Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17912-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 29. März 2022 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:

 

1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2022 nach dem derzeitigen Stand mit

 

a) dem Haushaltsplan 2022 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2021 - 2025

 

b) den Haushaltsplänen 2022 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2021 - 2025 für

 

- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement

- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

c) dem Haushaltsplan 2022 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der der Hauptvorlage (Drucks.-Nr.: 22-17912) beigefügten gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 veränderten Fassung

 

wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
 

2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).

 

3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
 

4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2 und 7).
 

5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.

 

6.  Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2022 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“

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Sachverhalt

 

  1. Weiterer Fraktionsantrag zum Haushaltsentwurf 2022

 

Von der SPD-Ratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN wurde gemeinsam ein weiterer Antrag zum Stadttaubenmanagement nachgereicht. Er ist in der Anlage 0 enthalten.

 

 

  1. Anlage 2

 

Als Bestandteil der Anlage 0 zur Hauptvorlage (Drucks.-Nr.: 22-17912) wurde der finanzunwirksame Antrag FU 108 bekannt gegeben. Er ist zum Zweck der Abstimmung auch in der Anlage 2 zu dieser Ergänzungsvorlage enthalten. Zudem wurde ein gemeinsamer finanzunwirksamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zur Kapitalisierung nicht besetzter Personalstellen (FU 30 Neu) nachgereicht, der den bisherigen Antrag FU 30 der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN ersetzt.

 

 

  1. Ansatzveränderungen der Verwaltung; hier: Zins- und Tilgungsleistungen

    Die verbesserte Liquiditätssituation ermöglicht es, die bisher geplanten Kreditaufnahmen abzusenken.

    Unter Punkt 5.2 der Hauptvorlage (Finanzhaushalt / Anpassung der Kreditaufnahmen im Jahr 2022) wurde die verbesserte Liquiditätssituation dargestellt. Neben der Absenkung der geplanten Kreditaufnahmen von 187,1 Mio. € aus 147,0 Mio. € konnten die für Ende 2021 vorgesehene Kreditaufnahmen in Höhe von 130 Mio. € in das Jahr 2022 verschoben werden (vgl. Ziffer 6 der Hauptvorlage). Die Zinsbelastung sinkt dadurch in 2022 um 1.071.000 € und die zu leistenden Tilgungszahlungen sinken um 2.833.400 €.

    Daneben führt die verbesserte Liquiditätssituation dazu, dass in 2022 voraussichtlich rd. 380.000 € Verwahrentgelte zu zahlen sein werden. Von diesen Verwahrentgelten sind neben der Kernverwaltung auch die Teilnehmer des städtischen Cashpools betroffen, rd. 75.000 € werden im Rahmen der Weiterberechnung erstattet.

    Auch bei den Kreditaufnahmen im Rahmen der Anwendung der sog. Experimentierklausel (Kreditaufnahmen zur Weitergabe an städt. Gesellschaften) kam es zu zeitlichen Verschiebungen. Die Belastung durch Zinszahlungen an Kreditinstitute sinkt dadurch um 100.700 €, die Zinseinnahmen von den städt. Gesellschaften verringern sich um 183.700 €. Die zu leistenden Tilgungszahlungen und Rückflüsse von den städt. Gesellschaften sinken jeweils um 202.100 €.“

    Zu den Zinsanpassungen wird auf die Anlage 4.2 verwiesen. In den ebenfalls beigefügten Anlagen 5.2.2 (Ansatzveränderungen Finanzhaushalt) und 5.2.3 (Ansatzveränderungen Experimentierklausel) sind alle Änderungen gemeinsam mit den bereits zur Hauptvorlage vorgeschlagenen Ansatzveränderungen zusammengefasst dargestellt. Diese Anlagen ersetzen die entsprechenden Anlagen der Hauptvorlage.
     

 

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

Fraktionsanträge

Wie oben unter 1. wurde auch mit der 1. Ergänzungsvorlage (Drucks.-Nr.: 22-17912-01) über nachgereichte finanzwirksame Anträge der Ratsfraktionen berichtet.

 

Sie beziehen sich auf den Ergebnishaushalt und das Investitionsmanagement und sind in der Anlage 4.1 und 5.1 zusammenfassend dargestellt. Hieraus ergeben sich gegenüber dem bisherigen Stand folgende Veränderungen:

 

Ergebnishaushalt

 

in €

2022

2023

2024

2025

Veränderung

- 399.500

+ 113.000

+ 113.000

 -77.000

 Entlastung (-), Belastung (+)

 

 

 Investitionsmanagement

 

in €

2022

2023

2024

2025

Veränderung ergebniswirksam

- 200.000

- 200.000

- 200.000

 - 300.000

Veränderung investiv

+ 50.000

- 50.000

 

 

 Entlastung (-), Belastung (+)

 

 

Ansatzveränderungen der Verwaltung und Gesamtergebnisse

Die in der Hauptvorlage unter der Textziffer 5.3.2 dargestellten Gesamtergebnisse unter Berücksichtigung der Ansatzveränderungen sowie der Fraktionsanträge verändern sich somit wie folgt:

 

Ergebnishaushalt

 

in Mio. €

2022

2023

2024

2025

Jahresergebnis

- 52,7

(- 70,4)

- 57,8

(- 67,4)

- 60,0

(- 57,2)

- 57,8

(- 60,2)

Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende

+ 241,9

(+ 241,7)

+ 241,9

(+ 174,3)

+ 181,9

(+ 117,2)

+ 130,0

(+ 62,9)

Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG

- 52,7

(- 176,7)

- 110,5

(- 176,7)

- 110,5

(- 176,7)

- 104,6

(- 170,8)

 

Finanzhaushalt

 

in Mio. €

2022

2023

2024

2025

Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres

+78,7

(- 0,8)

+52,7

(- 29,5)

+34,1

(- 51,0)

+9,6

(- 74,8)

 

Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2022.

 

r den für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts bedeutsamen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben sich folgende Veränderungen:

 

in Mio. €

2022

2023

2024

2025

Stand Haushaltsentwurf

- 21,7

- 15,5

- 5,1

- 2,6

Stand nach Ansatzveränderungen und Fraktionsanträgen

+ 0,8

- 18,4

- 5,0

+ 0,1

 

Dies Entwicklung kann sich noch verändern, insbesondere falls in der Sitzung des FPDA die bisher noch nicht beratenen Anträge abgelehnt werden, die derzeit belastend eingerechnet sind.

 

 

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Anlagen

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