Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17477

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"1.

Gemäß § 109 Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 NKomVG wird von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Ersten Stadtrates und Dezernenten für das Finanz- und Feuerwehrdezernat abgesehen.

 

2.

Herr Erster Stadtrat Christian Alexander Geiger wird für eine Amtszeit von acht Jahren (15. Juli 2022 bis 14. Juli 2030) wiedergewählt. Herr Geiger erhält Dienstbezüge der BesGr. B 7 und eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 228,55 € monatlich.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Amtszeit des derzeitigen Ersten Stadtrates und Dezernenten für das Finanz- und Feuerwehrdezernat, Christian Alexander Geiger, endet mit Ablauf des 14. Juli 2022.

 

Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 NKomVG kann von einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle der Ersten Stadträtin oder des Ersten Stadtrates, gleichzeitig Dezernentin oder Dezernent für das Finanz- und Feuerwehrdezernat abgesehen werden, wenn beabsichtigt ist, die Stelleninhaberin oder den Stelleninhaber erneut zu wählen.

 

Herr Geiger hat in seiner bisherigen Amtszeit bewiesen, dass er in besonderem Maße über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl für die Leitung des Dezernates VII als auch für das Amt des Ersten Stadtrates verfügt.


 

Durch seine langjährige Tätigkeit bei der Stadt Braunschweig ist er mit den vielfältigen Aufgaben des Finanz- und Feuerwehrdezernates umfassend vertraut und für die Aufgaben besonders geeignet. Das erforderliche Vertrauensverhältnis für die Wahrnehmung der Funktion des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters ist uneingeschränkt gegeben.

 

Es ist nicht zu erwarten, dass sich auf eine Ausschreibung eine besser geeignete Person bewerben würde.

 

Ich schlage deshalb vor, auf eine Stellenausschreibung zu verzichten und Herrn Erster Stadtrat und Dezernent Christian Alexander Geiger für eine Amtszeit von acht Jahren wiederzuwählen.

 

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