Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Der Beteiligung der Stadt Braunschweig an einer zu gründenden Genossenschaft für die Projektierung und Umsetzung von Photovoltaikanlagen wird zugestimmt.

 

2. Zu diesem Zweck beteiligt sich die Stadt mit 100.000 € (200 Anteile à 500 €) an der Genossenschaft. Jedenfalls in der Anlauf- bzw. Stabilisierungsphase erhält die Stadt ein Mehrfachstimmrecht in der Generalversammlung.

 

3. Der als Anlage 1 beigefügten Struktur, wirtschaftlichen und rechtlichen Betrachtung der Genossenschaft wird zugestimmt.

 

4. Dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer Satzung der Genossenschaft wird zugestimmt.

 

5. Die Rechte der Stadt bei der Gründung der Genossenschaft sowie in der Generalversammlung der Genossenschaft wird

 

Herr Technischer Beschäftigter Wilhelm Eckermann

(Wahl gem. § 67 NKomVG)

wahrnehmen.

 

6. Mit dem Zeitpunkt der Gründung der Genossenschaft wird

 

Herr Stadtrat Holger Herlitschke

(Beschluss gem. § 66 NKomVG)

 

in den Aufsichtsrat entsandt.

 

7. Der Vertreter der Stadt in der Generalversammlung der Genossenschaft wird angewiesen, alle Maßnahmen zu ergreifen,

 

Herrn Ratsherrn Detlef Kühn

(SPD-Fraktion),

 

Frau Ratsfrau Antoinette von Gronefeld

(CDU-Fraktion) und

 

Herrn Ratsherrn Gordon Schnepel

(Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen)

 

von der Generalversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Genossenschaft wählen zu lassen.

 

8. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Gründung der Genossenschaft notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und das vor der Gründung erforderliche Anzeigeverfahren beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport als zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde durchzuführen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Ausbau von Photovoltaik (PV) ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und die lokale erneuerbare Energieform mit dem größten kurzfristigen Gesamtpotenzial. Die Stadt misst der Nutzung von Photovoltaikflächen aktuell und mit Blick auf die künftige Energieversorgung eine zentrale Bedeutung bei. Aktuell sind erst weniger als 2 % dieses PV-Potenzials in Braunschweig ausgeschöpft.

 

Um den Ausbau regenerativer Energien massiv zu steigern, bedarf es notwendiger politischer Rahmenbedingungen und der Mobilisierung aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen. Möglich wird dies durch die Etablierung einer integrierenden Gesellschaftsform in Form einer Genossenschaft. Sie übernimmt die Initiierung, Planung, Finanzierung und den Betrieb solcher regenerativen Projekte und wird gesamtgesellschaftlich getragen.

 

Ausgehend von dieser Zielstellung wurde mit dem Grundsatzbeschluss des Rates vom
13. Juli 2021 (Drs. 21-16398) die Gründung einer Genossenschaft zur Projektierung und Umsetzung von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen und nicht-städtischen Dächern auf den Weg gebracht. Die Stadt Braunschweig wird damit zum Initiator und Treiber für den Ausbau von PV-Anlagen.

 

Das Kerngeschäft der Genossenschaft soll die Planung, Finanzierung, Errichtung, Erzeugung und Verteilung regenerativer Energien umfassen. Auch wenn der Fokus zunächst auf PV-Anlagen liegt, sollen andere Möglichkeiten in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

 

Das Leistungs- und Ertragsmodell für die zwei Portfolien der Stadt und zweier Großanlagen wird wie folgt beschrieben:

 

Die Gebäudeeigentümer vermieten die Dachflächen an die Genossenschaft, die für den erzeugten PV-Strom Einspeiseerlöse generiert und wiederum Stromleistungen anbietet. Der Vorteil der Genossenschaft ist das Netzwerk an Mitwirkenden, das eine Direktvermarktung des regional erzeugten Stroms ermöglichen soll. Sofern gewünscht kann der auf dem Dach der Immobilie erzeugte Strom auch in den Eigenverbrauch der zugehörigen Immobilie über die Anlage der Genossenschaft eingespeist werden. Weitere Modelle zur Projektierung von PV-Anlagen können von der Genossenschaft ausgearbeitet werden, um flexibel auf die Anforderungen, insbesondere von Großkunden, reagieren zu können.

 

Das Anlagenportfolio der Stadt Braunschweig umfasst nach derzeitigem Stand insgesamt
48 Dachflächen städtischer Liegenschaften (Flüchtlingsunterkünfte, Schulen & Sporthallen), die für das Geschäftsmodell in Frage kommen.

 

 

 

Die Kommune darf sich unter den in Anlage 1, Ziffer 5 näher beschriebenen Voraussetzungen wirtschaftlich betätigen.



 

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Anlagen

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