021
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Geplant
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Sportausschuss
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Vorberatung
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30.11.2021
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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02.12.2021
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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10.12.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Mit der Vorlage DS 21-16378 wurde die erforderliche Erweiterung des Raumbestandes des Gymnasiums Gaußschule auf der Fläche der derzeitigen nicht DIN-gerechten 1-Fach-Sport-halle der Schule durch den Rat in seiner Sitzung am 13.07.2021 beschlossen. Eine ausreichende Versorgung mit Sporthallen für den Schulsport ist in der Innenstadt und im erweiterten Innenstadtbereich zurzeit schon nicht gewährleistet. Durch den Abriss der Sporthalle an der Gaußschule (Restbuchwert Ende 2020: rd. 200 T€) wird sich der Fehlbedarf an Sporthallen hier noch vergrößern.
2. Schulfachlicher Bedarf
Im Schuljahr 2021/2022 hat die Gaußschule einen Bedarf von 2,5 Anlageneinheiten (AE). Davon werden durch die vorhandene Sporthalle 1,1 AE abgedeckt, die nach dem Abriss der Sporthalle entfallen. Durch den Bau der neuen Sporthalle werden 1,5 AE geschaffen, sodass der dann noch bestehende rechnerische Fehlbedarf von rd. 1 AE in möglichst naheliegenden Sporthallen kompensiert werden muss.
3. Standortentscheidung
In der Innenstadt und im erweiterten Innenstadtbereich sind geeignete Flächen für den Bau einer Sporthalle nur sehr begrenzt vorhanden. Im Umkreis der Gaußschule ist mit dem Standort Helmstedter Straße / Ecke Ackerstraße eine geeignete Fläche (ca. 2.600 m²) für den Bau einer 1,5-Fach-Sporthalle gefunden worden (Lageplan, Anlage 1). Notwendige Abstände zwischen dem Sporthallenneubau und der angrenzenden Wohnbebauung können eingehalten werden.
Dieses städtische Grundstück befindet sich in 1,2 km Entfernung zur Gaußschule in unmittelbarer Nähe an der Stadtbahnhaltestelle Ackerstraße und kann von der Schule in 3 Minuten ohne Umstieg mit der Stadtbahn erreicht werden. Es ist geplant, die Sporthalle der Gaußschule zuzuordnen.
Bei dem Areal handelt es sich um eine Grünfläche, die aufgrund ihrer Lage an der Eisenbahnlinie und an den beiden viel befahrenen Straßen nicht zum Verweilen einlädt und daher nicht besonders attraktiv ist.
4. Raumprogramm
Das Projekt umfasst den Bau einer 1,5-Fach-Sporthalle mit einer Sportfläche von 18 m x
36 m und einer lichten Innenhöhe von 7 m ohne Tribüne. Die Grundstücksmaße lassen keine größere Sportfläche und keine Tribüne zu. Aus schulsportlichen Gründen wird es aber für sinnvoll erachtet, die Sportfläche so groß wie möglich zu realisieren, um zu einer möglichst hohen Bedarfsdeckung für den Schulsport zu kommen. In einer 1,5-Fach-Sporthalle könnte dann beispielsweise von den Mannschaftssportarten normgerecht Basketball gespielt werden. Grundsätzlich wird die Sporthalle DIN-gerecht realisiert. Da die Halle nicht von zwei unabhängigen Gruppen gleichzeitig nutzbar sein wird, sollen alle Nebenräume, wie z. B. Umkleiden und Duschen nach dem Standardraumprogramm für eine 1-Fach-Sporthalle geplant werden. Da es keine Außensportfläche an der Halle geben wird, soll der im Standardraumprogramm vorgesehene Außengeräteraum entfallen. Das Raumprogramm für die 1,5-Fach-Sporthalle ist als Anlage 2 beigefügt.
5. Kosten und Finanzierung
Für den Bau der 1-5-Fach-Sporthalle wird ein grober Kostenrahmen von rd. 5,05 Mio. € angenommen, der im weiteren Verfahren überprüft wird. Aufgrund der Lage des Grundstücks innerhalb der zukünftigen und derzeit in der Entwicklung befindlichen Bahnstadt können sich daraus Anforderungen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Klimaneutralität und städtebaulicher Zielstellungen ergeben, die auch für zukünftige Investoren Gültigkeit haben werden. Diese können zu zusätzlichen Baukosten führen. Die städtischen Vorgaben zur Nachhaltigkeit und Klimaneutralität finden in der Bahnstadt Anwendung und sollen im weiteren Projektverlauf geprüft und integriert werden. Die Verwaltung wird im weiteren Projektverlauf im Rahmen der üblichen Gremienbeteiligung hierzu berichten.
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 / IP 2021 – 2025 sind unter dem Projekt Ackerstraße / Neubau 1,5-Fach-Sporthalle (4E.210374) folgende Finanzraten verteilt auf 4 Jahre vorgesehen worden:
Gesamt in T€ | 2022 in T€ | 2023 in T€ | 2024 in T€ | 2025 in T€ |
5.100 | 200 | 2.000 | 2.100 | 800 |
Die Anpassung der Finanzraten erfolgt im Rahmen der Haushaltslesung. Über den Haushaltsplan 2022 / IP 2021- 2025 wird der Rat voraussichtlich im März 2022 entscheiden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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14,1 kB
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