Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17179
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendung zum Wiederaufbau eines Stadtmauerfundes am Weg Neuer Geiershagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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26.01.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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03.02.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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15.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Annahme einer Zuwendung nach § 111 NKomVG in Höhe von 100.000 € für den Wiederaufbau der 2011 gefundenen Stadtmauerreste aus der Zeit Heinrichs des Löwen am Weg Neuer Geiershagen wird zugestimmt.
Beschlusskompetenz:
Gemäß § 111 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 26 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung entscheidet seit dem 20. Mai 2009 der Rat über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 100 €. Mit Beschluss vom 16. Februar 2010 hat der Rat für Zuwendungen von über 100 € bis höchstens 2.000 € von der in der Verordnung geregelten Delegationsmöglichkeit an den Verwaltungsausschuss Gebrauch gemacht. Über die Annahme von Zuwendungen über 2.000 € hat der Rat zu entscheiden.
Nach der Dienstanweisung 20/10 der Stadt Braunschweig (SDA II) vom November 2018 ist bei Zuwendungen von sachlich oder finanziell besonderer Bedeutung der jeweilige inhaltlich zuständige Fachausschuss zu beteiligen.
Da der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung mit allen Vorlagen zur Annahme von Zuwendungen zu befassen ist, ist er gem. Vorlage 21-17113, Anlage 2, Seite 2, lfd. Nr. 13 zusätzlich zu beteiligen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei Bauarbeiten für ein Wohnprojekt an der Wendenstraße wurden im Jahr 2011 Reste der mittelalterlichen Stadtmauer Braunschweigs freigelegt. Durch Untersuchungen an einem unterhalb ihrer Fundamente erhaltenen Eichenbalken konnte ermittelt werden, dass der Holzeinschlag dafür im Jahr 1178 erfolgt sein muss, so dass die Mauer aus der Zeit des Braunschweiger Stadtgründers Heinrich des Löwen stammt. Da der Fund nicht an seinem ursprünglichen Platz verbleiben konnte wurde er geborgen und eingelagert, um ihn später an geeigneter Stelle, möglichst in unmittelbarer Nähe angemessen präsentieren zu können.
Ausgewählt für die Präsentation wurde eine Rasenfläche am Weg Neuer Geiershagen, der zwischen den Baukörpern der Jugendherberge hindurch die Innenstadt mit dem Inselwall und den dortigen Parkanlagen verbindet. Diese Fläche erscheint gut geeignet, da sie in unmittelbarer Nähe zum Fundort und öffentlich gut zugänglich ist.
In Verbindung mit der Jugendherberge kann hier nach Ansicht der Verwaltung ein zusätzlicher Ort entstehen, an dem Gästen der Stadt, aber auch Bürgerinnen und Bürgern Stadtgeschichte anschaulich dargestellt wird. Der damalige Stadtbezirksrat 131 Innenstadt, der Planungs- und Umweltausschuss und der Verwaltungsausschuss haben mit Vorlage
21-16276 dem Vorhaben zugestimmt.
Die Zuwenderin ist eine ehemalige Kommunalpolitikerin, die gerne in dieser Sache nicht namentlich genannt werden möchte. Sie hat ihre Schenkung als Einzelzuwendung in Höhe von 100.000 € gezielt für diese Maßnahme angeboten, da ihr die Stadtgeschichte Braunschweigs ein besonderes Anliegen ist.
Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung nach dem Fund der Stadtmauerreste von der Eigentümerin des Grundstückes im Jahr 2011 im Rahmen einer Zuwendung i. H. v. 5.000 € für deren Wiederaufbau erhalten. Die Herstellungskosten werden insgesamt auf 300.000 € brutto geschätzt. Sowohl der Mittelbedarf als auch die Zuwendung werden zur Haushaltslesung von der Verwaltung in den Haushalt 2022/das IP 2021-2025 eingebracht; der Finanzhaushalt wird damit i. H. v. 200.000 € belastet.
