Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17666-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.01.2022 (22-17666) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Aktuell sind seitens der Fachverwaltung keine Maßnahmen geplant, welche die Begehbarkeit der vorhandenen Wege um den Moorhüttenteich verbessern könnten, da zunächst die in der DS 19-10190 „Wege Moorhüttenteich“ aus Februar 2019 angekündigten und bereits zum Teil umgesetzten Maßnahmen fortgesetzt werden.

Diese umfassen Rückbau und Sperrung von Trampelpfaden zum Zwecke des Schutzes wertvoller Biotope (z. B. Schilfbestände) und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (s. rot und orange markierte Pfade der Abbildung 1).

 

Abbildung 1: Moorhüttenteich Rückbau Wege/Trampelpfade

 

Die an den Hangbereichen eingebauten und abgängigen Holzstufen werden entweder zurückgebaut oder wiederhergestellt bzw. optimiert. Im Sommer 2021 ist bereits die Absicherung des vom „Am Papenholz“ aus verlaufenden steilen Hangwegs durch den Einbau von Betonstufen erfolgt.

Anschließendnnten Maßnahmen erarbeitet werden, die eine Begehbarkeit der Wege auch bei (andauernden) Niederschlägen verbessern würden.

Im Vorfeld wären Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde zu treffen, da insbesondere die an den Uferbereichen verlaufenden Wege die naturschutzrechtlich geschützten Bereiche tangieren (s. Abbildung 2). Eine Versiegelung dieser Wegere grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Abbildung 2: Moorhüttenteich mit naturschutzrechtlich geschützten Uferbesnden

 

Die meisten Wegeabschnitte sind von Bäumen durchwurzelt, sodass Wegeaufbauten mit Tragschichten eine dauerhafte Beschädigung von Bäumen und Sträuchern verursachen würden. Insofern würden wegebauliche Maßnahmen nur im Bereich der obersten Deck- bzw. Bodenschicht in Form von Materialauflagen erfolgen können.

Die zu sanierenden Wege am Moorhüttenteich sind zudem nur schwer mit Maschinen und Fahrzeugen zugänglich. Dies verursacht insgesamt sehr hohe Wegebaukosten.

r die Nutzung von Wegen in einer natürlichen Umgebung während und nach Niederschlägen ist generell das Tragen wetterfester Kleidung und von geeignetem Schuhwerk anzuraten.

Da die Nutzungseinschränkungen der Wege um den Moorhüttenteich durch Verschlammung wetterbedingt und damit temporär sind, stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit für die Durchführung einer umfangreichen Wegesanierung.

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