Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17233
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Klinikum Salzdahlumer Straße", AW 119 Stadtgebiet zwischen der Berufsbildenden Schule "Heinrich-Büssing", dem Golfplatz und den Kleingartenanlagen "Lindenberg I" und "Südstadt" Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Anhörung
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07.12.2021
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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07.12.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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08.12.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Das Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates 112 Wabe-Schunter-Beberbach entsprechend § 94 NKomVG bezieht sich auf die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche im Geltungsbereich B des Bebauungsplanes (Anlage Nr. 3.2).
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am 26.07.2018 die Entscheidung zur Errichtung der Zentralklinik in der Stadt Braunschweig getroffen. Die Vorhabenplanung des Klinikums Braunschweig sieht im Gelungsbereich A eine Konzentration der bisher auf mehrere Standorte verteilten Funktionen des Klinikums in Form einer Zentralklinik an der Salzdahlumer Straße vor. Die Realisierung einer Zentralklinik ist erforderlich, da der derzeitige, veraltete Gebäudebestand die Anforderungen an ein modernes Klinikum nicht mehr erfüllen kann. Für die Realisierung einer Zentralklinik ist die sukzessive Erstellung neuer Gebäudekomplexe im Ersatz vorhandener Bausubstanz vorgesehen. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, das umfängliche Leistungsangebot nicht nur beizubehalten, sondern auch auszubauen und Kapazitäten zu erhöhen.
Der Bebauungsplan AW 119, zu dem der Aufstellungsbeschluss am 17. März 2020 gefasst wurde, soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Zentralklinik für die Stadt Braunschweig schaffen, welche die bisher auf mehrere Standorte verteilten Funktionen des Klinikums am Standort der Salzdahlumer Straße konzentrieren soll. Am Standort sollen neben den Räumlichkeiten für ambulante und stationäre Behandlungen auch ergänzende Funktionen im Verwaltungs-, Dienstleistungs- und Wissenschaftsbereich angesiedelt werden. Da eine solche Zentralklinik auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht umsetzbar ist, wird der Bebauungsplan AW 119 aufgestellt. Der Bebauungsplan setzt im Geltungsbereich A für die Umsetzung des Vorhabens zwei sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Klinikum“ fest. Für die Umsetzung des Vorhabens sind Baugebiete mit einem Flächenumfang von rund 12,6 ha erforderlich. Im Geltungsbereich B (Gemarkung Waggum) wird die Umsetzung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen planungsrechtlich gesichert.
Der Stadt Braunschweig liegt ein Masterplan des Klinikums Braunschweig vor, der die für die Konzentration der Funktionen erforderlichen Gebäude im angestrebten Endausbau darstellt. Die Umsetzung soll über mehrere Bauphasen im laufenden Betrieb erfolgen. Der Bebauungsplan AW 119 wird als Angebotsbebauungsplan aufgestellt, orientiert sich jedoch an den Eckpunkten des Masterplanes, der Ergebnisse einer Variantenprüfung von Seiten des Klinikums darstellt.
Auf Grundlage der skizzierten Rahmenbedingungen und unter besonderer Berücksichtigung der baulichen, technischen und logistischen Anforderungen trifft der Bebauungsplan Festsetzungen, die für die Realisierung einer Zentralklinik erforderlich sind. Dies beinhaltet auch eine flexible und hohe Ausnutzbarkeit des Plangebietes. Die geplante und seitens der Stadt Braunschweig gewünschte beabsichtigte hohe städtebauliche Dichte schlägt sich in den Festsetzungen zur Abgrenzung des Baufeldes, zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Unterschreitung der Tiefe der Abstandsflächen nieder. Die Auseinandersetzung mit gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen und nachbarschaftlichen sowie stadtklimatischen Belangen zeigt, dass eine verdichtete Bebauung am Standort verträglich ist.
Die verkehrliche Anbindung des Standortes erfolgt über die Salzdahlumer Straße als öffentliche Straße sowie die ebenfalls öffentlichen Straßen Fichtengrund und die Planstraße, die im Nordosten des Plangebietes in die Schwartzkopffstraße übergeht. Das Plangebiet ist in das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs eingebunden. Es besteht die Absicht der Stadt Braunschweig, eine neue Stadtbahnlinie zu realisieren. In diesem Fall soll auf der Salzdahlumer Straße eine Umsteigeanlage für die geplante Stadtbahnlinie realisiert werden. Die an der Salzdahlumer Straße bestehende Bushaltestelle soll dann an die neue Umsteigeanlage verlegt werden. Das Plangebiet ist gut an das städtische Radverkehrsnetz angeschlossen, sodass von einer hohen Radnutzung bei Beschäftigten und Besuchern ausgegangen werden kann. Dafür wird eine Erhöhung der vom Verkehrsgutachter empfohlenen Mindestanzahl der Fahrradeinstellplätze um insgesamt rund 200 zusätzliche Stellplätze planungsrechtlich gesichert.
Neben Neuanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sollen die bestehenden Gehölzstrukturen, die sich insbesondere in den Randbereichen des Geltungsbereiches befinden, so weit wie möglich erhalten werden. Darüber hinaus sind auch Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Photovoltaikanlagen verbindlich festgesetzt, um einen klimaökologisch positiven Effekt zu erzeugen.
Im Zuge des Verfahrens wurden sowohl die verkehrlichen als auch die immissionsschutzrechtlichen und faunistischen Belange gutachterlich untersucht, um Nutzungskonflikte zwischen dem geplanten Klinikum, den umliegenden Nutzungen und den Belangen von Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden bzw. zu minimieren. Ebenso werden in der Planung die Ergebnisse einer erstellten Entwässerungskonzeption berücksichtigt.
Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan wird der Bereich größtenteils als Flächen für den Gemeinbedarf, als Grünflächen sowie als Wohnbauflächen dargestellt. Die im Bebauungsplan angestrebte Ausweisung als Sondergebietsflächen ist daraus nicht entwickelbar. Eine Änderung des Flächennutzungsplans „Klinikum Salzdahlumer Straße“ erfolgt im Parallelverfahren (157. Änderung).
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB, (der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis zum 8. Januar 2021 durchgeführt.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB, (der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 3. August 2021 bis zum 3. September 2021 durchgeführt.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind mehrere Stellungnahmen eingegangen. Sie betrafen u. a. Themen der Grünordnung und Klimaschutzes. Die einzelnen Aspekte sind gutachterlich untersucht worden und die Ergebnisse soweit möglich in die Planung eingeflossen. Aus den Stellungnahmen sind jedoch keine Umstände hervorgegangen, die eine grundlegende Änderung der Planung erforderlich gemacht hätten.
Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
In der Zeit vom 18. Dezember 2020 bis zum 8. Januar 2021 standen die Unterlagen zur Planung in Form eines Aushangs sowie im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Klinikum Salzdahlumer Straße“, AW 119.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
|
1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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15,5 MB
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4
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(wie Dokument)
|
1,5 MB
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5
|
(wie Dokument)
|
785,4 kB
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6
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
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7
|
(wie Dokument)
|
386,9 kB
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|
8
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
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|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
586,3 kB
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