Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17157-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Tempo 30 in der City
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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07.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 130 Mitte hat in seiner Sitzung am 24. November 2021 der Drucksache 21-17157 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
16 dafür 2 dagegen 0 Enthaltungen
Zusätzlich wurde die Verwaltung gebeten, die Erweiterung von Tempo 30 innerhalb der Okerumflut in der Innenstadt auf den Straßen Meinhardshof, Am Theater, Steinweg und Magnitorwall nochmals zu prüfen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Straße Am Theater wird auf die Vorlage 21-17344 verwiesen. Dort ist unter anderem als Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Anordnung von streckenbezogenen Tempo 30 für der Theaterumfahrt vorgesehen. Im Steinweg ist eine Tempo 30-Zone nicht zulässig, aufgrund der vorhandenen Lichtsignalanlagen, welche zwingend für die Abwicklung der Verkehrsströme benötigt werden. Im Straßenabschnitt Meinhardshof ist ebenfalls eine Tempo 30-Zone nicht zulässig. Dort werden zur Abwicklung des Verkehrs des Parkhauses Packhof sowie zur Verteilung des Verkehrs auf die Lange Straße, Küchenstraße und Alte Waage mehrere Fahrstreifen mit Abbiegespuren benötigt. Dies entspricht nicht dem Charakter einer Tempo 30-Zone.
Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ist im Steinweg und Meinhardshof ebenfalls nicht möglich, da die dafür erforderlichen Voraussetzungen, wie in der DS 21-17157 genannt, in diesen Straßen nicht vorliegen.
In der Straße Magnitorwall im Abschnitt zwischen der Ehrenbrechtstraße und Museumstraße befindet sich ein Zugang zur Edith-Stein-Schule sowie im Abschnitt zwischen Leonhardstraße und Museumstraße ein Zugang zur Kita Magnitorwall. Damit befindet sich im unmittelbaren Bereich des Magnitorwalls und der Ehrenbrechtstraße eine sensible Einrichtung, womit die Voraussetzungen gem. § 45 Abs. 9 StVO zur Anordnung von streckenbezogenen Tempo 30 für die Ehrenbrechtstraße und den Magnitorwall erfüllt sind. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, welche die Schule und Kita besuchen, wird streckenbezogen Tempo 30 im Bereich Ehrenbrechtstraße und Magnitorwall angeordnet.
Dadurch werden die im Magnitorwall verkehrenden Buslinien und die Stadtbahn verlangsamt und haben auf einem Streckenabschnitt von je ca. 200 m längere Reisezeiten für den ÖPNV zur Folge. Eine Anpassung des Fahrplans ergibt sich daraus aber nicht.
