Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-17114
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Verkehrsmodell und SrV-Erhebung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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25.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Einleitung
Wie in der DS 21-15647 erläutert, erstellt die Stadt Braunschweig in Kooperation mit der Stadt Wolfsburg und dem Regionalverband Großraum Braunschweig (RVB) ein neues Braunschweiger Verkehrsmodell. Durch diese Kooperation wird sichergestellt, dass die verkehrlichen Verflechtungen im Zusammenhang mit den starken Pendlerverkehren in der Region Braunschweig berücksichtigt werden. Das Braunschweiger Verkehrsmodell, wie auch das Wolfsburger Verkehrsmodell, werden im regionalen Verkehrsmodell zu Gunsten des Datenaustausches eingebettet sein, die lokalen Modelle werden aber dennoch unabhängig voneinander funktionsfähig sein.
Im Hinblick auf eine regelmäßige Fortschreibung des Braunschweiger Verkehrsmodells ist ebenfalls eine regelmäßige Aktualisierung der dazugehörigen Datenbasis erforderlich. Dafür plant die Verwaltung, zukünftig an einer deutschlandweiten Haushaltsbefragung („System repräsentativer Verkehrsbefragungen“ der sog. SrV-Erhebung) teilzunehmen.
Die Betreuung und Bearbeitung des Verkehrsmodells durch die Verwaltung und die in dem Zusammenhand stehende SrV-Erhebung entsprechen dabei dem Maßnahmenvorschlag 124 („Insourcing Verkehrsmodell“) der Haushaltsoptimierung.
Sachstand Verkehrsmodell
Essentiell für die Synchronisation der Modelle ist, dass das Modell des RVB die übergeordnete Modellgrundlage und somit den Rahmen für die städtischen Modelle Braunschweigs und Wolfsburgs bildet. Mit dieser Vorgehensweise liefern alle drei Modell an den Modellschnittstellen vergleichbare Ergebnisse und stellen die erforderliche Modellkopplung untereinander sicher.
Eine maßgebliche Bedeutung hat das Verkehrsmodell insbesondere für die Aufstellung des Mobilitätsentwicklungsplanes (MEP). Die darin zu entwickelnden Maßnahmenempfehlungen sollen mit Hilfe von Szenarien einer Wirkungsanalyse unterzogen werden. Durch das Verkehrsmodell können die verkehrlichen Auswirkungen anschaulich abgebildet und durch Umlegungsverfahren qualifiziert bewertet werden.
Die Fertigstellung des Verkehrsmodells erfolgt voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2023. Die parallele Erarbeitung des MEP und die damit einhergehende enge zeitliche Überschneidung beider Projekte macht die Auskopplung eines vorläufigen Verkehrsmodells für Braunschweig aus dem Gesamtprozess im September 2022 noch vor dem geplanten Fertigstellungstermin in 2023 erforderlich. Dieses weist zwar noch nicht den geforderten und nachzuweisenden Kalibrationszustand auf, es lassen sich dennoch mit dieser Modellversion erste Analysen und Tendenzen zu den jeweiligen Entwicklungsszenarien des Mobilitätsentwicklungsplans ableiten. Mit dieser Vorgehensweise kann die Bearbeitung des MEP parallel und zeitlich unabhängig von der weiteren Modellbearbeitung erfolgen. Das finale und kalibrierte Verkehrsmodell wird anschließend erneut Eingang in die Szenarienbetrachtungen des MEP finden und die Ergebnisse verifizieren.
Sachstand SrV-Erhebung 2023 und Verflechtung mit dem Verkehrsmodell
Die Verkehrserhebung Mobilität in Städten („System repräsentativer Verkehrsbefragungen“, SrV) dient der Ermittlung von Mobilitätskennwerten der städtischen Wohnbevölkerung und wird durch die TU Dresden durchgeführt. Damit werden einerseits wichtige Datengrundlagen der kommunalen Verkehrsplanung auf Basis eines einheitlichen Erhebungsdesigns regelmäßig aktualisiert und analysiert. Andererseits lassen sich stadtübergreifende Trends der Verkehrsentwicklung und ihrer Randbedingungen unter Nutzung großer Stichproben erforschen. Die SrV-Erhebungen werden regelmäßig in einem Turnus von 5 Jahren durchgeführt.
Das derzeit im Neuaufbau befindliche Braunschweiger Verkehrsmodell (Analysehorizont 2018) stellt maßgeblich das Fundament für alle weiteren modelltechnischen Entwicklungsschritte dar. Es ist nicht nur das Ziel der Verwaltung auf dieser fundierten Datengrundlage ein Prognosemodell zu entwickeln, sondern auch eine dauerhafte Fortschreibung und Aktualisierung des Verkehrsmodells alle 5 Jahre durchzuführen. Hierfür werden langfristig wichtige empirische Daten zum Mobilitätsverhalten benötigt, die durch die kontinuierliche Durchführung der SrV-Erhebung in Braunschweig ermittelt werden.
Der Regionalverband selbst wird sich sowohl an der MiD Befragung 2023 (Mobilität in Deutschland) als auch an der SrV-Befragung 2023 beteiligen und begrüßt bzw. bittet um die Teilnahme möglichst vieler Städte im Verbandsgebiet an der SrV-Erhebung, um die Verkehrsmodelle mit fundierten Verkehrsverhaltensdaten fortschreiben zu können.
Die Verwaltung hat für die Stadt Braunschweig im Mai letzten Jahres eine unverbindliche Interessenbekundung zur Teilnahme an der SrV-Erhebung 2023 gegenüber der TU Dresden abgegeben. Die Kosten sind dabei im Wesentlichen von der Stichprobengröße, der Anzahl der gewünschten Teilräume und den Zusatzfragen (Ergänzungen zum Standardfragenkatalog) abhängig. Die Verwaltung plant für Braunschweig eine Teilraumbetrachtung mit einem Stichprobenumfang von 4.500 Personen durchführen zu lassen. Darauf basierend liegt der Stadtverwaltung ein Angebot der TU Dresden in Höhe von etwa 195.000 € Brutto vor. Für die fundierte Planung der städtischen und auch der regionalen Verkehrsentwicklung ist die Teilnahme an der SrV-Erhebung 2023 notwendig. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Fazit:
Ergänzend zum MEP ist mit der Neuerstellung des Braunschweiger Verkehrsmodells beabsichtigt, wichtige Fragen für Infrastrukturprojekte beantworten sowie Aussagen zu stadträumlichen und verkehrlichen Entscheidungen treffen zu können. Mit dem aktualisierten Verkehrsmodell und dessen kontinuierlicher Fortschreibung sowie der regelmäßigen Teilnahme an der SrV-Erhebung wird die Verwaltung zukünftig in die Lage versetzt, eigenständig auf Basis von evidenzbasierten Fakten Verkehrsplanung stringenter durchführen zu können.
