Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17882-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffnung von Sportplätzen und -flächen in der Ferienzeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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zur Kenntnis
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01.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.02.2022 (22-17882) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1.:
Es besteht grundsätzlich keine generelle Sperrung von städtischen Sportstätten während der Ferienzeiten, lediglich innerhalb der Weihnachtsferien auf Grund der Häufung der gesetzlichen Feiertage. Die Verwaltung öffnet bereits langjährig unabhängig von der Dauer der Weihnachtsferien die städtischen Sporthallen bereits am 2. Januar jedes Jahres. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass in den Wintermonaten die reguläre Hallensaison mit Punktspiel- und Wettkampfbetrieb der Hallensportarten durchgeführt wird und so den betroffenen Sportvereinen eine fast unterbrechungsfreie Trainingsmöglichkeit angeboten werden kann.
Die Sommerferien werden vorrangig für planbare und umfangreichere hochbauliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen genutzt, da unterjährig alternativ keine vergleichbar langen schulfreien Zeitfenster dafür zur Verfügung stehen. Auf den Freisportanlagen ruht in dieser Zeit auch traditionell zwischen den Punktspielsaisonen der Spielbetrieb. Diese „Ruhezeit“ zwischen den Saisonen wird für die jährlichen Regenerationsmaßnahmen an den Naturrasenspielfeldern genutzt, da diese Maßnahmen außerhalb der Spielsaison nur in den Sommermonaten während der Vegetationsphase des Naturrasens durchgeführt werden können. Die Freisportanlagen bleiben daher in den Sommerferien grundsätzlich geschlossen. Unabhängig von der Dauer und dem jährlich wechselnden Zeitraum der Sommerferien sperrt die Verwaltung die Naturrasenspielfelder nur für die Dauer der Renovationsphase. Die Sportanlagennutzung wird unabhängig von den Sommerferien dann im Einzelfall zur Saisonvorbereitung auch bereits wieder innerhalb der Sommerferien ermöglicht.
Auf rechtzeitigen Antrag vor den Sommerferien prüft die Verwaltung im Einzelfall, ob auch innerhalb der Sommerferien Nutzungszeiten in und auf städtischen Sportstätten zur Verfügung gestellt werden können (z. B. sportartbedingt für dann noch in der Saison befindliche Sporttreibende und Mannschaften sowie Mannschaften, die höherklassigen Ligen angehören).
Speziell in den Sommerferien werden im Stadtgebiet unter organisatorischer Federführung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie viele Aktivitäten im Rahmen des Projektes „Ferien in Braunschweig (FIBS)“ angeboten. An den FIBS-Aktionen beteiligen sich auch viele Braunschweiger Sportvereine, die neben ihrem regulären Vereinssportbetrieb individuelle Ferienaktivitäten anbieten. Die Verwaltung stellt hierfür auch während der Sommerferien städtische Sportstätten zur Verfügung.
In den Oster- und Herbstferien während der traditionellen Hallensaison stehen die städtischen Sportstätten den Stammnutzern durchgängig zur Verfügung (Ausnahme: turnusmäßig erforderliche Grundreinigungsmaßnahmen werden durchgeführt und die betroffenen Sportstätten im Einzelfall für diese Zeit temporär gesperrt).
Für vereinssportliche Ferienworkshops und Feriencamps verschiedener Sportarten stellt die Verwaltung in den Oster- und Herbstferien zusätzliche, sonst schulisch genutzte Zeitfenster in städtischen Sporthallen zur Verfügung.
Zu Frage 2.:
Die Verwaltung erkennt vor diesem Hintergrund aktuell keinen Ergänzungsbedarf bei den Kriterien für eine Aufnahme zusätzlicher Nutzfälle, ist aber gerne bereit, umsetzbare Anregungen aus dem politischen Raum aufzunehmen und zu realisieren.
Zu Frage 3.:
Siehe hierzu die Antwort auf Frage 1.
